Umzug in einer anderen stadt!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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melmie02
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Umzug in einer anderen stadt!

Beitrag von melmie02 »

Hallo ich bin neu hier, und habe folgendes auf dem herzen. Ich wohne noch mit meinem sohn bei meinem ex-freund da wir uns vor kurzem getrennt haben. Möchte jetzt ganz gerne mit meinem sohn wieder in meine Heimat stadt zurück ziehen weil von seiten meines ex-freundes reinster psychoterror betrieben wird wo drunter ganz besonder mein zu leiden hat (er ist 4 jahre alt) ißt kaum noch..ist ständig krank und kann dadurch kaum in die kita gehen. Da ich hier wo ich noch im moment lebe keinen kenne wo ich hin gehen könnte und auch keine sonstigen betreuungs möglichkeiten für mein sohn habe ausser die kita, möchte ich jetzt ganz gerne wieder zurück zu meiner Familie. Habe jetzt auch am Montag ein termin bei meiner Sachbearbeiterin. Jetzt ist meine frage könnte sie mir aus welchen gründen auch immer den umzug in einer anderen stadt verweigern?? Über ne ausführliche antwort würd ich mich total freuen.

lg
melmie02
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Grundsätzlich könnt Ihr hinziehen wo Ihr wollt! Das kann Euch kein Amt verbieten!

Wichtig:
Du must dich nur bei der zuständigen ARGe, wo du hinziehen willst, vorher erkundigen, wie teuer deine Wohnung sein darf. Wenn Du ansonsten nichts brauchst (Umzugskosten, Renovierung, Kaution), also alles selbst finanzieren kannst, kannst du jederzeit umziehen. Dann musst du dich nur bei deiner alten ARGe abmelden und bei der neuen anmelden.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
melmie02
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Beitrag von melmie02 »

Hallo,
danke für deine antwort. Ich habe mich schon bei der ARGE wo ich hinziehen will erkundigt und die sagten mir das ich mir das ok der jetztigen ARGE holen müsste. Ich bräuchte nur die übernahme der kaution, renovierung und umzugskosten finanziere ich selber.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Mietkaution:
Diese wird i.d.R. nur als Darlehen gewährt, da es sich nach BGB um eine Sicherheitsleistung handelt, die nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder an den Mieter ausgezahlt wird.

Bezüglich Umzugskosten:

SGB III § 53 Mobilitätshilfen

(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.

(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen

1.Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe),
2.Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe),
3.bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
a)die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),
b)tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),
c)eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),
d)einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).
(3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden.

(4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.

ICH sage mal das Du/Ihr diese nicht bezahlt kriegen wird, weil der Umzug nicht "notwendig" ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
melmie02
Beiträge: 3
Registriert: 04.01.2008 17:24

Beitrag von melmie02 »

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würden die mir die kaution zahlen, aber ich müsste sie monatlich von meinem harz4 geld zurück zahlen?? das wäre ja kein problem. und wegen den umzugs und renovierungskosten da hab ich die unterstützung meiner familie, da wäre es net so tragisch wenn ich das net bekomm. jetzt hab ich aber noch eine frage, ich habe vor ungefähr 2 monaten eine eingliederungsvereinbarung unterschrieben, würde mir das irgendwelche probleme bereiten wenn ich umziehe?
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