Wohngeld im Elternhaus?
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Wohngeld im Elternhaus?
Hallo
Ich alleinstehen 27 J. habe mich von meiner Freundin getrennt und ziehe ab 1.2 .08 in die einliegerwohnung im Elternhaus. Wohnungsgröße 52 qm . Habe ich anspruch auf Wohngeld. Bin Arbeitslos kein Einkommen,
Bekomme ich wohngeld ?
Muß ich mit den Eltern einen Mietvertrag machen?
oder müssen meine Eltern mich unendgeltlich wohnen lassen?
Grüße Seppel
Ich alleinstehen 27 J. habe mich von meiner Freundin getrennt und ziehe ab 1.2 .08 in die einliegerwohnung im Elternhaus. Wohnungsgröße 52 qm . Habe ich anspruch auf Wohngeld. Bin Arbeitslos kein Einkommen,
Bekomme ich wohngeld ?
Muß ich mit den Eltern einen Mietvertrag machen?
oder müssen meine Eltern mich unendgeltlich wohnen lassen?
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Hallo seppel
Hast Du das OK von ARGE für den Umzug?
Wegen Grösse und übernahmefähigen Kosten der Wohnung schau mal hier bei Tacheles,
hier bei Arbeitslosennetz oder hier bei Montagsdemo ob Du Deinen Wohnort findest.
Schaut mal das ihr einen passenden Mietvertrag formuliert.
Gruss
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Ralf Hagelstein
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Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- Ralf Hagelstein
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Das ist so nicht richtig. Nach dem Urteil des BSG bemisst sich eine angemessene Wohnung nach dem "Produktprinzip" aus Größe, Netto-Miete und Neben- sowie Heizkosten.DjTermi hat geschrieben:Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt
Hierfür gelten die landesrechtlichen Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus der Länder/Kommunen. In Hamburg wäre diese Wohnung 2 m² zu groß, und somit unangemessen. In solch einem Grenzfall würde ich die Wohnung vom örtlichen Mieterverein neu vermessen lassen.

Dann würde ich halt die 2m² selbst zahlen wenn man die Umzugskosten ect. selbst tragen könnte.
PS: Ralf, ich habe immer Gedacht so würde es sein, aber man kann ja nicht alles Wissen; mache ja mehr ALG I
Aber die Schulungen gehen ab Febuar los
Freu

PS: Ralf, ich habe immer Gedacht so würde es sein, aber man kann ja nicht alles Wissen; mache ja mehr ALG I

Aber die Schulungen gehen ab Febuar los




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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Und wenn dann die Betriebskostenabrechnung kommt gibt es Probleme bei der Kostenübernahme einer Nachzahlung wegen dem grösseren Wohnraum.
Da ist das neu Vermessen schon ein besserer Weg. Bei Dachwohnungen mit Schrägen stellt man da gelegentlich erstaunliche Abweichungen fest. Kann ja sein die Einliegerwohnung hat Schrägen? Oder ist geschrumpft als der letzte Mieter auszog?
seppel und seine Eltern werden schon den besten Weg finden.
Da ist das neu Vermessen schon ein besserer Weg. Bei Dachwohnungen mit Schrägen stellt man da gelegentlich erstaunliche Abweichungen fest. Kann ja sein die Einliegerwohnung hat Schrägen? Oder ist geschrumpft als der letzte Mieter auszog?

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Dafür müsstest aber nach NRW kommen





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