Hallo an alle
ich brauche Dringend ein paar Ratschläge.
Zur Situation:
Ich bin seit dem 1.9 Selbstständig (mit Überbrückungsgeld) läuft aber nicht gut.Ich habe zwei Kinder (12J. und 18J) und lebe mit meinem Lebensgefährten (er arbeitet Vollzeit) und seinem Sohn (15J.) zusammen in einer 5ZKB.
Wir leben von dem Einkommen meines LG, meines Überbrückungsgeldes,Kindergeld für 3 Kinder und Unterhalt für nur *1* Kind!
Nun ist die Situation die:
Der Freund meiner Tochter (kommt aus Frankfurt Oder) bekommt Hartz4 und sucht arbeit.Wir haben Ihm angeboten hier im Raum Bremen /Oldenburg etwas zu suchen, da die Chancen hier(etwas) besser sind.
Wie sieht es dann mit seinem Hartz 4 aus?Bekommt er was?Zur Zeit bekommt er Hartz4 in Frankfurt oder Plus Wohngeld, da er dort eine Wohnung hat.
Er würde zunächst (so unsere Idee) bei meiner Tochter mit im Zimmer leben.Wenn er Arbeit hat sich hier eine Wohnung suchen.
Natürlich sollte er Kostgeld abgeben.
Aber wie sieht das Gesetzlich aus?
Leben die beiden dann in Eheähnlichen Verhältnissen???Muss meine Tochter (bzw. dann ich/wir) dann für Ihn aufkommen???
Brauche Dringend Rat.
Danke
Komplizierte Situation...HILFE Dringend
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ratschläge
Ein Hallo zurück
Deine Tochter ist 18 Jahre?
Wie alt ist ihr Freund?
Zunächst muss der Freund Eurer Tochter bei seinem Amt in Frankfurt gehen und Eure Ideen vortragen. Denn ein Umzug muss dort "genehmigt" werden, ansonsten riskiert er eine Ablehnung der Kostenübernahme im Raum Bremen /Oldenburg.
Es wäre viel sinnvoller ihn als Untermieter bei Euch aufzunehmen. Dann bekommt er seinen Regelsatz plus die Kosten für die Unterkunft.
Jugendliche erwachsene werden es in Zukunft schwer haben, wenn sie ALGII - Leistungen erhalten, einfach bei den Eltern ausziehen zu können, dafür müssen gewichtige Gründe vorliegen.
Die Idee, das er bei Euch wohnt ist gut, denn dann kann er, wenn er Arbeit hat voll durchstarten und sich eine Wohnung suchen, wenn er sie auch selbst bezahlen kann.
Ihr seid für einen Untermieter nicht unterhaltspflichtig und auch nicht für den Freund Eurer Tochter!
Die Kündigungsfrist für einen Untermietvertrag (möbliert) beträgt 14 Tage.
So ich hoffe, ich konnte Euch etwas helfen.
Ansonsten meldet Euch nochmal.
LG
Carola

Deine Tochter ist 18 Jahre?
Wie alt ist ihr Freund?
Zunächst muss der Freund Eurer Tochter bei seinem Amt in Frankfurt gehen und Eure Ideen vortragen. Denn ein Umzug muss dort "genehmigt" werden, ansonsten riskiert er eine Ablehnung der Kostenübernahme im Raum Bremen /Oldenburg.
Es wäre viel sinnvoller ihn als Untermieter bei Euch aufzunehmen. Dann bekommt er seinen Regelsatz plus die Kosten für die Unterkunft.
Jugendliche erwachsene werden es in Zukunft schwer haben, wenn sie ALGII - Leistungen erhalten, einfach bei den Eltern ausziehen zu können, dafür müssen gewichtige Gründe vorliegen.
Die Idee, das er bei Euch wohnt ist gut, denn dann kann er, wenn er Arbeit hat voll durchstarten und sich eine Wohnung suchen, wenn er sie auch selbst bezahlen kann.
Ihr seid für einen Untermieter nicht unterhaltspflichtig und auch nicht für den Freund Eurer Tochter!
Die Kündigungsfrist für einen Untermietvertrag (möbliert) beträgt 14 Tage.
So ich hoffe, ich konnte Euch etwas helfen.
Ansonsten meldet Euch nochmal.
LG
Carola
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 03.11.2005 20:35
- Wohnort: Oldenburg (Niedersachsen)
Untermieter?
Bei einem Zusammenleben wird dies als eheähnliches Verhältnis gewertet. Deine Tochter und er bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
Daher wird das Einkommen Deiner Tochter (Kindergeld und Unterhalt oder auch wenn vorhanden Arbeitsentgeld) zur Berechnung des Anspruches der beiden herangezogen.
Der Mietanteil würde so errechnet:
Miet- und Nebenkosten geteilt durch 6 Personen
= der Mietanteil pro Person.
Für Deine Tochter und den Freund werden dann Mietanteile berücksichtigt
Der Freund soll sich erstmal beim Amt erkundigen!
Daher wird das Einkommen Deiner Tochter (Kindergeld und Unterhalt oder auch wenn vorhanden Arbeitsentgeld) zur Berechnung des Anspruches der beiden herangezogen.
Der Mietanteil würde so errechnet:
Miet- und Nebenkosten geteilt durch 6 Personen
= der Mietanteil pro Person.
Für Deine Tochter und den Freund werden dann Mietanteile berücksichtigt
Der Freund soll sich erstmal beim Amt erkundigen!