Betriebskostenrückforderung nach 2 Jahren???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Betriebskostenrückforderung nach 2 Jahren???
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich ein Problem.
Ein paar Eckdaten zu mir:
Ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter im Juli 2004 Hartz4, ich bin Alleinerziehend. Inzwischen gehe ich auch wieder Teilzeit arbeiten, Hartz4 bekomme ich nur noch als Unterstützung.
Letzten Monat schrieb mich das Arbeitsamt an und forderte die Betriebskostenabrechnung von 2004 und 2005 an.
Bis dahin wusste ich nicht, das man die einreichen musste.
2004 hatte ich eine Gutschrift von 185,30€
2005 betrug die Gutschrift 169,40€
Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Die Gutschrift von 2004 wurde mir im August 2005 auf mein Konto überwiesen und die von 2005 im August 2006.
Nun meine Frage, kann die ARGE nach 1 bzw. 2 Jahren noch eine Rückforderung an mich stellen, gibt es da eine Verjährungsfrist?
Darf das Arbeitsamt den vollen Betrag von mir fordern, wird die Gutschrift nicht als einmaliges Einkommen angerechnet?
Mir wird auch nicht der volle Betrag für Unterkunft und Heizung ausgezahlt, einen Teil trage ich allein.
Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Vielen Dank, Nadine
ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich ein Problem.
Ein paar Eckdaten zu mir:
Ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter im Juli 2004 Hartz4, ich bin Alleinerziehend. Inzwischen gehe ich auch wieder Teilzeit arbeiten, Hartz4 bekomme ich nur noch als Unterstützung.
Letzten Monat schrieb mich das Arbeitsamt an und forderte die Betriebskostenabrechnung von 2004 und 2005 an.
Bis dahin wusste ich nicht, das man die einreichen musste.
2004 hatte ich eine Gutschrift von 185,30€
2005 betrug die Gutschrift 169,40€
Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Die Gutschrift von 2004 wurde mir im August 2005 auf mein Konto überwiesen und die von 2005 im August 2006.
Nun meine Frage, kann die ARGE nach 1 bzw. 2 Jahren noch eine Rückforderung an mich stellen, gibt es da eine Verjährungsfrist?
Darf das Arbeitsamt den vollen Betrag von mir fordern, wird die Gutschrift nicht als einmaliges Einkommen angerechnet?
Mir wird auch nicht der volle Betrag für Unterkunft und Heizung ausgezahlt, einen Teil trage ich allein.
Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Vielen Dank, Nadine
du liegst net daneben. ich bin dez. ´04 ausgezogen von eltern.
und ab jan. ´05 fing harz 4 an ^^;
mit den rückzahlungen kann ich leider auch nix sagen. hab auch dieses jahr erst ein schreiben bekommen das die meine betriebskosten sehen wollten.
war irgendwie letzes jahr net... weiß auch net.
aber ich hab nix wiederbekommen ich mußte draufzahlen...bzw habs dann vom arbeitsamt bekommen.
luna.
und ab jan. ´05 fing harz 4 an ^^;
mit den rückzahlungen kann ich leider auch nix sagen. hab auch dieses jahr erst ein schreiben bekommen das die meine betriebskosten sehen wollten.
war irgendwie letzes jahr net... weiß auch net.
aber ich hab nix wiederbekommen ich mußte draufzahlen...bzw habs dann vom arbeitsamt bekommen.
luna.
Für die Rückforderung hat das Amt 1 Jahr nach Bekanntwerden Zeit. Da du die Abrechnungen jetzt erst eingereicht hast, hätte es also sogar noch massig Zeit gehabt.
Dessenungeachtet, dass sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) auf dich zukommen könnte, da du deiner Verpflichtung, jegliche Änderung anzugeben, nicht nachgekommen bist.
Henry
Dessenungeachtet, dass sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld) auf dich zukommen könnte, da du deiner Verpflichtung, jegliche Änderung anzugeben, nicht nachgekommen bist.
