frage zum ABMjob

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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enni
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frage zum ABMjob

Beitrag von enni »

hallo erstmal vielen Dank dass Du mir geantwortet hast...ich habe noch eine Frage:Mein mann muss ab morgen einen abm job machen,eigendlich hatte er sich um einen 1 eurojob beworben,da wir ab diesen monat kein erziehungsgeld für unsere 23monate junge tochter mehr erhalten und meine 17 jährige tochter mit ihren freund zusammen gezogen ist,wir ihr deshalb kindergeld und gasamten kindesvaterunterhalt monatl.ausszahlen,sind wir an der totalen existensgrenze angelant.Ich habe grosse Angst,dass wir dann noch weniger geld als jetzt haben.
m.f.G.enni
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo enni
Die Zuverdienstregelungen sind bei ABM genauso wie bei 1 € Job, die ersten 100€ sind anrechnungsfrei, vom Rest bleiben 20%.
ABM ist im Gegensatz zu 1 € Job sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne Arbeitlsosenversicherung daher kein Anspruch auf Alg1 nach Beendigung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Nico:B
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Beitrag von Nico:B »

Melinde hat geschrieben:
ABM ist im Gegensatz zu 1 € Job sozialversicherungspflichtig, allerdings ohne Arbeitlsosenversicherung daher kein Anspruch auf Alg1 nach Beendigung.Gruss
Melinde seit wann ?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Nico:B
Guck mal hier:

Kein Anspruch durch ABM
ABM-Beschäftigte sind künftig nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versichert; es können somit auch keine Leistungsansprüche mehr durch ABM erworben werden (§ 27 III Nr. 5 SGB III; gilt ab 01.01.2004).

Quelle: Bund-Verlag GmbH

Gruss
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