Selbstständig nach ALG2 - Zuschusse

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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GF123
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Selbstständig nach ALG2 - Zuschusse

Beitrag von GF123 »

Hallo,

wenn man Hartz 4 bekommt und sich selbstständig machen will,
welche zuschusse, wieviel und für welchen Zeitraum man beantragen kann?

Ich bedanke mich vorraussichtlich.

mfg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das ist eine gute Frage nach weg fall vom EXGZ gibts da nichts mehr was mir spontan einfallen würde, sorry.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
GF123
Beiträge: 6
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Beitrag von GF123 »

Also wenn man sich selbständig machen will gibts wohl keine hilfe von Statt
Echt schade.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es gibt nur den Den Gründungszuschuss aber denn erhalten nur Bezieher des Arbeitslosengeldes I, nicht aber Empfänger des ALG II.
Voraussetzung zum Bezug des Gründungszuschusses ist, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht.
Der Existenzgründer erhält bei Vorlage einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate einen Zuschuss in Höhe von pauschal € 300 zum Arbeitslosengeld I. Dieser Zuschuss kann auf eine Dauer von bis zu 15 Monaten ausgedehnt werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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