Ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
superrico
Beiträge: 9
Registriert: 14.12.2005 21:48

Ebay

Beitrag von superrico »

Hallo,

erstmal möchte ich sagen das dieses Forum echt klasse ist!! :D

Nun mein Problem:

Ich habe vor ein paar Monaten ein Bußgeld von 500€ bekommen.
Da ich den Betrag nicht aufbringen kann zahle ich den Betrag in monatlichen Raten von 100€ ab.

Jeder Hartz 4-Empfänger kann bestätigen das das trotzdem eine riesen Summe ist. :shock:

Nun dachte ich mir das ich das ganze finanzieren könne wenn ich meinen Keller aufräume und die Sachen die nicht mehr gebraucht werden bei Ebay verticke.
So tat ich das dann auch und es ging auch soweit alles gut.

Bis zu dem Tag an dem ich Antrag auf Fortzahlung gestellt habe.
Kurz danach bekam ich Post vom Amt und ich wollte mich schon freuen, aber in dem Brief kam es dann anders:

Dort hieß es das Erlöse aus Ebay-Verkäufen als Einkommen zu rechnen seien.
Und das ich den angeblich überzahlten Betrag zurückzahlen muss.

Darf man denn als ALGII- Empfänger denn nich mal mehr seinen unbrauchbaren Kram bei Ebay verkaufen?
:(
Wenn es sich wenigstens um größere Beträge gehandelt hätte aber ich hab nur kleinkram verkauft(1,99€,2,99€,...), das aber in größeren Mengen so das am Ende nach 3 Monaten eine angebliche Überzahlung von über 300€ enstanden ist(Da müssten normalerweise noch die Ebay- Gebüren und Versandkosten(!) abgerechnet werden) .

Dürfen die das so einfach??
Bin echt am Boden!

Hoffe ihr könnt mir das weiterhelfen und bedanke mich schonmal im vorraus!
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo superrrico,

folgendes für dich gefunden:

verboten ist der Verkauf über Ebay nicht. Der Verkauf von nicht mehr benötigten Sachen dürfte auch auf Geldleistungen keine Auswirkung haben. Allerdings war schon zu Sozialhilfezeiten dies nicht unstrittig. Zwei mögliche Interpretationen:

1. Mit dem Verkauf von Privatsachen findet nur eine Vermögensumwandlung statt. Geschützter Hausrat (darunter fasse ich jetzt auch mal Bekleidung) wird - weil nicht mehr benötigt - umgewandelt in Geld durch den Verkauf. Soweit dadurch das ja nun in Geld vorhandene Vermögen (ja, mir ist schon klar, daß man für 'ne Hose keine 5.000 € bekommt, aber vom rechtlichen her sind auch 5 € als Vermögen zu sehen) die Schonbeträge nicht übersteigt (grundsätzlich 200 €/Lebensjahr), ist damit alles in Butter.

2. Der durch den Verkauf erzielte Erlös ist eine Einnahme die nach §§ 11 und 30 SGB II zu behandeln (bereinigen) ist und auf Sozialhilfe anrechenbar ist. Positiv hier: bis zu 50 € im Jahr sind sporadisch anfallende Einkünfte nicht anrechenbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO zu § 13 SGB II: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... mensVO.pdf)

Unabhängig davon: wer regelmäßig bei Ebay verkauft und das nicht nur, um private Habseligkeiten loszuwerden, sondern regelrecht Handel betreibt, dessen Einkünfte sind natürlich nicht nur beim SGB II, sondern auch beim Finanzamt zu melden.

Grüße Daniel
lliissaaddii
Beiträge: 25
Registriert: 25.11.2005 16:00
Wohnort: WERNE

Beitrag von lliissaaddii »

http://www.carmilo.de/index.php?s=59af5 ... #entry9265


Da findest Du eine PDF-Datei, die Du Dir ausdrucken solltest und mit dem Widerspruch bei der ARGE einreichen solltest!

Ich habe selbst bei Ebay gekauft und verkauft, wie soll man sonst mit Kindern über die Runden kommen!

Habe beim Folgeantrag sofort alle Ebay-Geschäfte auf den Kontoauszügen gemarkert und sofort dabei geschrieben, dass es eine Vermögensumwandlung ist. Hatte damit keine Probleme!

Gruß
Lisa
superrico
Beiträge: 9
Registriert: 14.12.2005 21:48

Dankeschön!!

Beitrag von superrico »

Vielen Dank für eure Antworten!! :D

Ich denke Ihr habt mir sehr geholfen.

Wünsche euch allen ein fröhliches Weihnachtsfest!! :)
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo superrico,

Immer wieder gern, einfach fragen.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
superrico
Beiträge: 9
Registriert: 14.12.2005 21:48

hat nich hingehauen...

Beitrag von superrico »

Hallo Leute,

hab nach langen warten und Nachfragen gestern endlich den Bescheid erhalten.
Hat leider nicht geklappt, schade.
Nun wird mir teilweise die Leistung vom letzten Jahr gekürzt.

Hätte ja klappen können!

Oder soll ich es noch einmal probieren und mir einen Anwalt nehmen?

Ich gebs lieber auf, hab eh keine Chance.

Aber danke euch nocheinmal für die Mühe!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Ab zum Sozialgericht. In der 1. Instanz benötigst Du keinen Anwalt.
sozialschmarrotzel
Beiträge: 3
Registriert: 21.02.2006 14:28

Beitrag von sozialschmarrotzel »

Da kann man nur noch über Zeitung verkaufen.
Am besten die Tel. eines Verwanten der nicht ALL2mosen bekommt.

Wo ist der Unterschied ob ich es privat bei ebay oder in der zb. zweiten Hand verkaufe.
Manchmal findet sich noch ein Schätzchen.
Mein Hab und Gut hatte ich in guten Zeiten erworben, wenn ich es nun notgedrungender weise verkaufen muß um Essen zu haben, bin ich dann Händler. Oder gar ein BETRÜGER der Leistung unterschlägt.
Einen Fernseher darf man ja haben, was ist aber nun wenn man von der Verdummungsmaschine RTL und den ZENSUR TV der ÖR die Schnauze voll hat und die Kiste verkauft. Ist das ein Zugewinn???????????
Ok. Man zahlt ja nicht an die GEzTAPO solange du nicht über den Regelsatz liegst.

Wenn ich Sonnstags von meinen Eltern zum Mittag eingeladen werde? Auch Zugewinn, habe ja Kosten gespart (keine Mwst) und vorallem das ALL2mosen nicht zurück in den Geldumlauf gebracht.

Mein Vater steckt mir gelegendlich mal 20 bis 40€ zu muß man die auch MELDEN?
Das könnte stundenlang so weiter gehen!!!

Früher stand das Arbeitsamt in der Pflicht die so schnell wie möglich zu vermitteln. Hatte auch PRIMA geklappt.
Aber seit dem die sich umbenannt hatten war schluß damit.
Der Name Agentur für Arbeit ist ein HOHN arbeit ja aber nur für die da.

Der Name Arbeitlosenverwaltungsbehörde wäre angebrachter.
Hartzjäger
Beiträge: 26
Registriert: 17.01.2006 05:16

Beitrag von Hartzjäger »

mich würde interessieren wie sie auf die ebayeinnahmen bei dir kamen?!bringst du kontoauszügen und deine festplatte mit zum termin?
ich habe 5 ebaykonten und kein einziger betrag geht auf mein privatkonto.ebay ist für mich wie ein ein eurojob, mehr als dort bekomme ich auch nicht raus und da gibts auch keine abzüge,sorry dieser staat spinnt!
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