vor ALG 2 privat versichert - Rückzahlung=Einkommen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Mison
Beiträge: 2
Registriert: 26.03.2008 13:07
Wohnort: Bremen

vor ALG 2 privat versichert - Rückzahlung=Einkommen?

Beitrag von Mison »

Hallo,

meine Freundin ist noch privat versichert, muss sich jetzt aber arbeitslos melden und wechselt, wenn alles klappt, in die gesetzliche. Frage: Wenn sie sich jetzt noch ein teures Medikament verschreiben lässt, den Betrag dafür, wie üblich, vorstreckt, die Rückzahlung der Kasse aber erst eingeht, wenn sie schon ALG 2 bezieht, wird diese Rückzahlung dann womöglich als Einkommen gewertet? Kann doch eigentlich nicht, oder?
Vielen Dank schon mal für Hinweise in dieser Sache.

Mison
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mison
Da es sich um eine Rückerstattung von vorgelegtem Geld handelt ist es keine Einnahme. Hebt den Zahlungsbeleg und den Nachweis für was das Geld kam auf und sollte jemand was von Anrechnung verlauten lassen helft ihm aus seiner Fehleinschätzung heraus, er irrt. Am sichersten ist es wenn diese erwartete Rückerstattung der Krankenversicherung unter Vermögen angegeben wird, dann kann nichts schiefgehen wenn das Geld eintrudelt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mison
Beiträge: 2
Registriert: 26.03.2008 13:07
Wohnort: Bremen

Danke

Beitrag von Mison »

Hallo Melinde,

vielen Dank für die schnelle Antwort. So etwas dachten wir uns zwar auch, aber man weiß ja nie, wie weit gesunder Menschenverstand und behördliche Regelungen auseinander liegen können :wink:
Hätte ja auch sein können, dass jemand sagt: Hängt von Sachbearbeitung/Bundesland o.ä. ab.

Gruß,
Mison
Antworten