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Kostenf ür Anwalt

Verfasst: 23.05.2006 14:22
von pupper
Hallo
Ich habe eine Frage.
Beziehe eine Unfallrente und habe die bei der Antragsausfüllung nicht angegeben.
Die ARGE hat mittels Datenabgleich das herausgefunden und ich stottere nun in Raten ca 5,300 euro ab
Nun ist aber ein Verfahren wegen Betrug anhängig.
Frage kann ich irgendwo einen Antrag stellen sodas ich die Kosten für Anwalt usw.wiederkriege oder beantragen kann und wie geht das
Danke für eine Antwort und mit welcher Strafe kann ich rechnen?

Verfasst: 23.05.2006 14:39
von Gast

Verfasst: 23.05.2006 17:57
von Azze
Vielen dank auch pupper , wegen Leuten wie dir werden die ordentlichen ALG2 Bezieher in der Öffentlichkeit so schlecht dargestellt.

Ach für Betrug gibts übrigens 6 Monate bis zu 10 Jahren Haft :twisted:

Verfasst: 23.05.2006 18:11
von Margaretha
Ich glaube es ja wohl nicht, erst erschleichst Du Dir auf Kosten der Allgemeinheit ALG II Leistungen u. dann soll die Allgemeinheit auch noch für die Kosten für einen Rechtsanwalt aufkommen :?: :twisted:
Das vergesse mal gleich ganz schnell wieder, denn für Strafsachen bekommst Du keine Prozesskostenbeihilfe.
Mit Deinem Verhalten hast Du nicht nur den Steuerzahlern geschadet, sondern auch den Leuten, die auf HARTZ 4 Leistungen "wirklich" angewiesen sind! :twisted:

Verfasst: 24.05.2006 08:15
von Flunk
Bitte macht pupper nicht so fertig .
er weiss sicher selber das er Mist gemacht hat. Und verurteilt wird er vom Gericht und nicht von euch.
Vielleicht gibt es auch noch Umstände die dazu geführt haben das er die Angaben nicht gemacht hat.

Die Frage war einfach die ob die Kosten für den Anwalt übernommen werden und wie die Strafe aussehen wird.

Soweit mir bekannt ist werden keine Kosten für Strafsachen übernommen.
Dies kann man sich sicherlich wie Ralf Hagelstein schon verwiesen hat in einer der öffentlichen Rechtsberatungsstellen erfragen. Dort wird man es vermutlich bestätigen.
Du könntest auch ein Paar Euro für ne Rechtshotline ausgeben.

Ich würde das ganze erstmal auf mich zukommen lassen.
Es sei denn es gibt wirkliche Gründe die vor Gericht standhalten und einen Freispruch erwirken könnten.
Dann bezahlt natürlich die Staatskasse Deinen Anwalt.

Normalerweise kommt in diesen Dingen ein Strafbefehl.
Angaben wirst Du ja schon bei der Polizei gemacht haben müssen.
Bzw. das Zollamt ist glaube ich dafür zuständig.
Hier kannst Du dann auch sicherlich Angaben zu Deinem Einkommen.

Im Strafbefehl steht dann wieviel Tagessätze Du an Strafe bezahlen musst.
Hier wird dann Dein tägliches Einkommen zu Grunde gelegt.

Ich habe hier mal auf die schnelle was gefunden wo es um Bafög Betrug geht.

Zitat : http://www.123recht.net/article.asp?a=14596
Aus dem Dokument Zu erwartene Strafen in den einzelnen Länder .
Während man in Stralsund schon einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen für einen Schadensbetrag von > 500 € beantragt, stellt Kaiserslautern z.B. noch bei einem Rückforderungsbetrag von > 7.000 € gem. § 153 a StPO gegen Zahlung von vergleichsweise „mageren“ 1.000 € ein.
Ich schätze mal 30 Tagessätze Ratenzahlung ist hier natürlich auch möglich.


Bis dahin brauchst Du auf jeden Fall keinen Anwalt.Das ist meine persönliche Meinung.

Also keine Angst einen Erstäter wird man nicht gleich ins Gefängnis stecken.

Grüße Flunk