Schwerbehindert zusätzliche Leistungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Schwerbehindert zusätzliche Leistungen

Beitrag von Confused »

ich habe heute einen Fortzahlungsantrag für meinen Nachbarn ausgefüllt und da konnte man angeben ob man Schwerbehindert ist oder nicht, er ist es seit 2006, ich hab dann mal einige der Hartz IV Rechner bemüht und entdeckt das er ca 120 Euro monatlich mehr bekommen würde, gilt das nur für die Zukunft oder kann er das bis 2006 zurück beantragen ?

Leut seiner Aussage war der ARGE bekannt das er zu 100 Schwerbenindert ist.

lg

C.
Der erste KOSTENLOSE Date und Flirtchat mit videos/cams für Singles! http://shamusi.com Jetzt anmelden !
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Confused
Für zurückliegende Bescheide kann der Nachbar einen Überprüfungsantrag (SGB X § 44) stellen, dann wird alles nochmal aufgedröselt und "versäumtes/vergessenes" taucht auf. Geht bis 4 Jahre rückwirkend.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

suppoe danke schön Melinde, habe für ihn jetzt schon einen formlosen Brief geschrieben, habe aber keinen Vermerk zu (SGB X § 44) nicht hinzugefügt, ich hoffe die nehmen das trotzdem so an

herzlichen Dank für deine antwort

C.
Der erste KOSTENLOSE Date und Flirtchat mit videos/cams für Singles! http://shamusi.com Jetzt anmelden !
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Confused »

Hallöchen

ich mal wieder :) mein Nachbar hat nun den Bescheid bekommen und zwar
Bei dem Grad der Behinderung handelt es sich um erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen ALG II erhalten. Sie sind nicht erwerbsfähig und erhalten Sozialgeld. Personen die Sozialgeld erhalten, bekommen auch in bestimmten Fällen Mehrbedarfe. Wenn Sie auf Grund Ihrer Behinderung kostenaufwendige Ernährung laut ärztlicher Verordnung benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen, der vom Arzt bestätigt werden muß. Den Antrag erhalten Sie in der ARGE (Infothek).
ich habe aber nirgends gefunden das es nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige handelt, weiss da jmd mehr ?
Der erste KOSTENLOSE Date und Flirtchat mit videos/cams für Singles! http://shamusi.com Jetzt anmelden !
Antworten