Fahrkostenbeihilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Fahrkostenbeihilfe
So, endlich, ich habs vielleicht geschafft, und habe ab nächste Woche einen Arbeitgeber. Ich habe meine Sachbearbeiterin um Fahrkostenbeihilfe gebeten. Ich weiß, dass es sowas gibt, bis zu 6 Monaten. Aber sie meinte, das sei eine Kannbestimmung, und wenn sie nicht will, dann bekomme ich eben nix. Ende basta aus.
Das kanns doch net geben oder??? Ich hab jeden Tag 40km zu fahren. Das macht 800km im Monat, bei einem Spritverbrauch von durchschnittlich 11,5 Liter. Ich kann mir das net gleich leisten, zumal ich anfänglich während der Probezeit auch noch weniger Gehalt bekomme.
Hab ich da ne Chance, vielleicht doch die 6 Monate zu bekommen???
Das kanns doch net geben oder??? Ich hab jeden Tag 40km zu fahren. Das macht 800km im Monat, bei einem Spritverbrauch von durchschnittlich 11,5 Liter. Ich kann mir das net gleich leisten, zumal ich anfänglich während der Probezeit auch noch weniger Gehalt bekomme.
Hab ich da ne Chance, vielleicht doch die 6 Monate zu bekommen???
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
-
- Beiträge: 67
- Registriert: 31.03.2006 09:58
hmmm, sehr interessant!!!!
die ehemalige fallmanagerin meines freundes sagte ihm, als er nachfragte, sowas gibt es nicht, dass ist im freibetrag mit eingerchnet!
selbst wenn der arbeitsplatz noch viel weiter entfernt wäre. eigenartig wie unterschiedlich das von amt zu amt, bundesland zu bundesland und auch mitarbeiter zu mitarbeiter ist.
die ehemalige fallmanagerin meines freundes sagte ihm, als er nachfragte, sowas gibt es nicht, dass ist im freibetrag mit eingerchnet!

Sorry - noch einmal kurz zu "Anny":
Es macht schon einen Unterschied, ob der Alg2-Empfänger selbst eine Arbeit aufnimmt und ihm dabei Fahrkosten entstehen - oder ob der Ehegatte / Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und ihm Fahrkosten entstehen! Die Aussage der Arge war in Ihrem Fall m.W. zutreffend...
M.f.G.
wuschel04
Es macht schon einen Unterschied, ob der Alg2-Empfänger selbst eine Arbeit aufnimmt und ihm dabei Fahrkosten entstehen - oder ob der Ehegatte / Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und ihm Fahrkosten entstehen! Die Aussage der Arge war in Ihrem Fall m.W. zutreffend...
M.f.G.
wuschel04
achso!
Frage für mich zum verständnis:
wenn man also eine arbeit aufnimmt und KEINE leistungen mehr (kein alg2) bekommt hat man die möglichkeit fahrkostenbeihilfe zu beantragen!?
Und die ehemalige fallmanagerin meines freundes hat doch keine falsche aussage gemacht, das fahrkosten mit in dem freibetrag vorhanden sind???????
oder verstehe ich das nun schonwieder falsch???
liebe grüße (von der heute auf dem schlauch stehenden
Anny
Frage für mich zum verständnis:
wenn man also eine arbeit aufnimmt und KEINE leistungen mehr (kein alg2) bekommt hat man die möglichkeit fahrkostenbeihilfe zu beantragen!?
Und die ehemalige fallmanagerin meines freundes hat doch keine falsche aussage gemacht, das fahrkosten mit in dem freibetrag vorhanden sind???????
oder verstehe ich das nun schonwieder falsch???
liebe grüße (von der heute auf dem schlauch stehenden

Anny
also nochmal, als im im August letzte Jahres eine Stelle bekommen habe, sagte mein Arbeitsvermittler sofort, dass ich Fahrtkostenbeihilfe bekomme. Ohne meckern. Seine Nachfolgerin meinte jedoch jetzt, nee gibts nicht, weil brauch ich nicht.
Also wenn ich es richtig machen will, Antrag schriftlich formlos stellen, und Bescheid verlangen. Wenn se das ablehnt, kann ich Widerspruch einlegen oder wie soll ich das verstehen?
Also wenn ich es richtig machen will, Antrag schriftlich formlos stellen, und Bescheid verlangen. Wenn se das ablehnt, kann ich Widerspruch einlegen oder wie soll ich das verstehen?
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Hallo!
Zu "Michael73":
> Antrag stellen, Entscheidung abwarte, bei Ablehnung ggfls. Widerspruch einlegen... vorher evtl. noch in aller Ruhe mit dem Fallmanager sprechen
Zu "Anny":
> Fahrkostenbeihilfe dann, wenn der Leistungsempfänger selbst eine Arbeit aufnimmt.....
> Freibetrag dann, wenn der Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und sein Einkommen auf das Alg2 angerechnet werden muß. Dann wird durch diesen Freibetrag der Anrechnungsbetrag vermindert...
Alles klar?
M.f.G.
wuschel04
Zu "Michael73":
> Antrag stellen, Entscheidung abwarte, bei Ablehnung ggfls. Widerspruch einlegen... vorher evtl. noch in aller Ruhe mit dem Fallmanager sprechen
Zu "Anny":
> Fahrkostenbeihilfe dann, wenn der Leistungsempfänger selbst eine Arbeit aufnimmt.....
> Freibetrag dann, wenn der Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und sein Einkommen auf das Alg2 angerechnet werden muß. Dann wird durch diesen Freibetrag der Anrechnungsbetrag vermindert...
Alles klar?

