Datum der Antragstellung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Datum der Antragstellung

Beitrag von EarlGrey »

Wenn ich für April Leistungen beantragen möchte, muß ich dies dann noch im März tun? Oder reicht auch April? Schliesslich weiss ich noch nicht, wie hoch meine (zunächst mal letzten) Einnahmen im März sein werden, habe also eigentlich keine Berechnungsgrundlage fürs Amt.

Gruß
Earl Grey
Gast

Beitrag von Gast »

Deine März Einnahmen haben doch nichts mit der Bedürftigkeit im April zu tun.
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Naja, das hatte ich vergessen anzugeben, dass meine Einnahmen im März erst im April ausgezahlt werden. (2. Werktag des Folgemonats lt. Arbeitsvertrages)

Also doch noch schnell morgen hinbringen, obwohl ich die genauen Zahlen nicht kenne?
If in danger or in doubt,
run in circles, scream or shout.
Gast

Beitrag von Gast »

Berechnet kann nur werden, was geflossen ist.
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Ja, ich weiss, es gilt das Zuflussprinzip.

Ich moechte eigentlich folgendes wissen:

Kann ich fuer den gesamten April Leistungen beanspruchen wenn ich den Antrag erst spaeter im April abgebe? Mal ganz davon abgesehen ob ich Einnahmen hatte oder nicht, die Nachweise dazu kann man ja nachreichen.

Andersrum gefragt: Koennte ich auch erst am 30. April den Antrag abgeben und trotzdem ab 1.4. Leistungen beziehen (rueckwirkend).

Gruss
Earl Grey
Gast

Beitrag von Gast »

Die Bedürftigkeit beginnt mit dem Tag, an dem Du diese dem Amt mitteilst.
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