Liebe Forumsleser,
meine Freundin bekommt zur Zeit ALG1. Das läuft zum 20. Mai aus. Sie zieht zum 01.06.2006 aus unserer gemeinsamen Wohnung aus. (nein nicht wegen Harz IV...hat noch andere Gründe) Den Mietvertrag hat sie noch nicht unterschrieben, das wird aber vor dem 20. noch geschehen.
Muss ich unter diesen Vorraussetzungen in dem Harz IV Antrag auftauchen?
Meine Freundin kann zwar schon zum 18. Mai in die neue Wohnung da ist Schlüsselübergabe, aber der Mietvertrag lautet ja auf den 20. Mai. Muss sie die ganzen Anträge auf die jetzige Lebenssituation hin ausfüllen? Wir wohnen seit vier Jahren zusammen. So wie wir jetzt gewohnt haben, wäre es wohl eine Bedarfsgemeinschaft. Das würde ich gerne verhindern. Ich bin zwar Student und verdiene nichts, meine Eltern haben mir aber eine größere Summe Geld geschenkt, damit ich davon studieren kann. Ich hole mir von dem Geld jeden Monat 580€ und mehr nicht. Ich weiß aber nicht ob das einen Sachbearbeiter interessiert, der guckt ja nur auf die Freibeträge und da liege ich weit drüber.
Wenn sie auszieht nimmt sie ein Bett einen Fernseher mit Unterschrank, einen Sessel mit kleinem Beistelltisch und eine Kommode mit, sowie eine Art Schreibtisch mit Stuhl und einen Computer.
Es wird ihre erste Wohnung sein, sie ist bei mir ja sozusagen möbliert eingezogen... Besonders die Küche müsste sie selbst ausstatten (Spüle, Kochplatten, Backofen usw.) die ist leer. Gibt es eine Chance auf Hilfen dafür .. auch für Teller, Töpfe und Besteck usw. ?
Vielen Dank für das Lesen...
Ich hoffe Ihr könnt ein paar der vielen Fragen beantworten... schonmal vielen Dank dafür !
Umzug zu spät?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Tholaris
Bei der Wohnung geht es doch nur um die Freundin, die dann alleine eine Bedarfsgemeinschaft ist. Du tauchst doch weder als Mitbewohner noch als BG Mitglied auf. Also gehörst Du auch nicht in die Anträge.
Wenn es ihre erste eigene Wohnung ist, Antrag auf Erstausstattung stellen.
Gruß
Bei der Wohnung geht es doch nur um die Freundin, die dann alleine eine Bedarfsgemeinschaft ist. Du tauchst doch weder als Mitbewohner noch als BG Mitglied auf. Also gehörst Du auch nicht in die Anträge.
Wenn es ihre erste eigene Wohnung ist, Antrag auf Erstausstattung stellen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Tholaris
Dann eben gleich mit dem Antrag eine Veränderungsmitteilung abgeben.
Wenn die Sachbearbeiterin den Fall geschildert bekommt wird sie sicher auch noch eine Idee haben wie das genau zu machen ist. Geht ja nur um 10 Tage unter den alten Bedingungen. Vielleicht kann der Mietvertrag auch auf den 1.6.06 noch geändert werden?
Gruß
Dann eben gleich mit dem Antrag eine Veränderungsmitteilung abgeben.
Wenn die Sachbearbeiterin den Fall geschildert bekommt wird sie sicher auch noch eine Idee haben wie das genau zu machen ist. Geht ja nur um 10 Tage unter den alten Bedingungen. Vielleicht kann der Mietvertrag auch auf den 1.6.06 noch geändert werden?
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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