Henry
Ich habe noch einmal eine Frage zu meinem Problem. Das die ARGE nach 2 Jahren die Betriebskostenabrechnung einfordern kann ist erlaubt, so viel habe ich jetzt in Erfahrung bringen können aber ich habe im Jahr 2004 noch mein Gehalt bekommen, bzw. ab September 2004 Sozialhilfe. Die ARGE darf für den Zeitraum doch eigentlich nicht den vollen Betrag meiner Gutschrift zurück verlangen, weil sie (bzw. Sozialamt) 2004 nur Anteilig einen Vorschuss auf meine Nebenkosten gezahlt hat oder verstehe ich das falsch?
Das die Gutschrift der Betriebskosten als einmaliges Einkommen angerechnet wird ist auch richtig? Aber was versteht man darunter? Wird das wie mein monatl. Einkommen angerechnet, so das ich doch einen Teil behalten kann oder voll?
Ich steh total auf dem Schlauch, danke für die Hilfe.
Nadine
Das die Gutschrift der Betriebskosten als einmaliges Einkommen angerechnet wird ist auch richtig? Aber was versteht man darunter? Wird das wie mein monatl. Einkommen angerechnet, so das ich doch einen Teil behalten kann oder voll?
Ich steh total auf dem Schlauch, danke für die Hilfe.
Nadine
@LE du mußt mal gucken wofür du die Gutschrift erhalten hast. Ich nehme mal an wenn sie so hoch ist, wird ein großer Teil davon eine Gutschrift aus Warmwasser sein. Und Gutschriften aus Warmwasser dürfen nicht angerechnet werden.
Ich würde einfach nur einen Widerspruch schreiben, das du doch gern eine genaue Auflistung haben willst, wofür die Forderung aus der Gutschrift kommt und verweist drauf, das die Gutschrift aus Warmwasser nicht angerechnet werden darf. Ich hab das damals auch gemacht, bis heute kam nix mehr vom Amt! Die sehen nämlich meisst einfach den Betrag bei der Abrechnung ganz unten von der Betriebskostenabrechnung und das wars. Die machen sich anscheind nicht die Mühe den Bogen alles genau durch zu gehen, wofür da bezahlt wurde und wo welcher Betrag gut geschrieben wurde. Anscheind ist den das zu kompliziert das selber nachzurechnen und verlangen meist einfach nur den kompletten Betrag den man als Gutschrift erhalten hat.
Ich würde einfach nur einen Widerspruch schreiben, das du doch gern eine genaue Auflistung haben willst, wofür die Forderung aus der Gutschrift kommt und verweist drauf, das die Gutschrift aus Warmwasser nicht angerechnet werden darf. Ich hab das damals auch gemacht, bis heute kam nix mehr vom Amt! Die sehen nämlich meisst einfach den Betrag bei der Abrechnung ganz unten von der Betriebskostenabrechnung und das wars. Die machen sich anscheind nicht die Mühe den Bogen alles genau durch zu gehen, wofür da bezahlt wurde und wo welcher Betrag gut geschrieben wurde. Anscheind ist den das zu kompliziert das selber nachzurechnen und verlangen meist einfach nur den kompletten Betrag den man als Gutschrift erhalten hat.
Ich würde da überhaupt nix für die aufschlüsseln! Die wollen das Geld. also müssen auch die alles aufschlüsseln und genau ausrechnen was sie von dir verlangen dürfen und was nicht. So nimmst du denen ja die ganze Arbeit weg. Wenn sie es machen müssen und den Bearbeiter das vielleicht zu viel Arbeit ist..hast vielleicht Glück das die Forderung dann eh verjährt. Wie gesagt bei mir kam bis heute keine Antwort mehr.
Das Amt hat doch schon gerechnet. Deine "Hoffnung" trügt, Tracid!Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Wenn jetzt auf die Anhörung nicht entsprechend geantwortet wird, indem man selbst den Betrag nochmal dem Amt vorrechnet, werden diese die 354,70 Euro per Bescheid zurückfordern!
Henry