Durch Mieterhöhung liegt die Miete über den Höchstbetrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Kreuzberg4
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Durch Mieterhöhung liegt die Miete über den Höchstbetrag

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,

in Berlin ist der Höchstbetrag für Unterkunft und Heizung für eine Person 360,- Euro.
Bislang lag ich knapp darunter.Demnächst wird die Kaltmiete angehoben und die Heizkosten steigen auch,so dass die Warmmiete etwa 380,- Euro betragen wird.
Wird die Arge dann nur noch 360,- Euro bewilligen oder die neue Mite von 380,- Euro bezahlen?

Vielen Dank für Antworten!
ayumi
Beiträge: 362
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Beitrag von ayumi »

Das ist eine Frage, die mich schon lange interessiert. Für eine Person darf die Warmmiete ja 360€ betragen. Viele Leute suchen sich Wohnungen, die genau an der Grenze liegen. Theoretisch müssten die ja demnächst dann alle wieder umziehen. Nur leider gibt es ja auch kaum mehr günstigere Wohnungen.

Auf Antworten bin ich mal gespannt :lol:.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Auch wenn eure Unterkunftskosten bei ALG II oberhalb von den laut Amt "angemessenen" Kosten liegen, müsst ihr nicht gleich mit einem Zwangsumzug rechnen.

Die ARGE wird euch eine Frist setzen, bis zu der es die Kosten übernimmt und euch auffordern, sich um eine billigere Wohnung zu bemühen und diese Bemühungen nachzuweisen.

Die "Schonfrist" beträgt allerdings nicht immer 6 Monate, sondern ist ebenfalls vom Einzelfall und dem örtlichen Wohnungsmarkt abhängig. Die Gesetzesformulierung lautet „in der Regel jedoch längstens für 6 Monate“ (§ 22 Abs. 1 SGB II). Teilweise wurden ALG II-Empfängern jedoch kürzere Fristen von 3 oder 4 Monaten eingeräumt.

Vorsicht:

Ihr könnt die eingeräumte Schonfrist nicht voll ausschöpfen, wenn bereits vorher eine geeignete Wohnung zur Verfügung steht.
In diesem Fall verliert Ihr zwar nicht euren kompletten Unterkunftskostenanspruch, aber er wird auf den "angemessenen" Teil gekürzt.

D.h. das Amt zahlt euch nicht mehr die komplette Miete. Wenn ein Umzug – auch nach Ablauf der "Schonfrist" – nicht möglich oder zumutbar ist, habt ihr weiter Anspruch auf die tatsächlichen Kosten. Die Kommunen haben in der Regel Bagatellgrenzen eingeführt, bis zu der eine Überschreitung der „angemessenen“ Miete noch akzeptiert wird. Diese Grenzen sind örtlich unterschiedlich..

Ich hoffe ich konnte euch Helfen...

LG
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

Wenn das Amt alle Mieter zum Umzug gleich auffordern würde, die 20 Euro oberhalb der Grenze liegen dann müsste ja für alle Umziehenden auch die Umzugskosten übernommen werden!!! Das macht mich doch etwas nachdenklich. Würde mich jetzt doch mal interessieren, wie viele davon betroffen sind und wie hoch die Ausgaben dann sind, die da auf die Arge zurollen bei eventuellen Massenumzügen....
Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Genau deswegen gibt es ja..

Zitat von mir..

Die Kommunen haben in der Regel Bagatellgrenzen eingeführt, bis zu der eine Überschreitung der „angemessenen“ Miete noch akzeptiert wird. Diese Grenzen sind örtlich unterschiedlich..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Willi2
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Beitrag von Willi2 »

Mir hat vor einiger Zeit ein Sachbearbeiter erzählt, dass wegen der Wohngelderhöung zum Jahresende erwartet wird das die Komunen auch bei Alg2 die Heizkostenhöhe anpassen.
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Miete über den Höchstbetrag

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,

na,da bin ich ja mal gespannt,wie die Arge reagiert,wenn ich ihr melde,dass die neue Miete dann 375,- Euro warm beträgt :?:

Für 15,- Euro umziehen,wäre doch Schwachsinn,und die Arge-Mitarbeiter sind doch nicht schwachsinnig,oder?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Das hat mit Schwachsinn überhaupt nichts zu tun, wenn das im Gesetz so drin steht, müssen die danach gehen. Aber ich habe bezüglich Bagatellgrenzen ja nun mehr als einmal was geschrieben ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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