Ich habe da wieder mal eine Frage zur Betriebskostenrückerstattung.
Mitte Mai habe ich den Nachfolgeantrag für Alg2 gestellt und diesen Monat
habe ich eine Betriebkostenrückerstattung vom Vermieter erhalten.Muss ich den Betrag jetzt bei der Arge melden um eine Rückzahlung zu vermeiden?
Betriebskostenrückerstattung angeben
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo berndt
Wenn Du gleich Bescheid gibst kann der eingegangene Betrag schon im nächsten Monat verrechnet werden.
Andere Möglichkeit: Du legst das Geld beiseite und benutzt es wenn es bei der nächsten Überweisung vom Amt abgezogen wird.
Wird auf jeden Fall irgendwann als Einkommen gewertet, spätestens wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden.
Gruß
Wenn Du gleich Bescheid gibst kann der eingegangene Betrag schon im nächsten Monat verrechnet werden.
Andere Möglichkeit: Du legst das Geld beiseite und benutzt es wenn es bei der nächsten Überweisung vom Amt abgezogen wird.
Wird auf jeden Fall irgendwann als Einkommen gewertet, spätestens wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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