Würde das Amt da noch was zahlen ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Würde das Amt da noch was zahlen ?
Hallo
Ich hab gestern vom Arbeitsamt einen Brief mit einem Jobangebot bekommen.Ich würde 575 € am ende des Monats bekommen.Nach Abzug der Miete,Licht meine Zusatzrente würden mir zum Leben rund 170 € bleiben,das ist rund 80 € weniger als ich jetzt habe.
MFG
Ich hab gestern vom Arbeitsamt einen Brief mit einem Jobangebot bekommen.Ich würde 575 € am ende des Monats bekommen.Nach Abzug der Miete,Licht meine Zusatzrente würden mir zum Leben rund 170 € bleiben,das ist rund 80 € weniger als ich jetzt habe.
MFG
Rein theoretisch, denke ich ja!
du bekommst jetzt HartzIV, das ist das was das Amt meint was zum Leben notwendig ist und dir zusteht! unter dem kann man nicht leben!!
Wenn du jetzt arbeitest und bekommst weniger Lohn als das jetzige HartzIV , müsste das Amt die Differenz eigentlich zahlen!
Rechne aber bitte richtig: Du hast doch auch Fahrtkosten zur Arbeit und zurück!
Sprich mit dem Amt!!
Was meinen die anderen?
du bekommst jetzt HartzIV, das ist das was das Amt meint was zum Leben notwendig ist und dir zusteht! unter dem kann man nicht leben!!
Wenn du jetzt arbeitest und bekommst weniger Lohn als das jetzige HartzIV , müsste das Amt die Differenz eigentlich zahlen!
Rechne aber bitte richtig: Du hast doch auch Fahrtkosten zur Arbeit und zurück!
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Hallo Powerreptile,
die von eurem Amt sind aber schnell und gar nicht gründlich, wenn ich richtig verstehe dann verdienst du jetzt 575 € im Monat das ist denke ich Netto davon müsste man den Selbstbehalt von 100€ abziehen dann noch die 20% bzw. 10% der Restsumme vom Brutto(-100€) Höchstens 180€ alles von Netto abziehen (von mir angenommenes Brutto 821€)
Ich denke das wird so um die 120 bis 150€ mehr als du vorher hattest, steht so im SGB2 §§ 11 + 30 siehe auch hier:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Stelle bitte auch sofort einen Überprüfungsantrag und teile deinem Amt mit das du auf eine zuzahlung von XX€ kommst, daklariere den Ü.-antrag am Ende hilfsweise als Wiederspruch, setze einen Fristtermin (ca. 14Tage) ein und warte ihn ab. Ich Drück dir mal die Daumen.
Und immer höflich bleiben aber schriftlich arbeiten.
Gruß Ziggi
Ich gebe nur Erfahrung weiter, in keiner weise ist das Rechtsberatung.
die von eurem Amt sind aber schnell und gar nicht gründlich, wenn ich richtig verstehe dann verdienst du jetzt 575 € im Monat das ist denke ich Netto davon müsste man den Selbstbehalt von 100€ abziehen dann noch die 20% bzw. 10% der Restsumme vom Brutto(-100€) Höchstens 180€ alles von Netto abziehen (von mir angenommenes Brutto 821€)
Deine Berechnung ergibt821€ Brutto NETTO 575€-100€ -140€ -2.€=333€ Bereinigtes Netto
Also nimm bitte dein "Bereinigtes Netto"( 333€) ziehe die Zusatzrente dazu und rechne deinen Restbedarf aus. Licht oder Strom ist im Regelsatz enthalten.Nach Abzug der Miete,Licht meine Zusatzrente würden mir zum Leben rund 170 € bleiben,das ist rund 80 € weniger als ich jetzt habe.
Ich denke das wird so um die 120 bis 150€ mehr als du vorher hattest, steht so im SGB2 §§ 11 + 30 siehe auch hier:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Stelle bitte auch sofort einen Überprüfungsantrag und teile deinem Amt mit das du auf eine zuzahlung von XX€ kommst, daklariere den Ü.-antrag am Ende hilfsweise als Wiederspruch, setze einen Fristtermin (ca. 14Tage) ein und warte ihn ab. Ich Drück dir mal die Daumen.
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Gruß Ziggi
Ich gebe nur Erfahrung weiter, in keiner weise ist das Rechtsberatung.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Also SGB2 §12 besagt zwar das vorranige leistungen zu beantragen sind aber § Sagtb das dieARGE eine Beratungspflicht hat, auch muss erst malein aufhebungsbescheid ergehen und und und alsoAnwalt ist gut! Wissen ist besser dann kann man mit Anwalt agieren.
