Hallo,
Ich bin Schülerin eines Gymnasiums und habe für die Pfingst- und SOmmerferien einen Job gefunden.
Das Geld benötige ich für mein Studium.
DA ich noch zu Hause wohn und meine Mutter nicht viel verdient erhalte ich noch 100 € Hartz 4, was so ungefähr der Miete an meine Mutter entspricht.
Meine Frage ist jetzt:
Inwiefern wird das Geld meines Ferienjobs angerechnet?
Muss ich das komplett abgeben oder darf ich es behalten, weil ich ja sparen muss um studieren zu können.
Und wie wäre es, wen ich auf die 100€ verzichte? Und ich dann erst später wieder Hartz 4 beantrage? Weil dann gilt das erarbeitete Geld also Vermögen und da gibt es ja einen Freibetrag oder?
VIELEN DANK FÜR DIE HILFE; SCHON IM VORAUS
Ferienjob!Wie wird der angerechnet?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das hängt immer vom Job und vom Alter ab. Die Spanne reicht von einigen Euro pro Stunde bis zu mehreren hundert Euro am Tag. Beispielsweise bringt das Prospekte austragen 1 bis 3 Euro/Stück, Babysitten 4,50 bis 5,50 Euro/Stunde, Computertrainer 6,50 bis 15,50 Euro/Stunde, Nachhilfe 5,50 bis 10,50 Euro/Stunde, Komparse beim Fernsehen 25,50 bis 52 Euro/Tag und Modeln für Werbeaufnahmen 155 bis 360 Euro/Tag. (Achtung: Das sind alles nur Richtwerte!!)
Steuern werden erst ab einem Einkommen über 7 664 Euro pro Jahr fällig.
Bekommen die Eltern das Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, wird das Geld aus dem Ferienjob eventuell darauf angerechnet. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge. Im Extremfall sähe es dann aber so aus: Das Geld aus dem Ferienjob wird „nur“ auf die Regelleistung fürs Kind angerechnet, nicht bei den Eltern. Damit kann sich dann aber trotzdem die Auszahlungssumme für die ganze Familie verringern - zumindest in dem Monat des Ferienjobs.
Steuern werden erst ab einem Einkommen über 7 664 Euro pro Jahr fällig.
Bekommen die Eltern das Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, wird das Geld aus dem Ferienjob eventuell darauf angerechnet. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge. Im Extremfall sähe es dann aber so aus: Das Geld aus dem Ferienjob wird „nur“ auf die Regelleistung fürs Kind angerechnet, nicht bei den Eltern. Damit kann sich dann aber trotzdem die Auszahlungssumme für die ganze Familie verringern - zumindest in dem Monat des Ferienjobs.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.