Wohngeld im Elternhaus?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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seppel
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Wohngeld im Elternhaus?

Beitrag von seppel »

Hallo
Ich alleinstehen 27 J. habe mich von meiner Freundin getrennt und ziehe ab 1.2 .08 in die einliegerwohnung im Elternhaus. Wohnungsgröße 52 qm . Habe ich anspruch auf Wohngeld. Bin Arbeitslos kein Einkommen,

Bekomme ich wohngeld ?

Muß ich mit den Eltern einen Mietvertrag machen?

oder müssen meine Eltern mich unendgeltlich wohnen lassen?


Grüße Seppel
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Hallo Seppel,
da Du 27 bist,denke ich das Deine Eltern Dich nicht mehr unterstützen
müssen...
Ein Mietvertrag wäre gut,dann kannst Du einen eigenen Antrag auf Unterstützung stellen und bekommst dann Miete und den Regelsatz.
Wohngeld steht Dir dann,als Bezieher von Hartz4 nicht mehr zu.

LG kossi
seppel
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Beitrag von seppel »

Hallo
Danke für die antwort

Den Mietvertrag machen wir auf jeden Fall.

Die Wohnung ist 52 qm und war in der Vergangenheit für 300.- kalt vermietet.
Nebenkosten liegen bei 40,-
Heizkosten " " 40,-

Das wären 380,- EUR ob das übernommen wird?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo seppel
Hast Du das OK von ARGE für den Umzug?
Wegen Grösse und übernahmefähigen Kosten der Wohnung schau mal hier bei Tacheles,
hier bei Arbeitslosennetz oder hier bei Montagsdemo ob Du Deinen Wohnort findest.
Schaut mal das ihr einen passenden Mietvertrag formuliert.
Gruss
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Mein Tip: Die Wohnung ist zu groß. Genau 2 m². :wink:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Na so direkt wollte ich das nicht schreiben. :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat geschrieben:Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt :D
Das ist so nicht richtig. Nach dem Urteil des BSG bemisst sich eine angemessene Wohnung nach dem "Produktprinzip" aus Größe, Netto-Miete und Neben- sowie Heizkosten.
Hierfür gelten die landesrechtlichen Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus der Länder/Kommunen. In Hamburg wäre diese Wohnung 2 m² zu groß, und somit unangemessen. In solch einem Grenzfall würde ich die Wohnung vom örtlichen Mieterverein neu vermessen lassen. :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dann würde ich halt die 2m² selbst zahlen wenn man die Umzugskosten ect. selbst tragen könnte.

PS: Ralf, ich habe immer Gedacht so würde es sein, aber man kann ja nicht alles Wissen; mache ja mehr ALG I :(
Aber die Schulungen gehen ab Febuar los :D :D Freu :twisted: :twisted:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Und wenn dann die Betriebskostenabrechnung kommt gibt es Probleme bei der Kostenübernahme einer Nachzahlung wegen dem grösseren Wohnraum.
Da ist das neu Vermessen schon ein besserer Weg. Bei Dachwohnungen mit Schrägen stellt man da gelegentlich erstaunliche Abweichungen fest. Kann ja sein die Einliegerwohnung hat Schrägen? Oder ist geschrumpft als der letzte Mieter auszog? :)
seppel und seine Eltern werden schon den besten Weg finden.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Auch Balkone oder Terrassen werden gerne falsch berechnet. :wink:
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

DjTermi hat geschrieben:Aber die Schulungen gehen ab Febuar los :D :D Freu :twisted: :twisted:
Kannst mich ja als Referent vorschlagen. :shock: :lol:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dafür müsstest aber nach NRW kommen :lol: :lol: :lol: :lol:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Kein Problem. Eure Arge zahlt ja Fahrt, Kost und Logie. :wink:
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Confused
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Beitrag von Confused »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Kein Problem. Eure Arge zahlt ja Fahrt, Kost und Logie. :wink:
Ach dann komm ich auch mit ;) ich brauch eh urlaub

sorry fürs OT :)

lg

C.
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