Gruß Ziggi
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- Ralf Hagelstein
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Du meinst die hier:
Gruß Ziggi
kann es sein das die SB anweisung haben diese geflissentlich zu ???????????????. naja die SB müssen noch viel lernen.§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten
öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit
die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend
zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
§ 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen
Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle
sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen
zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für
die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die
Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen
Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende
Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau
einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen
Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Ich hab nun schon mehrmals geringfügige bezahlte Arbeitsstellen gehabt und jedesmal ist es das gleiche.Ich find das nicht schön das Leute die wirklich versuchen ihre Abhängigkeit vom Amt zu verringern immer wieder so vor den Kopf gestoßen werden.
Denn Aufhebungsbescheid hab schon bekommen.Ich hatte meinen Veränderungsschein abgegeben,6 Tage später kam der Aufhebungsbescheid.Nur blöd das jetzt auch meine Brennstoffzuschuss abgelehnt wurde.
MFG
Denn Aufhebungsbescheid hab schon bekommen.Ich hatte meinen Veränderungsschein abgegeben,6 Tage später kam der Aufhebungsbescheid.Nur blöd das jetzt auch meine Brennstoffzuschuss abgelehnt wurde.
MFG
Ab wann Arbeitest du denn?
Sag mal, du schreibst das du dich vorstellen gehst und kurz darauf macht die ARGE ne Aufhebung????????????? Verstehe wer will, ich komm da nich durch.
Also bitte mal der Reihe nach, Angebot 25STD = 525€/ Monat , Vorgestellt Vertrag Änderungsmeldung abgegeben und Aufhebungsbescheid sofort erlassen worden???? Bevor noch dein Erster Lohn auf'm kto. ist?
Die sache ist kompliziert, evtl. Wohngeld, das stimmt schon, aber die ARGE ist gehalten dich auf zu klären( s. oben) ausserdem ist die hilfe bis zur ersten Lohnzahlung zu gewähren(evtl. können die das geld wider einfordern oder per Dahrlehn gewähren)Zuflussprinzip ist zu beachten.
Den Anwalt hast du ja nun schon beauftragt, ich hoffe der kann dir helfen.
So lange du H4 erhälst sind das Kosten der Unterkunft >§22 SGB2< auch Brennstoff wie du es nennst müssen die Gewähren in dieser zeit!
Gruß Ziggi
Also bitte mal der Reihe nach, Angebot 25STD = 525€/ Monat , Vorgestellt Vertrag Änderungsmeldung abgegeben und Aufhebungsbescheid sofort erlassen worden???? Bevor noch dein Erster Lohn auf'm kto. ist?
Die sache ist kompliziert, evtl. Wohngeld, das stimmt schon, aber die ARGE ist gehalten dich auf zu klären( s. oben) ausserdem ist die hilfe bis zur ersten Lohnzahlung zu gewähren(evtl. können die das geld wider einfordern oder per Dahrlehn gewähren)Zuflussprinzip ist zu beachten.
Den Anwalt hast du ja nun schon beauftragt, ich hoffe der kann dir helfen.
So lange du H4 erhälst sind das Kosten der Unterkunft >§22 SGB2< auch Brennstoff wie du es nennst müssen die Gewähren in dieser zeit!
Gruß Ziggi
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Tschuldijung, da war der tippfehlerteufel gerade unterwegs.
Also bitte schau mal Hier nach: http://www.urteile-im-internet.de/archi ... -07-R.html
da sthet unter anderem das hier: also sofort Widerspruch einlegen und den Brennstoff bestellen so das er vor dem 31.10.2009 bezahlt ist; denn die tätsächlichen Heizkosten zu dem zeitpunkt wenn sie anfallen. Das heißt zu Deutsch wenn die kosten innerhalb der zeit von H4 anfallen dann sind sie zu bezahlen!Rechnung jetzt dann ARGE Bezahlt ! Bei der Nebenkostenabrechnung ist das genau so, wenn dein Vermieter die von 2007 jetzt zuschikt dann ist sie jetzt fällig auch wenn du 2007 nicht im H4 Bezug warst. Ich hoffe das war klar erklärt. Bestellen und Rechnung in der ARGE abgeben, also tatsachen schaffen.
Gruß Ziggi
PS: Sprich mal mit deinem RA, der wird dir das genauer erklären können. Der kann auch den Wiederspruch begründen.
Also bitte schau mal Hier nach: http://www.urteile-im-internet.de/archi ... -07-R.html
da sthet unter anderem das hier:
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BSG B 14 AS 54/07 R
Zu den Aufwendungen i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a.F. zählen auch die tatsächlichen Heizkosten. Soweit sie den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.
.
BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - Schleswig-Holsteinisches LSG - nichtamtliche Leitsätze
Code: Alles auswählen
Nur blöd das jetzt auch meine Brennstoffzuschuss abgelehnt wurde
Gruß Ziggi
PS: Sprich mal mit deinem RA, der wird dir das genauer erklären können. Der kann auch den Wiederspruch begründen.
