Mein Partner arbeitet auswärts. Er fährst montags 3 uhr los und kommt freitags 20 uhr wieder. Er ist aber nicht die ganze Wochen an einem Ort, nein er wechselt tlw. mehrmals täglich die Einsatzorte und auch täglich die Pensionen wo er schläft.
Er bekommt von seiner Firma Montagegeld gezahlt.
Da sein Geld für uns als Familie nicht reicht, bekommen wir noch paar Euro ALG II dazu.
Die ARGE rechnet jetzt aber das Montagegeld mit an! Ist das rechtens?
Danke für eure Auskunft!
ALG II und Montagegeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Inge
Auslöse wird nach Abzug berufsbedingter Mehraufwendungen als Einkommen angerechnet.
Genauer kannst Du das in den WDB Fachinformation bei § 11 eintrag 10032 nachlesen.
Gruss
Auslöse wird nach Abzug berufsbedingter Mehraufwendungen als Einkommen angerechnet.
Genauer kannst Du das in den WDB Fachinformation bei § 11 eintrag 10032 nachlesen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
danke für den Link, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.
Da ist zwar ein Absatz mit Auslöse, aber da steht nur drinn:
• Verpflegungsmehraufwand (pauschal 6 € bei mindestens 12-stündiger Abwesenheit - § 6 Abs. 3 ALG II-V),
a) ist mein GG die ganze Woche weg und da ist ja schon ein unterschied, ob es 12 Std sind oder ´mehr, er muss ja mind 3 Mahlzeiten auswärts einnehmen und schon das Frühstück in der Pension kostet 6-8€ am Tag!
b) kommt er mit den 6€ pro Tag niieee hin!
und Nr.10104 kommt ja für ihn auch nicht in Frage, oder? Steht ja nur was von Trainingsmaßnahme...
Also wenn das Geld wirklich mit angerechnet wird, dann macht er ja noch richtig miese, dafür, dass er sowas auf sich nimmt! JEden Tag in einem anderen Bett schläft, seine Kinder die ganze Woche nicht sieht.......
danke für den Link, aber so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden.
Da ist zwar ein Absatz mit Auslöse, aber da steht nur drinn:
• Verpflegungsmehraufwand (pauschal 6 € bei mindestens 12-stündiger Abwesenheit - § 6 Abs. 3 ALG II-V),
a) ist mein GG die ganze Woche weg und da ist ja schon ein unterschied, ob es 12 Std sind oder ´mehr, er muss ja mind 3 Mahlzeiten auswärts einnehmen und schon das Frühstück in der Pension kostet 6-8€ am Tag!
b) kommt er mit den 6€ pro Tag niieee hin!
und Nr.10104 kommt ja für ihn auch nicht in Frage, oder? Steht ja nur was von Trainingsmaßnahme...
Also wenn das Geld wirklich mit angerechnet wird, dann macht er ja noch richtig miese, dafür, dass er sowas auf sich nimmt! JEden Tag in einem anderen Bett schläft, seine Kinder die ganze Woche nicht sieht.......