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Frage zu KdU und Kindesunterhalt

Verfasst: 12.02.2010 11:28
von mami
hallo an Alle,
ich brauche Euren Rat.Kurz meine Geschichte dazu.Ich bin im Dez.mit meiner Tochter ins Frauenhaus.Im Januar habe ich eine Wohnung bezogen mit 59Qatratmeter.Seit 23Dez.ist meine Tochter 14 zurück.Sie wollte zu mir kommen konnte sich aber nicht entscheiden.Jetzt hat sie sich entschieden,beim Vater zu bleiben.Kann mir das Amt verbieten weiterhin hier zu wohnen?
2. Frage .sowie es ausieht muss ich Unterhalt zahlen wieviel ist das .
Tochter 14j,Sohn 20 beim Vater ohne Arbeit
3.Frage ist es richtig das das Amt die Kosten für Nachtspeicheröfen nicht übernimmt.Mein Vormieter sagt es sind 500Euro Abschlag.
Ich weiss nicht wie es weitergehen soll muss in die Klinik da Kommen auch noch Kosten.

Bitte helft mir.

LG mami :( :( :( :?: :?: :?:

DANKE

Verfasst: 16.02.2010 06:27
von mami
hallo
schade das es soviele gelesen aber nicht geantwortet haben.
Habe in meiner Situation noch soviele Probleme dazubekommen ,das sie mich erdrücken.Sehe nur noch eine lösung.
Danke LG mami :( :( :( :(

Re: DANKE

Verfasst: 16.02.2010 10:02
von DjTermi
Sehe nur noch eine lösung.
Danke LG mami :( :( :( :(
Wie sollen wir das verstehen ?

Verfasst: 16.02.2010 10:45
von mami
das ist nicht wichtig

Verfasst: 16.02.2010 11:07
von rme
Hallo mami

du muss sofort eine Sozialberatungsstelle aufsuchen ( z.B. Diakonie o. Caritas) dort sind kompetente Ansprechpartner. Hier wird man dir so nicht weiterhelfen können.

Zu deiner jetzigen Wohnsituation: das Amt wird dich, wenn nötig, schriftlich dazu auffordern, dir eine angemessene Wohnung zu suchen.
Die Kosten für den Umzug muss das Amt übernehmen.

Leider kann ich Dir zu deiner Unterhaltssituation nichts sagen, da ich da selber überfragt bin. Deswegen mein Rat, dich an eine Sozialberatungsstelle zu wenden.

LG, rme

Verfasst: 16.02.2010 14:26
von ayumi
Ich vermute mal, da Du fragst ob das Amt Dir verbieten kann, dort wohnen zu bleiben, das Du Hartz IV bekommst? Dann kannst Du doch gar keinen Unterhalt zahlen. Du wärst zwar Unterhaltspflichtig, aber vermutlich nicht Zahlungsfähig. Das darfst Du aber nicht schleifen lassen, sondern musst es klären.
Bei der Wohnung ist die Frage, ob sie finanziell angemessen ist. Ausserdem musst Du ja auch die Möglickkeit haben, Deine Tochter bei Dir unterzubringen, wenn sie Dich besucht. Und wie schon geschrieben, wenn sie Dich auffordern Dir eine andere Wohnung zu suchen, müssen sie den Umzug zahlen.

Wieso sollte das Amt keine Kosten für Nachtspeicheröfen übernehmen? Heizkosten gehören doch zu den Kosten der Unterkunft.

Egal was passiert, es geht irgendwie weiter. Du darfst nur nicht den Kopf in den Sand stecken. Mach es wie rme schrieb. Hol Dir Hilfe in einer Sozialberatungsstelle.

LG

Verfasst: 17.02.2010 08:05
von mami
sorry wenn jemand was falsch verstanden hat .Mit der einzigen Lösung meinte ich einen Rechanwalt.
LG mami
Danke für die Antworten

Verfasst: 21.02.2010 23:08
von Ziggi
Hallo mami,
zunächst mal hoffe ich, das du, keine Probleme mehr mit deinem Noch-Gatten hast, weiterhin hoffe ich das eure Tochter dort auch in guten Händen ist, halte einen guten Kontakt zu deinen Kindern auich wenn es schwer fällt.
Mit dem Unterhalt ist nun schon einiges diskutiert worden, schau mal da:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... -t116.html
und da:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7610.html

Wegen der Nachtspeicher, das Amt muss laut SGB 2 § 22 die tatsächlichen Heizkosten Zahlen! also auch Nachtspeicheröfen! zur Not Sozialgericht und RA!
Wegen der Wohnung solltest du dir erst mal keine Sorgen machen, zuerst muss eine Aufforderung zum Wohnungswechsel ergehen, dann hast du etwa ein Halbes Jahr zeit zum Umzug, wenn überhaupt eine Aufforderung ergeht.
Vieles steht auch hier drinnen:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
PDF runter laden und evtl. noch Bestellen, kostet keinen Cent!

Kopf hoch, wird schon werden ;)

Gruß Ziggi