Hallo wir haben Antrag auf übernahme der Nebenkosten gestellt ,ich denke wie überall waren Sie diese mal extrem hoch
Nun ist es so das über uns auch eine familie Antrag gestellt hat
Sie haben die Kosten voll übernommen bekommen
Wir nur zu2 /3 im gleichen Haus
die Fam über uns 2 erwachsene 1 Kind
wir Zwei erwachsene
über uns 405 €
wir 308€ nebenkosten wovon bei uns 198€ übernommen worden??
keine begründung
jetzt habe ich gehört das das wohl öfter vorkommt und von der Laune des Sachbearbeiters abhängt ,auch sollen die Sachbearbeiter für alles eingesparte ,Prämien bekommen??
ausedem soll es einen regelrechten Wetbewerb unter den Ämtern geben wer mehr einsparrt das kann doch wohl nicht angehn
was können wir auser wiederspruch einzulegen noch tun gibts Gesetzesvorlagen oder Urteile
??
Bitte mit Link
Nebenkosten Abrechnung Willkür ??
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- Ralf Hagelstein
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Das Gesetz gibt es hier (siehe § 22): http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
Das Bundessozialgericht stellt dazu fest:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?p=10979#10979
Das Bundessozialgericht stellt dazu fest:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?p=10979#10979
Hallo R_M_C_W
Die Kosten der Unterkunft sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern angemessen sagt § 22 SGB II so schön. Also Widerspruch ist angesagt.
Schau mal beim Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung Kleve
auch das Ratsinformationssystem der Stadt Kleve ist recht interessant. Da kann man Sitzungsprotokolle, Beschlüsse usw. nachlesen auch aus dem Sozialausschuss.
Sehr viele Städte haben so ein Infosystem, auch wenn die Googelei dorthin etwas aufwändig ist und man nicht immer in der Heimatgemeinde landet.
Gruss
(ja, vor lauter Abschweifen beim Entdecken kommt meine Antwort hier erst an wenn andere
schon längst geantwortet haben)
Die Kosten der Unterkunft sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern angemessen sagt § 22 SGB II so schön. Also Widerspruch ist angesagt.
Schau mal beim Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung Kleve
auch das Ratsinformationssystem der Stadt Kleve ist recht interessant. Da kann man Sitzungsprotokolle, Beschlüsse usw. nachlesen auch aus dem Sozialausschuss.
Sehr viele Städte haben so ein Infosystem, auch wenn die Googelei dorthin etwas aufwändig ist und man nicht immer in der Heimatgemeinde landet.
Gruss
(ja, vor lauter Abschweifen beim Entdecken kommt meine Antwort hier erst an wenn andere
schon längst geantwortet haben)Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Thx soweit
danke für die antworten is ja doch manchmal sehr verwiirend das ganze mit den paragrafen
ich werd in jedem fall mal ein einspruch schreiben und dann zu der Klever beratungstelle gehn
ich werd in jedem fall mal ein einspruch schreiben und dann zu der Klever beratungstelle gehn