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Das ist aber so im Gesetz geregelt! Im Vorfeld beantragen ist nicht, zumindest sieht das Gesetz vor das die kosten " in tatsächlicher höhe " zu übernehmen sind und nicht im VorhineinDieses Urteil, siehe hier: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Die ARGE soll das bezahlen. Wenn du das jetzt ( bevor du kein geld von der ARGE bekommst) dann MUß die ARGE Bezahlen, du kannst die dann darauf verklagen, Nicht erst Widerspruch einlegen nein Einstweilige Anordnung(EV) bei Gericht beantragen.
Das Gesetz steht hinter dir. Wenn du durch ungeheizte Räume Krank wirst kannst du nicht mehr Arbeiten kein Geld mehr verdienen und was hilft das der SB?
Bitte, gehe am Montag zur ARGE und versuche den Vorgesetzten deines SB zu Kontakten, Nimm einen Überprüfungsantrag (Pro forma) wegen den Heizkosten mit und erkläre dieser Person was Sache ist. Wenn das nicht geht dann versuche bei deinem Rathaus beim Oberbürgermeister einen Termin zu bekommen und bitte diesen um Hilfe. Gehe zum nächsten SG und beantrage eine EV wegen der Ablehnung.
Ich weiß ja nicht mit was du heizt aber es kann ja nur Öl, Kohle, Holz oder Pellets? sein. Du kannst ja auch zur Zeitung B... gehen und Fragen ob sie einen aufhänger für deine Region brauchen. Der örtliche Radiosender wäre auch noch zu erwähnen, das Fernsehen (irgend ein Privater) ist evtl. auch daran interessiert daran das ein ARBEITSWILLIGER, ARMER H4ler von deiner ARGE die kosten für Heizenergie verweigert und erwartet das man erfriert.
So würde ich es an deiner stelle machen.
Gruß ziggi
Tschuldigung das das jetzt ein Roman wurde.
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SGB Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland
63562 FSB · Sozialgericht Landshut 13. Kammer
Urteil Format HTM PDF RTF XML
1. Instanz Sozialgericht Landshut S 13 AS 30/05 22.06.2006 rechtskräftig
2. Instanz
3. Instanz
Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitssuchende
Entscheidung I. Der Bescheid vom 10.12.2004 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 10.01.2005 und 08.02.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2005 wird abgeändert. Die Beklagte hat dem Kläger in der Zeit vom 01.01. bis 31.03.2005 ALG-II-Leistungen zu gewähren, wobei monatliche Heizkosten auf der Grundlage von 90 qm in Höhe von 109,61 Euro/Monat für das gesamte Haus unter Herausrechnung des Anteils für die volljährige Tochter S. zugrunde zu legen sind.
II. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.
2 §22.................................................................................
Die Klage war somit im Bereich der Heizkosten in antragsgemäßer Höhe begründet.
Die ARGE soll das bezahlen. Wenn du das jetzt ( bevor du kein geld von der ARGE bekommst) dann MUß die ARGE Bezahlen, du kannst die dann darauf verklagen, Nicht erst Widerspruch einlegen nein Einstweilige Anordnung(EV) bei Gericht beantragen.
Das Gesetz steht hinter dir. Wenn du durch ungeheizte Räume Krank wirst kannst du nicht mehr Arbeiten kein Geld mehr verdienen und was hilft das der SB?
Bitte, gehe am Montag zur ARGE und versuche den Vorgesetzten deines SB zu Kontakten, Nimm einen Überprüfungsantrag (Pro forma) wegen den Heizkosten mit und erkläre dieser Person was Sache ist. Wenn das nicht geht dann versuche bei deinem Rathaus beim Oberbürgermeister einen Termin zu bekommen und bitte diesen um Hilfe. Gehe zum nächsten SG und beantrage eine EV wegen der Ablehnung.
Ich weiß ja nicht mit was du heizt aber es kann ja nur Öl, Kohle, Holz oder Pellets? sein. Du kannst ja auch zur Zeitung B... gehen und Fragen ob sie einen aufhänger für deine Region brauchen. Der örtliche Radiosender wäre auch noch zu erwähnen, das Fernsehen (irgend ein Privater) ist evtl. auch daran interessiert daran das ein ARBEITSWILLIGER, ARMER H4ler von deiner ARGE die kosten für Heizenergie verweigert und erwartet das man erfriert.
So würde ich es an deiner stelle machen.
Gruß ziggi
Tschuldigung das das jetzt ein Roman wurde.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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NA dann, die ARGE kann nicht mit 2erlei mass messen, nur weil du demnächst etwas Arbeit hast. Ich hoffe dein Anwalt ist gut un d schnell.
Daumen sind gedrückt (kann nix mer schief gehen).
Gruß ziggi
kannst ja mal berichten, was so bei rum gekommen ist.
Daumen sind gedrückt (kann nix mer schief gehen).
Gruß ziggi
kannst ja mal berichten, was so bei rum gekommen ist.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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