Geldgeschenk

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sylvie
Beiträge: 2
Registriert: 07.12.2007 14:40

Geldgeschenk

Beitrag von Sylvie »

Hallo...
Ich habe zur Geburt meiner Tochter von meinen Großeltern 1000 Euro geschenkt bekommen, muss ich das melden?
(Mit Sicherheit, oder?)
Und wenn ja, werden mir dann Leistungen gestrichen? Ich erhalte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes...
Wie wäre es, wenn ich dieses Geld für das Kind anlege, es darf ja auch einen bestimmten Besitz haben, wird es mir dann trotzdem verrechnet?
Danke für die Antworten.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Darf ich mir Deine Grosseltern auch mal ausleihen? ;)

Wenn Du ein ehrlicher Mensch bist, so richtig ehrlich, und schnell von Gewissensbissen geplagt wirst, ja Du musst es angeben. So isses Vorschrift.

Ok, ich werde mich jetzt unbeliebt machen hier :oops: , aber Frage:

Hast Du das Geld bar bekommen oder als Überweisung?

Man könnte jetzt sagen, wenn es bar überreicht wurde, dann isses gut und fertig. Hat keiner gesehn. (das ist jetzt aber keine Anstiftung meinerseits, falls es von wem hier missverstanden wird, aber fast jeder würde nun im Moment und so kurz vor Weihnachten so darüber denken)

Bei einer Überweisung kann Dein SB Dir dazu Fragen stellen und die Leistungen versagen, auch wenn das Geschenk noch so lieb von Oma und Opa gemeint ist.

Anlegen fürs Kind, hm, weiss nicht wie sich das verhält mit den Sparbüchern und Co, da weiss hier sicher noch jemand anderes mehr im Forum als ich ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Also ich würde mir das Geld in bar auszahlen lassen ;-)
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Im laufenden Leistungsbezug ist es kein Vermögen, sondern Einkommen, weil es nunmal während des Leistungsbezuges zugeflossen ist. Da beißt die Maus keinen Faden dran ab.

Von daher ist deine kursiv geschriebene Ergänzung, nonsens, zwar menschlich verständlich, aber du hast schon richtig erkannt, dass du hier eine Anleitung zum Betrug präsentierst. Das kann man recht leicht vom Computer aus, aber man ist letztendlich auch nicht der, der sich verantworten muss, wenns auffliegt.

Sorry, das jetzt so sagen zu müssen, aber die Oma hat hier Sch... gebaut. Sie hätte das Geld irgendwie anders für das Kind anlegen sollen (z. B. in eine Ausbildungsversicherung, also eine Lebensversicherung, wo das Kind als Bezugsberechtigter eingetragen wird, oder ein Sparbuch, welches sie irgendwann mal dem Kind schenkt usw...), das wäre besser gewesen.

Man könnte jetzt nur versuchen, da irgendeine Zweckbestimmung für das Geld nachzuweisen. Also z. B. dass die Oma genau aufschreibt, wofür das Geld bestimmt war und dass sie es zurückfordert, wenn die Frau Mama nicht nachweist, dass sei es auch nur genau dafür ausgegeben hat.

Henry
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Die Oma kann ja dieses Geld für alles das geben, was der Leistungsbezug nicht vorsieht. So wurde mir das mal erklärt.

Am besten immer mit dieser Rückzahlungsoption. Also sowas wie einen kleinen Kredit, dagegen kann keiner was machen.

@ Henry, du hast es richtig erkannt, was ich oben sagen wollte. Nur deshalb hab ich ja mit reingeschrieben, das es keine Anstiftung ist ;)

Irgendwie schon doof, da meint die Omi es nur gut, und dann hat man trotzdem nicht wirklich Freude dran....... aber so isses nun mal :(
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Sylvie
Beiträge: 2
Registriert: 07.12.2007 14:40

Beitrag von Sylvie »

Okay, gut...

Ich danke euch für die Antworten, jetzt bin ich wieder etwas schlauer...
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