M.f.G.
wuschel04
@michael73
Mir gehts genauso! Mein ehem. SB genehmigte zur Arbeitsaufnahme auch FKB, aber meine neue SB NICHTS.
Allerdings gar NICHTS! Ich hatte meinen Bewerbungskostenantrag kürzlich eingereicht: ABGELEHNT! (Widerspruch habe ich schon eingereicht!)
Vor ca. 2 Monaten hatte ich bereits einen befristeten Job. Bekam von ihr keinen Antrag auf FKB! Begründung: weil ich nur für 3 Wochen eingestellt wurde! Ihr Kollege händigte mir aber trotzdem den Antrag aus und ich bekam zumindest die einfache Strecke bezahlt.
Ich muss ab 01.06.06 auch täglich 40 km einfach fahren, bin alleinerziehende Mama einer 7-jährigen Tochter und soll von 164,-- Euro mind. vier Wochen alles finanziert bekommen, zumal ich mit öffentl. Verkehrsmitteln NICHT fahren kann.
Da ich über ein Zeitarbeitsunternehmen angestellt bin, wurde mir die FKB mündlich abgelehnt. Begründung: Bei Zeitarbeitsfirmen zahlen wir keine FKB.
Der Fallmanager teilte mir telefonisch mit, dass nicht der Einsatzort, sondern der Sitz der Zeitarbeitsfirma maßgebend ist. Jetzt hab ich aber einen Vertrag bekommen, indem nicht die Niederlassung als AG steht, sondern der Hauptsitz der Firma. Könnte ich dann FKB nach Eschborn beantragen??
Sorry, aber das sind mind. 200 km einfach!
Nun, da steht man da, als Arbeitswillige(r) und zermürbt sich den Kopf, wie´s nun weitergehen soll. Da wundern sich die ARGEN, wenn sie ihre "Kunden" nicht vermittelt bekommen. Es ist doch wirklich so! Man sucht händeringend einen Job und wenn man einen hat, wird man in Stich gelassen. Ich fühle mich jedenfalls so.
Ich weiss, dass FKB eine "Kann-Leistung" ist, aber in meiner Eingliederungsvereinbarung steht nunmal drin, dass ich mit Mobi + UBV gefördert werden soll. Somit muss sich doch die ARGE auch an ihre Vereinbarung halten?!
Gegen meine SB habe ich übrigens schriftlich Beschwerde bei der Geschäftsführung eingereicht. Bin mal gespannt, was sich daraus ergibt. Die Dame ist nämlich NEU und unterstützt mich in keiner Hinsicht, stattdessen bekomme ich ständig nur Ablehnungen.
VG!
Schnuggel
Mir gehts genauso! Mein ehem. SB genehmigte zur Arbeitsaufnahme auch FKB, aber meine neue SB NICHTS.
Allerdings gar NICHTS! Ich hatte meinen Bewerbungskostenantrag kürzlich eingereicht: ABGELEHNT! (Widerspruch habe ich schon eingereicht!)
Vor ca. 2 Monaten hatte ich bereits einen befristeten Job. Bekam von ihr keinen Antrag auf FKB! Begründung: weil ich nur für 3 Wochen eingestellt wurde! Ihr Kollege händigte mir aber trotzdem den Antrag aus und ich bekam zumindest die einfache Strecke bezahlt.
Ich muss ab 01.06.06 auch täglich 40 km einfach fahren, bin alleinerziehende Mama einer 7-jährigen Tochter und soll von 164,-- Euro mind. vier Wochen alles finanziert bekommen, zumal ich mit öffentl. Verkehrsmitteln NICHT fahren kann.
Da ich über ein Zeitarbeitsunternehmen angestellt bin, wurde mir die FKB mündlich abgelehnt. Begründung: Bei Zeitarbeitsfirmen zahlen wir keine FKB.
Der Fallmanager teilte mir telefonisch mit, dass nicht der Einsatzort, sondern der Sitz der Zeitarbeitsfirma maßgebend ist. Jetzt hab ich aber einen Vertrag bekommen, indem nicht die Niederlassung als AG steht, sondern der Hauptsitz der Firma. Könnte ich dann FKB nach Eschborn beantragen??

Nun, da steht man da, als Arbeitswillige(r) und zermürbt sich den Kopf, wie´s nun weitergehen soll. Da wundern sich die ARGEN, wenn sie ihre "Kunden" nicht vermittelt bekommen. Es ist doch wirklich so! Man sucht händeringend einen Job und wenn man einen hat, wird man in Stich gelassen. Ich fühle mich jedenfalls so.
Ich weiss, dass FKB eine "Kann-Leistung" ist, aber in meiner Eingliederungsvereinbarung steht nunmal drin, dass ich mit Mobi + UBV gefördert werden soll. Somit muss sich doch die ARGE auch an ihre Vereinbarung halten?!
Gegen meine SB habe ich übrigens schriftlich Beschwerde bei der Geschäftsführung eingereicht. Bin mal gespannt, was sich daraus ergibt. Die Dame ist nämlich NEU und unterstützt mich in keiner Hinsicht, stattdessen bekomme ich ständig nur Ablehnungen.
VG!
Schnuggel
ich arbeite aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern bei nem richtigen Betrieb. Und da gibts nix.
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Ich hab das Ganze ma schriftlich gemacht, dann hat se wenigstens noch Arbeit und muß einen Bescheid schreiben, gegen den ich wahrscheinlich gleich mal Einspruch einlegen werde.
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Ich hab das Ganze ma schriftlich gemacht, dann hat se wenigstens noch Arbeit und muß einen Bescheid schreiben, gegen den ich wahrscheinlich gleich mal Einspruch einlegen werde.
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Ich warte den Bescheid ab. Ohne was schriftliches bist ja aufgeschmissen.Manni hat geschrieben:Wenn diese Dame das wirklich so gesagt hat würde ich da erstmal ne Beschwerde einreichen.michael73 hat geschrieben:
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten