Mholzmichel hat geschrieben:Ich glaub bei uns bekomm ich keine kostengünstigere Wohnung.
Ich bezahl jetzt 460€ warm für 72 m².
Such schon jeden Tag in den Anzeigen, kannste vergessen.
Und in eine mit Ofenheizung zieh ich nicht
Hey,
nu lass ma jetzt nich den Kopf hängen...
Im prinzip haben Melinde und ich das
hier schon irgendwie schön beschrieben...
also liess dir das doch mal in aller ruhe durch, denn auch in eurem Fall gelten die selben wege wie wenn es ne Mieterhöhung gäbe....
Ach wo ich jetzt "Wach" bin hab ich das Schreiben des Jobcenters nochmal durchgelesen und sag ma...habt ihr ab 2012 ne Optionskommune? weil das
Der Bewilligungszeitraum wurde auf den 31.1.2012 begrenzt, da danach der zugelassene Träger der Landkreis Erzgebirgskreis für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II zuständig ist.
Im IV Quartal 2011 erhalten Sie unaufgefordert.........
hier darauf schliessen lässt. Somit auch die Entscheidung wie hier beschrieben
Mit der Weiterbewilligung ab 01.02.2012 ist hierüber neu zu Entscheiden.
neu festgesetzt werden müssten.
Ich würde mal abwarten was mit dem Automatisch zugesendeten Antrag aus weitergewährung passiert.
Ja das ihr schonmal nach ner Neuen Unterkunft sucht, iss ja nich verkehrt aber Denkt daran, alles was ihr macht zu Dokumentieren und auch die Zeitungen (Anzeigen) aufheben, wegen der Beweiskraft...
Ich wünsch dir viel Kraft und zuversicht... ihr werdet das schon schaffen
LG Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.