Hallo, da ich mich von meinem Mann getrennt habe,ziehe ich mit meiner Tochter (17) in eine für die Arge angemessene Whg, die Zustimmung für den Umzug habe ich bereits. Kautionszahlung (knapp 900,00 €)und anderes wurde abgelehnt,mit der Begründung,meine Tochter hätte ein Sparbuch (knapp 1500,00 €) und ich hätte einen PKW (12 Jahre alt),den könnte ich verkaufen.
Die neue Whg.müssen wir selbst komplett renovieren,dafür würden wir von der Verwaltung 1.500,00 € erhalten.Dieses Geld wird im Mietvertrag auch als Renovierungszuschuss angegeben und es wird auf ein Konto überwiesen.
Nun meine Frage: Würde dieses Geld als Einkommen angerechnet werden?,denn ich benötige es ja wirklich zum Renovieren und einige Möbel müsste ich auch kaufen,da ich nicht alles mitnehmen kann.
Die Kaution würde ich als Darlehen von meiner Tante erhalten
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.Will auch nichts falsches tun
gruß marini
Neue WHG.u. Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo marini
Das Wissen um die Schonvermögensgrenzen und Wertgrenze beim Auto scheinen bei der Ablehnung völlig entfallen zu sein.
Hoffentlich waren das nicht nur mündliche Auskünfte und Du hast das schriftlich.
Gegen so was Widerspruch einlegen.
Lies mal die AV Wohnen durch und such die entsprechenden Stellen als Argument.
Der Renovierungszuschuß der Wohnungsbaugesellschaft ist zweckgebunden, nicht als Einkommen anrechenbar.
Auch wenn Deine Tante Kaution vorlegt, es wäre zwar sehr lieb und nett gemeint, entlässt Stiefvater Staat aber aus seiner Verantwortung mittellosen Menschen gegenüber.
Während er diverse Rettungsschirme über Banken und anderes ausbreitet faltet er genau den selben Schirm ganz flott zusammen um ihn auf die Köpfe der Bürger als Keule niedersausen zu lassen.
Gruss
Das Wissen um die Schonvermögensgrenzen und Wertgrenze beim Auto scheinen bei der Ablehnung völlig entfallen zu sein.
Hoffentlich waren das nicht nur mündliche Auskünfte und Du hast das schriftlich.
Gegen so was Widerspruch einlegen.
Lies mal die AV Wohnen durch und such die entsprechenden Stellen als Argument.
Der Renovierungszuschuß der Wohnungsbaugesellschaft ist zweckgebunden, nicht als Einkommen anrechenbar.
Auch wenn Deine Tante Kaution vorlegt, es wäre zwar sehr lieb und nett gemeint, entlässt Stiefvater Staat aber aus seiner Verantwortung mittellosen Menschen gegenüber.
Während er diverse Rettungsschirme über Banken und anderes ausbreitet faltet er genau den selben Schirm ganz flott zusammen um ihn auf die Köpfe der Bürger als Keule niedersausen zu lassen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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