Fragen zu dem Zusammenzug zweier Hartz 4 Empfänger...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Antworten
Falci_Meister87
Beiträge: 8
Registriert: 04.02.2006 15:01

Fragen zu dem Zusammenzug zweier Hartz 4 Empfänger...

Beitrag von Falci_Meister87 »

Hallo, ich habe dieses Forum durch zufall gefunden und ich hoffe das Sie mir ein Paar Fragen beantworten können.

Und zwar geht es darum, meine Freundin und ich sind beide 18 Jahre alt und arbeitslos.... ich seid November 2005 und beziehen beide Harz 4 und unser Kindergeld.

1. Frage: Wie lange bekommt man als Harz 4 empfänger bei längerer Arbeitslosigkeit Kindergeld gezahlt??

Sie wohnt im Westen und ich im Osten Deutschlands, deswegen haben wir beschlossen zusammen zu ziehen also in den Osten.

2. Frage: Gibt es Unterschiede in Sachen Harz 4 bei Ost und West???

3. Frage: wieviel Wohnraum steht uns denn zur Verfügung???

4. Frage: was ändert sich noch wenn wir 2 Zusammen gezogen sind, bekommen wir weniger Geld als wenn wir einzeln wohnen oder bleibt es gleich oder wird es sogar mehr

5. Frage: mit wieviel Geld könnten wir maximal rechnen???

6. Frage: Ist noch etwas bei diesem Vorhsben des Zusammenzugs zu beachten????


Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten!

MFG
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Falci,

Zu Frage 1.)

Kindergeld wir gezahlt bis zum 18 Lebensjahr, sollten die Zahlungen weiterlaufen hängt dies von weiteren Vorraussetzungen ab.
Das Kindergeld wird auf das hartz Geld angerechnet.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9840.htm

Zu Frage 2.)

Regelsatz Ost: 331 Euro
Regelsatz West: 345 Euro (gilt für Alleinstehende)

an Juli 2006 soll der Ost Tarif an den Westen angeglichen werden.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm

Zu Frage 3.)

Kann ich nicht beantworten,da ich nicht weiß wo sie wohnen

Zu Frage 4.)

Paare erhalten 90% der Regelleistung somit habt ihr also weniger.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... eld-II.htm

Zu Frage 5.)

Regelsatz (2 x) + Miete = ???

Zu Frage 6.)

Sollte mal einer von euch Arbeit bekommen, und angemessen verdienen,
so könnte es sein, das für den anderen aufgekommen werden muss!
Das sagt euch aber das Arbeitsamt.
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

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Falci_Meister87
Beiträge: 8
Registriert: 04.02.2006 15:01

Beitrag von Falci_Meister87 »

Danke das war schon sehr hilfreich.... ich wohne in Dresden... der Frage 3 Betreffend....

Noch eine Andere Frage.... in meinem Haus sind noch wohnungen meiner größe frei.... sie könnte also auch da einziehen.... haltet ihr das für eine bessere Lösung???? Als das des entgültigem zusammen zug... denn 10% weniger bei nur 331€ ist schon etwas happig...
Falci_Meister87
Beiträge: 8
Registriert: 04.02.2006 15:01

Beitrag von Falci_Meister87 »

also können wir das kindergeld eigentlich vergessen oder????
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Falci

zu Frage 3):

http://www.mdr.de/ratgeber/reformen/161 ... l#absatz11

Zu deiner anderen Frage, kann ich dir nicht viel sagen, es könnte durchaus sein, aber ich weiß jetzt nicht, da ihr beide schon ein Kind habt, ob die Bundesagentur euch deswegen in eine eheänliche Gemeinschaft stopft.

Gruß Daniel
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Falci_Meister87
Beiträge: 8
Registriert: 04.02.2006 15:01

Beitrag von Falci_Meister87 »

Neeeeeee um himmelswillen..... haben noch Kein Kind!!!!!
Falci_Meister87
Beiträge: 8
Registriert: 04.02.2006 15:01

Beitrag von Falci_Meister87 »

Das kindergeld war auf meine freundin und mich bezogen.... da mein vater sowas sagte das ich zu dem hatz 4 also 331€ noch 150€ kindergeld bekomme....
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo,

Lach, das neeeee kam jetzt aber promt.
Tut mir leid, ich dachte ihr seit schon Eltern, sah in deiner Fragestellung so aus. Wie gesagt es gibt bestimmte Vorraussetzungen zur Weiterzahlung des Kindergeldes über 18 Jahren. Am besten mal durchlesen, und denn wirst du ja sehen, ob du Anspruch hättest oder nicht.

Gruß Daniel
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Falci_Meister87
Beiträge: 8
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Beitrag von Falci_Meister87 »

ok.... ich denke damit sind meine Fragen alle beantwortet!! Vielen dank!!!
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

No Problem, und viel Glück weiterhin!!!

Daniel
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