schwarzarbeit
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schwarzarbeit
Ich habe mal ne frage mein freund hat mal im Sommer gearbeitet obwohl er Harzu 4 empfänger ist..Und jetzt haben die Integration für Arbeit das raus bekommen. Und jetzt warten wir nur noch ab was passiert...Meine frage ist was passiert denn in so ne situiation? Wird man da verhaftet oder so mein freund hat jetzt voll angst darauf ....Danke schon mal im voraus.
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- Beiträge: 26
- Registriert: 17.01.2006 05:16
mach dir mal nicht allzusehr nen kopp, ich habe jetzt etwa 4 leute die bei schwarzarbeit erwischt wurden und das über mehrere monate.keiner brauchte einen anwalt.wenn es das erste mal war dann kommt ein dudu und natürlich eine rückforderung der geleisteten zahlungen für diesen zeitraum.also verschwende nicht dein geld für anwälte oder für beruhigungsmittel sondern versuch einfach daraus zu lernen, es kräht in kürze kein hahn mehr danach.
Sollte nur passieren das die die Regelleistungen wieder zurück verlangen und müsste dann auch eine Verdienstbescheingung vorlegen, verhaftet wird keiner.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wahrscheinlich wird ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft kommen auch als Ersttäter.
Wenn man dann nicht damit einverstanden ist dann kann man Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Einspruch gegen den Strafbefehl kann sich lohnen wenn z.B der Tagessatz der Strafe zu hoch angesetzt wurde.
Vielleicht gibt es ja nachvollziehbare Gründe warum nicht gemeldet wurde.
Einen Anwalt brauch man da sicherlich nicht wenn die Sachlage eindeutig ist.
Ein Anwalt kostet ja auch wieder Geld.
Vielleicht hat man auch wirklich Glück und bekommt keinen Strafbefehl.
Ich weiss nicht ob die Sachbearbeiter verpflichtet sind Anzeige zu erstatten oder ob es da einen anderen Automatismus gibt.
@DJ Termi weisst Du da was?
Eine Verharmlosigkeit kann man sicherlich nicht für Gut halten.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug
Zitat : Zoll Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug
Ins Gefängnis wird man wohl als Ersttäter nicht müssen aber ungestaft darf es nicht bleiben.
Grüße Flunk
Wenn man dann nicht damit einverstanden ist dann kann man Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.
Einspruch gegen den Strafbefehl kann sich lohnen wenn z.B der Tagessatz der Strafe zu hoch angesetzt wurde.
Vielleicht gibt es ja nachvollziehbare Gründe warum nicht gemeldet wurde.
Einen Anwalt brauch man da sicherlich nicht wenn die Sachlage eindeutig ist.
Ein Anwalt kostet ja auch wieder Geld.
Vielleicht hat man auch wirklich Glück und bekommt keinen Strafbefehl.
Ich weiss nicht ob die Sachbearbeiter verpflichtet sind Anzeige zu erstatten oder ob es da einen anderen Automatismus gibt.
@DJ Termi weisst Du da was?
Eine Verharmlosigkeit kann man sicherlich nicht für Gut halten.
Jeder, der vorsätzlich gegen die Mitteilungspflicht verstößt und dadurch ungerechtfertigt Leistungen bezieht, begeht Betrug
Zitat : Zoll Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug
Ins Gefängnis wird man wohl als Ersttäter nicht müssen aber ungestaft darf es nicht bleiben.
Grüße Flunk
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- Registriert: 17.01.2006 05:16
ich wolte nichts verharmlosen, doch ich kenne mich halt etwas aus und wenn jemand hier rat sucht und man ihm dermassen übertriebene strafmasse aufzeigt und ihn damit noch mehr verunsichert wo er am ende doch genau nur das dudu bekommt und die überbezahlten gelder zurückzahlen muss, wird er sicherlich auch weiterhin hier um rat fragen.
Man sollte einfach wissen, dass man nicht schwarz Arbeiten darf.
Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist dann kann es halt sein das ein Strafbefehl eingeht.
Verunsichern sollte man allerdings auch nicht da gebe ich Dir recht.
Ich denke schon das es da Abstufungen gibt im Strafmaß gibt.
Jugendliche Ersttäter werden sicherlich anderes bestraft ( z.B Arbeitstunden ) als Erwachsene Wiederholungstäter ( eventuell Knast )
Aber das führt zu weit und da ist natürlich wie Ralf Hagelstein schon sagte der Anwalt der richtige Ansprechpartner. Aber wohl erst wenn ein Strafbefehl eingegangen ist und man der Meinung ist das die Strafe zu hoch ist oder gänzlich unberechtigt.
Und dann wieder meine Frage
Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist dann kann es halt sein das ein Strafbefehl eingeht.
Verunsichern sollte man allerdings auch nicht da gebe ich Dir recht.
Ich denke schon das es da Abstufungen gibt im Strafmaß gibt.
Jugendliche Ersttäter werden sicherlich anderes bestraft ( z.B Arbeitstunden ) als Erwachsene Wiederholungstäter ( eventuell Knast )
Aber das führt zu weit und da ist natürlich wie Ralf Hagelstein schon sagte der Anwalt der richtige Ansprechpartner. Aber wohl erst wenn ein Strafbefehl eingegangen ist und man der Meinung ist das die Strafe zu hoch ist oder gänzlich unberechtigt.
Und dann wieder meine Frage
Grüße FlunkVielleicht hat man auch wirklich Glück und bekommt keinen Strafbefehl.
Ich weiss nicht ob die Sachbearbeiter verpflichtet sind Anzeige zu erstatten oder ob es da einen anderen Automatismus gibt.
@DJ Termi weisst Du da was?