WIEDERBEWILLIGUNGSANTRAG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
WIEDERBEWILLIGUNGSANTRAG
Ich habe eine Frage bezüglich eines bisher Fortzahlungsantrag auf ALG 2
Ich wohne in einer WG und habe das auch immer angegeben , bekam dann die hälfte der Miete ect .
Bei dem neuen Antrag ist ein Beiblatt dabei indem die Arge fordert das ich genaue Angaben über die Persohnen mache die hier noch wohnen , sprich Einkommen , sonstige Verhältnisse ...
Ich wohne mit einer Freundin zusammen aber wie gesagt jeder hat sein Zimmer , Miete und unkosten teilen wir ....ansonsten geht mich Ihr Geld nichts an und umgekehrt ....
Ich habe das das letzte mal schon bei der Arge so angegeben , aber jetzt habe ich einen 3 Seitigen Bogen vorliegen und da steht er gehöre automatisch zu dem Antrag dazu ...
Muß ich das ausfüllen , ich kanns ja garnicht da ich mich nicht um die finanziellen Sachen meiner Mitbewohnerin kümmere , was muß ich jetzt tun damit ich den Antrag stellen kann und nichts falsch mache ?
Sie war noch nie arbeitslos und bekam noch nie Geld von denen
Vielleicht hat mir jemand einen Rat ich danke euch!
Ich habe foldendes Wiederlegunsschreiben im Netz gefunden , wenn ich das zu dem Antrag dazu tue mußte das doch okay sein , meine kompletten Unterlagen haben die ja schon
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Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:
PLZ Ort Ort, 19. Juli 2008
Bestätigung
Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II
Antragsteller: ………………………..
Name, Vorname ………………………..
Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..
Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen
Person: ………………………..
Person: ………………………..
bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin
- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!
Ich wohne in einer WG und habe das auch immer angegeben , bekam dann die hälfte der Miete ect .
Bei dem neuen Antrag ist ein Beiblatt dabei indem die Arge fordert das ich genaue Angaben über die Persohnen mache die hier noch wohnen , sprich Einkommen , sonstige Verhältnisse ...
Ich wohne mit einer Freundin zusammen aber wie gesagt jeder hat sein Zimmer , Miete und unkosten teilen wir ....ansonsten geht mich Ihr Geld nichts an und umgekehrt ....
Ich habe das das letzte mal schon bei der Arge so angegeben , aber jetzt habe ich einen 3 Seitigen Bogen vorliegen und da steht er gehöre automatisch zu dem Antrag dazu ...
Muß ich das ausfüllen , ich kanns ja garnicht da ich mich nicht um die finanziellen Sachen meiner Mitbewohnerin kümmere , was muß ich jetzt tun damit ich den Antrag stellen kann und nichts falsch mache ?
Sie war noch nie arbeitslos und bekam noch nie Geld von denen
Vielleicht hat mir jemand einen Rat ich danke euch!
Ich habe foldendes Wiederlegunsschreiben im Netz gefunden , wenn ich das zu dem Antrag dazu tue mußte das doch okay sein , meine kompletten Unterlagen haben die ja schon
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ARGE
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PLZ Ort Ort, 19. Juli 2008
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Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II
Antragsteller: ………………………..
Name, Vorname ………………………..
Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..
Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen
Person: ………………………..
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bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin
- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!
Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte
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- Ralf Hagelstein
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- Registriert: 11.12.2005 18:07
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Aber was macht man denn dann in diesem Fall. Ich meine das ist ja der Hammer wenn man in einer WG wohnt und die anderen MItbewohner dann ihre Finanziellen Sachen angeben sollen obwohl die nichts mit dem Amt zu tun haben ????
Wenn ich so ein Mitbewohner wäre würde ich das auch nicht tun wollen !!!!
LG
Silvia
Wenn ich so ein Mitbewohner wäre würde ich das auch nicht tun wollen !!!!
LG
Silvia
- Ralf Hagelstein
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Du kannst denen schreiben, dass Du in einer WG wohnst, und daher den Zusatz nicht ausfüllen kannst, da er auf Dich nicht zutrifft.(vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 9 AS 89/06 ER)
Die angedrohte Leistungseinstellung ist rechtswidrig (vgl. Sozialgericht Hamburg S 55 AS 106/05 ER). Du bist „hilfebedürftig“ im Sinne des § 7 SGB II, alle notwendigen Unterlagen liegen denen vor.
So in etwa, nicht mehr und nicht weniger.
Die angedrohte Leistungseinstellung ist rechtswidrig (vgl. Sozialgericht Hamburg S 55 AS 106/05 ER). Du bist „hilfebedürftig“ im Sinne des § 7 SGB II, alle notwendigen Unterlagen liegen denen vor.
So in etwa, nicht mehr und nicht weniger.
Danke für die Antwort
Gibt es für sowas auch einen Vordruck?
Ich habe schon ziemlich viel übles erlebt und immer Angst was falsch zu machen.
Genügt es wenn ich formlos einfach schreibe das es auf mich nicht zutrifft, da ich in einer Wg wohne und ich deshalb der Zusatz nicht zutrifft und ich muß ich den Namen meiner Mitbewohnerin angeben , das habe ich aber beim Erstantrag eh schon getan , es wäre lieb hierzu noch eine Antwort zu bekommen, Danke
Gibt es für sowas auch einen Vordruck?
Ich habe schon ziemlich viel übles erlebt und immer Angst was falsch zu machen.
