Zuverdienstregelung vor dem 01.10.2005
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zuverdienstregelung vor dem 01.10.2005
Hallo. Hab da mal ne Frage... Die Arge hat jetzt von meiner geringfügigen Nebenbeschäftigung für den Zeitraum Januar-April 2006 die Lohnnachweise verlangt und auch bekommen. Nun ist es so das die 113,?? Euro nachgezahlt haben wollen obwohl ich nie über 165 Euro verdient habe. Wie war denn die Zuverdienstberechnung vor dem 01.10.2005 geregelt als noch nicht die 100 Euro freibetrag angesezt wurden. Ich dachte naämlich immer dass man bis zu 165 euro verdienen darf?
Früher !!!!!
Die Zuverdienstkonditionen (Nebeneinkommen) wurden gem. § 30 SGB II [2] im Ergebnis verschlechtert, da ALG II-Bezieher nur noch 15 Prozent von bis 400 Euro, 30 Prozent von 401 bis 900 Euro und wieder 15 Prozent von 901 bis 1.500 Euro des Zuverdienstes anrechnungsfrei behalten dürfen. Dabei wird in der Praxis eine anrechnungsfreie Pauschale für Werbungskosten wie Fahrtkosten, Versicherungen etc. von 45,11 EUR hinzugerechnet; darüber hinausgehende Aufwendungen können mit Nachweisen geltend gemacht werden.
Die Zuverdienstkonditionen (Nebeneinkommen) wurden gem. § 30 SGB II [2] im Ergebnis verschlechtert, da ALG II-Bezieher nur noch 15 Prozent von bis 400 Euro, 30 Prozent von 401 bis 900 Euro und wieder 15 Prozent von 901 bis 1.500 Euro des Zuverdienstes anrechnungsfrei behalten dürfen. Dabei wird in der Praxis eine anrechnungsfreie Pauschale für Werbungskosten wie Fahrtkosten, Versicherungen etc. von 45,11 EUR hinzugerechnet; darüber hinausgehende Aufwendungen können mit Nachweisen geltend gemacht werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.