Komme ich da ohne Probleme raus?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
swtele
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2006 18:34

Komme ich da ohne Probleme raus?

Beitrag von swtele »

Hallo

Ich lebe mit meinem Freund und meinem Sohn zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung.
Ab den Sommerferien wohnt wahrscheinlich meine Tochter dann mit bei mir.
Im moment haben wir eine Wohngemeinschaft angegeben. Es wurde auch schon eine Kontrolle durchgeführt bei der uns eine WG abgenommen wurde.
Nun möchte ich aber gern mit meinem Freund offiziell zusammen wohnen.
Kann ich jetzt ohne Probleme zu bekommen angeben das ich mit dem ( Mitbewohner ) jetzt zusammenziehen möchte???
Nicht das die von der Arbeitsgemeinschaft dann auf dumme Gedanken kommen und evtl. Geld zurück fordern oder mir etwas anhängen wollen wegen Betrug oder ähnliches?
Kann mir da jemand helfen.

Lieben gruss
swtele
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Jeder hat das Recht, seine Lebenspläne zu ändern. Beziehungen ebenfalls.
Wenn ich meinen Mitbewohner auf einmal so symphatisch finde, dass ich mich in ihn verliebe und offiziell als Paar mit ihm leben möchte, wer soll denn etwas dagegen haben?

Dass da ein Sachbearbeiter auf dumme Gedanken kommen könnte, mag ja möglich sein, aber was kann der mir denn beweisen? Sollte es Ärger geben, kann man Widerspruch einlegen und die Sache klarstellen.
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