Genügt es wenn ich formlos einfach schreibe das es auf mich nicht zutrifft, da ich in einer Wg wohne und ich deshalb der Zusatz nicht zutrifft und ich muß ich den Namen meiner Mitbewohnerin angeben , das habe ich aber beim Erstantrag eh schon getan , es wäre lieb hierzu noch eine Antwort zu bekommen, Danke
Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte
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- Ralf Hagelstein
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So, ich hab heute den Antrag mit dem Eigentext per Einschreiben an die Arge geschickt.
Anbei der Link der Quelle wo ich das Wiederlegungsschreiben her habe , da sind ua auch noch andere Anträge
http://www.sozialticker.com/antraege
Anbei der Link der Quelle wo ich das Wiederlegungsschreiben her habe , da sind ua auch noch andere Anträge
http://www.sozialticker.com/antraege
Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte
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Hallo sweet666
Du nimmst die Anlage EK und machst überall dort, wo irgendwelche Angaben zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft verlangt werden einen ----------- .
Es geht um Angaben von Mitgliedern der BG, das ist der Mitbewohner der Wohngemeinschaft aber nicht. Gehört nicht zur BG und das wissen die auch.
Kannst ja auch noch mal auf einem separaten Blatt ausdrücklich darauf hinweisen, auch das der Umstand lediglich mit einem weiteren Menschen die Wohnung zu teilen als Wohngemeinschaft in keinerlei Zusammenhang mit dem Begriff Bedarfsgemeinschaft steht und doch bitte nicht verwechselt werden möge.
Das Ganze dann mit Empfangsbestätigung abgeben sonst kommen die noch von wegen unvollständige Unterlagen, mangelnde Mitwirkungspflicht usw.
Auch in Deinem Fall geht es wieder mal nur darum Menschen um ihr Recht zu berauben, einsparen ohne Ende und somit ist die zuständige ARGE ihren Zielvorgaben ein Stückchen näher.
Gruss
Du nimmst die Anlage EK und machst überall dort, wo irgendwelche Angaben zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft verlangt werden einen ----------- .
Es geht um Angaben von Mitgliedern der BG, das ist der Mitbewohner der Wohngemeinschaft aber nicht. Gehört nicht zur BG und das wissen die auch.
Kannst ja auch noch mal auf einem separaten Blatt ausdrücklich darauf hinweisen, auch das der Umstand lediglich mit einem weiteren Menschen die Wohnung zu teilen als Wohngemeinschaft in keinerlei Zusammenhang mit dem Begriff Bedarfsgemeinschaft steht und doch bitte nicht verwechselt werden möge.
Das Ganze dann mit Empfangsbestätigung abgeben sonst kommen die noch von wegen unvollständige Unterlagen, mangelnde Mitwirkungspflicht usw.
Auch in Deinem Fall geht es wieder mal nur darum Menschen um ihr Recht zu berauben, einsparen ohne Ende und somit ist die zuständige ARGE ihren Zielvorgaben ein Stückchen näher.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Vielen Dank für Deine Antwort
Ich habe bei dem Bogen fast immer nein angekreuzt da das meiste auch auf meine Freundin nicht zutrifft
Nur , bei 1 a steht
Erzielen Sie o.g.Person Arbeitsentgeld aus einer Beschäftigung
Wenn ja . bitte ggf. Lohnsteuerklasse angeben
Soll ich da dann den Srtrich machen ...
Meine Freundin arbeitet ja , aber Ihr Geld geht mich nichts an , wir teilen ja nur die Kosten für die Wohnung
Entschuldigt bitte das ich soviel nachfrage , aber ich bin sehr vorsichtig geworden , da ich weiß das die versuchen mir irgentwie und irgentwo noch weniger Geld zu zahlen , ich bekomme eh nur 530 E das genügt hinten und vorne nicht, nachmal Danke
Ich habe bei dem Bogen fast immer nein angekreuzt da das meiste auch auf meine Freundin nicht zutrifft
Nur , bei 1 a steht
Erzielen Sie o.g.Person Arbeitsentgeld aus einer Beschäftigung
Wenn ja . bitte ggf. Lohnsteuerklasse angeben
Soll ich da dann den Srtrich machen ...
Meine Freundin arbeitet ja , aber Ihr Geld geht mich nichts an , wir teilen ja nur die Kosten für die Wohnung
Entschuldigt bitte das ich soviel nachfrage , aber ich bin sehr vorsichtig geworden , da ich weiß das die versuchen mir irgentwie und irgentwo noch weniger Geld zu zahlen , ich bekomme eh nur 530 E das genügt hinten und vorne nicht, nachmal Danke
Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte
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So, ich habe das nun erledigt und der Bescheid war heute im Briefkasten . soweit ich sehen konnte ist es genau der Betrag vom letzten halben Jahr allerdings nur für 3 Monate da ab Dez. erst die Heizkosten neu berechnet werden ...
Ich möchte euch nochmal danken
Bereits heute habe ich ein neues schreiben bekommen , das ich aber als anders Thema erstellen muß .....ich versteh garnicht was die vom Amt von mir wollen
Ich möchte euch nochmal danken
Bereits heute habe ich ein neues schreiben bekommen , das ich aber als anders Thema erstellen muß .....ich versteh garnicht was die vom Amt von mir wollen
Ich war traurig das ich keine Schuhe hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte
bis ich einen traf der keine Füße hatte

