Betriebskostenrückforderung nach 2 Jahren???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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L.E
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Betriebskostenrückforderung nach 2 Jahren???

Beitrag von L.E »

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich ein Problem. :(

Ein paar Eckdaten zu mir:
Ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter im Juli 2004 Hartz4, ich bin Alleinerziehend. Inzwischen gehe ich auch wieder Teilzeit arbeiten, Hartz4 bekomme ich nur noch als Unterstützung.

Letzten Monat schrieb mich das Arbeitsamt an und forderte die Betriebskostenabrechnung von 2004 und 2005 an.
Bis dahin wusste ich nicht, das man die einreichen musste.

2004 hatte ich eine Gutschrift von 185,30€
2005 betrug die Gutschrift 169,40€

Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Die Gutschrift von 2004 wurde mir im August 2005 auf mein Konto überwiesen und die von 2005 im August 2006.
Nun meine Frage, kann die ARGE nach 1 bzw. 2 Jahren noch eine Rückforderung an mich stellen, gibt es da eine Verjährungsfrist?
Darf das Arbeitsamt den vollen Betrag von mir fordern, wird die Gutschrift nicht als einmaliges Einkommen angerechnet?
Mir wird auch nicht der volle Betrag für Unterkunft und Heizung ausgezahlt, einen Teil trage ich allein.

Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Vielen Dank, Nadine
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Hallo...
sagt mal Hartz 4 wie lange gibt es das schon ? Ich dachte das gibt es erst seit 2005 ? Oder bin ich da jetzt komplett daneben???? :shock:

LG
Silvia
luna23
Beiträge: 104
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Beitrag von luna23 »

du liegst net daneben. ich bin dez. ´04 ausgezogen von eltern.
und ab jan. ´05 fing harz 4 an ^^;

mit den rückzahlungen kann ich leider auch nix sagen. hab auch dieses jahr erst ein schreiben bekommen das die meine betriebskosten sehen wollten.
war irgendwie letzes jahr net... weiß auch net.
aber ich hab nix wiederbekommen ich mußte draufzahlen...bzw habs dann vom arbeitsamt bekommen.

luna.
L.E
Beiträge: 9
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Wohnort: Sachsen

Beitrag von L.E »

Hallo,

ihr habt recht, Hartz4 gibt es natürlich erst seit 2005 und vorher bezog ich Sozialhilfe.
Das Geld wird trotzdem angerechnet, da ich die Gutschrift für die Betriebsksotenabrechnung 2004 erst im Aug.2005 ausgezahlt bekommen habe.

Lg Nadine
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Für die Rückforderung hat das Amt 1 Jahr nach Bekanntwerden Zeit. Da du die Abrechnungen jetzt erst eingereicht hast, hätte es also sogar noch massig Zeit gehabt.

Dessenungeachtet, dass sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) auf dich zukommen könnte, da du deiner Verpflichtung, jegliche Änderung anzugeben, nicht nachgekommen bist.

Henry
L.E
Beiträge: 9
Registriert: 05.08.2007 19:12
Wohnort: Sachsen

Beitrag von L.E »

Ich habe noch einmal eine Frage zu meinem Problem. Das die ARGE nach 2 Jahren die Betriebskostenabrechnung einfordern kann ist erlaubt, so viel habe ich jetzt in Erfahrung bringen können aber ich habe im Jahr 2004 noch mein Gehalt bekommen, bzw. ab September 2004 Sozialhilfe. Die ARGE darf für den Zeitraum doch eigentlich nicht den vollen Betrag meiner Gutschrift zurück verlangen, weil sie (bzw. Sozialamt) 2004 nur Anteilig einen Vorschuss auf meine Nebenkosten gezahlt hat oder verstehe ich das falsch?

Das die Gutschrift der Betriebskosten als einmaliges Einkommen angerechnet wird ist auch richtig? Aber was versteht man darunter? Wird das wie mein monatl. Einkommen angerechnet, so das ich doch einen Teil behalten kann oder voll?
Ich steh total auf dem Schlauch, danke für die Hilfe. :D

Nadine
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

@LE du mußt mal gucken wofür du die Gutschrift erhalten hast. Ich nehme mal an wenn sie so hoch ist, wird ein großer Teil davon eine Gutschrift aus Warmwasser sein. Und Gutschriften aus Warmwasser dürfen nicht angerechnet werden.
Ich würde einfach nur einen Widerspruch schreiben, das du doch gern eine genaue Auflistung haben willst, wofür die Forderung aus der Gutschrift kommt und verweist drauf, das die Gutschrift aus Warmwasser nicht angerechnet werden darf. Ich hab das damals auch gemacht, bis heute kam nix mehr vom Amt! Die sehen nämlich meisst einfach den Betrag bei der Abrechnung ganz unten von der Betriebskostenabrechnung und das wars. Die machen sich anscheind nicht die Mühe den Bogen alles genau durch zu gehen, wofür da bezahlt wurde und wo welcher Betrag gut geschrieben wurde. Anscheind ist den das zu kompliziert das selber nachzurechnen und verlangen meist einfach nur den kompletten Betrag den man als Gutschrift erhalten hat.
L.E
Beiträge: 9
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Beitrag von L.E »

@Tracid
Die selben Gedanken hatte ich auch. Ich bin gerade dabei den Amt die Arbeit abzunehmen und alles einzeln aufzuschlüsseln.
Vielen Dank für deine Antwort, NAdine
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Ich würde da überhaupt nix für die aufschlüsseln! Die wollen das Geld. also müssen auch die alles aufschlüsseln und genau ausrechnen was sie von dir verlangen dürfen und was nicht. So nimmst du denen ja die ganze Arbeit weg. Wenn sie es machen müssen und den Bearbeiter das vielleicht zu viel Arbeit ist..hast vielleicht Glück das die Forderung dann eh verjährt. Wie gesagt bei mir kam bis heute keine Antwort mehr.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Das Amt hat doch schon gerechnet. Deine "Hoffnung" trügt, Tracid!

Wenn jetzt auf die Anhörung nicht entsprechend geantwortet wird, indem man selbst den Betrag nochmal dem Amt vorrechnet, werden diese die 354,70 Euro per Bescheid zurückfordern!

Henry
L.E
Beiträge: 9
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Beitrag von L.E »

@ Henry01

Das Amt hat nur die 2 Gutschriften von 2004 und 2005 zusammen gerechnet. :D Von einer Einzelauflistung kann man da nicht reden.
Das übernehm ich jetzt und lass mich einfach mal überraschen was raus kommt. :?

LG
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