ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich ein Problem.

Ein paar Eckdaten zu mir:
Ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter im Juli 2004 Hartz4, ich bin Alleinerziehend. Inzwischen gehe ich auch wieder Teilzeit arbeiten, Hartz4 bekomme ich nur noch als Unterstützung.
Letzten Monat schrieb mich das Arbeitsamt an und forderte die Betriebskostenabrechnung von 2004 und 2005 an.
Bis dahin wusste ich nicht, das man die einreichen musste.
2004 hatte ich eine Gutschrift von 185,30€
2005 betrug die Gutschrift 169,40€
Jetzt bekam ich eine Anhörung von der ARGE. In dem Schreiben steht, das ich in der Zeit vom 01.09.2005 bis 30.09.2006 die 354,70€ zu unrecht bezogen habe.
Die Gutschrift von 2004 wurde mir im August 2005 auf mein Konto überwiesen und die von 2005 im August 2006.
Nun meine Frage, kann die ARGE nach 1 bzw. 2 Jahren noch eine Rückforderung an mich stellen, gibt es da eine Verjährungsfrist?
Darf das Arbeitsamt den vollen Betrag von mir fordern, wird die Gutschrift nicht als einmaliges Einkommen angerechnet?
Mir wird auch nicht der volle Betrag für Unterkunft und Heizung ausgezahlt, einen Teil trage ich allein.
Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Vielen Dank, Nadine