Kosten der Unterkunft nach Umzug
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kosten der Unterkunft nach Umzug
Hallo zusammen,
ich bin letztes Jahr im August mit meinem Partner umgezogen ohne mir voher die Bewilligung zuholen,wusste nicht das ich eine brauche!!Seitdem bezahlt uns das Amt kein Geld für die Unterkunft mehr.Mein Partner hatte kurz darauf wieder Arbeit bekommen,nun ist er allerdings wieder arbeitslos.Haben dann ganz normal den Antrag gestellt und heute bescheid bekommen das die Wohnung weiter nicht bezahlt wird!Ist das normal?Bekommen gerade mal 600€ zusammen,davon müssten wir 274,50€ Miete und 100€ Strom/Gas bezahlen...das heißt wir hätten nichts zu essen.Kann man da nicht irgendwas machen?Da wir nun auch schon 2 Mieten nicht zahlen konnten und spätestens bei der nächsten raus müssten.Ich hoffe mir kann jemand helfen...Danke für jede Antwort
ich bin letztes Jahr im August mit meinem Partner umgezogen ohne mir voher die Bewilligung zuholen,wusste nicht das ich eine brauche!!Seitdem bezahlt uns das Amt kein Geld für die Unterkunft mehr.Mein Partner hatte kurz darauf wieder Arbeit bekommen,nun ist er allerdings wieder arbeitslos.Haben dann ganz normal den Antrag gestellt und heute bescheid bekommen das die Wohnung weiter nicht bezahlt wird!Ist das normal?Bekommen gerade mal 600€ zusammen,davon müssten wir 274,50€ Miete und 100€ Strom/Gas bezahlen...das heißt wir hätten nichts zu essen.Kann man da nicht irgendwas machen?Da wir nun auch schon 2 Mieten nicht zahlen konnten und spätestens bei der nächsten raus müssten.Ich hoffe mir kann jemand helfen...Danke für jede Antwort
Hallo,
welche begründung ist denn angegeben ?
welche begründung ist denn angegeben ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Der genaue Wortlaut ist hier wichtig zu wissen, bitte mach dir die Mühe und schreib alles mit § rein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Mündlich ist eine Aussage wie diese überhaupt nicht verträt bar, daher gehe dort Montag hin und lass Dir diese Aussage schriftlich geben. Sie müssen Dir zumindest den Betrag euch Zahlen denn Sie euch vor dem Umzug bezahlt hatten. Da dein Mann zwischenzeitlich wieder Arbeiten war, weiß ich leider nicht genau ob nicht sogar mehr Anspruch besteht als die alte Wohnung, wenn diese in angemessenen umfang ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ja, wenn die Miete der neuen Wohnung sich innerhalb der Höchst KDU bzw. unter der Miete der alten Wohnung bewegt werden die Kosten auch übernommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
