Unterhalt zahlen bei Hartz 4
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Unterhalt zahlen bei Hartz 4
Würde mich mal interessieren ob ein Vater Unterhalt für sein Kind zahlen muss wenn er ALG II bekommt und er nicht mit der Mutter verheiratet war??? Und sich von Ihr getrennt hat, das Kind bei der Mutter lebt!
Wäre echt nett wenn ich schnell eine Antwort darauf bekämme!
Am besten von jemand der selber in der Situation ist!
Wäre echt nett wenn ich schnell eine Antwort darauf bekämme!
Am besten von jemand der selber in der Situation ist!
Re: Unterhalt zahlen bei Hartz 4
ICH hat geschrieben:Würde mich mal interessieren ob ein Vater Unterhalt für sein Kind zahlen muss wenn er ALG II bekommt und er nicht mit der Mutter verheiratet war??? Und sich von Ihr getrennt hat, das Kind bei der Mutter lebt!
Wäre echt nett wenn ich schnell eine Antwort darauf bekämme!
Am besten von jemand der selber in der Situation ist!
hi,
der Vater muß für seine Kinder Unterhalt bezahlen, auch wenn er nicht mit ihr verheiratet war.
cu
Alex hat geschrieben:Moin Moin,
wenn ALGII sein einziges Einkommen ist, wird er nicht mehr in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. Das Kind kann einen Antrag auf ALG II stellen.
Eine Bescheinigung über den Erhalt von ALG II des Vaters muss natürlich vorhanden sein.
Gruß - Alex
Hi!
bekommt das kind nicht unterhaltsvorschuss vom staat?
der dann vom Vater geholt wird?
bei mir tritt der fall nächste woche ein und ich dachte das läuft so ab!
Moin Moin,
das ist schon richtig, aber wenn der Vater keine Unterstützung leisten kann, weil er wie in diesem Fall HIV Bezieher ist, nützt eigentlich ein Unterhaltsvorschuss nichts da der Vater keine Bezüge hat die der Staat sich wieder holen kann und das Kind somit auch ALG II beantragen sollte.
So zumindest denke ich mir das erste mal und ich würde mich wie immer auch freuen, mehr dazu zu erfahren.
Gruß Alex
das ist schon richtig, aber wenn der Vater keine Unterstützung leisten kann, weil er wie in diesem Fall HIV Bezieher ist, nützt eigentlich ein Unterhaltsvorschuss nichts da der Vater keine Bezüge hat die der Staat sich wieder holen kann und das Kind somit auch ALG II beantragen sollte.
So zumindest denke ich mir das erste mal und ich würde mich wie immer auch freuen, mehr dazu zu erfahren.
Gruß Alex
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- Beiträge: 11
- Registriert: 04.10.2005 20:55
@ all
Wenn ein Kindsvater Alg2 bezieht, ist er dennoch für das Kind Unterhaltsverpflichtet. Das ist die gesetzliche Regelung. ALg 2 hin oder her. Soweit die Theorie
In diesem Fall zahlt für das Kind die Unterhaltsvorschußkasse = UVG genannt. In diesem Fall gehen die Ansprüche des Kindes an das Land über, durch eine sogenante Rechtswahrungsanzeige. An das Kind wird dann der Regelsatz je nach Altersstufe gezahlt.
Der Kindsvater muss sich dann der UVG verantworten. Diese wird dann bei einem Alg 2 Empfänger feststellen das dieser nicht in der Lage ist den Unterhalt zubestreiten. Vorteil dabei: Dem Alg 2 Empfänger entstehen keine Schulden in Form von Unterhalt, da dieser wie gesagt nicht in der Lage ist selbigen zu zahlen.
Die Kindsmutter hat da weit aus mehr Möglichkeiten. Möchte aber an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, da hier zu keine konkrete Frage gestellt wurde.
Alg2 kann das Kind ruhig Beantragen, aber keines bekommen, da die Ansprüche des Kindes durch Kindergeld (154,00 €) + Regelsatz UVG ( 170,00 €) =324,00 € bereits befriedigt sind.
Liebe Grüsse
Topperharley
Wenn ein Kindsvater Alg2 bezieht, ist er dennoch für das Kind Unterhaltsverpflichtet. Das ist die gesetzliche Regelung. ALg 2 hin oder her. Soweit die Theorie
In diesem Fall zahlt für das Kind die Unterhaltsvorschußkasse = UVG genannt. In diesem Fall gehen die Ansprüche des Kindes an das Land über, durch eine sogenante Rechtswahrungsanzeige. An das Kind wird dann der Regelsatz je nach Altersstufe gezahlt.
Der Kindsvater muss sich dann der UVG verantworten. Diese wird dann bei einem Alg 2 Empfänger feststellen das dieser nicht in der Lage ist den Unterhalt zubestreiten. Vorteil dabei: Dem Alg 2 Empfänger entstehen keine Schulden in Form von Unterhalt, da dieser wie gesagt nicht in der Lage ist selbigen zu zahlen.
Die Kindsmutter hat da weit aus mehr Möglichkeiten. Möchte aber an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, da hier zu keine konkrete Frage gestellt wurde.
Alg2 kann das Kind ruhig Beantragen, aber keines bekommen, da die Ansprüche des Kindes durch Kindergeld (154,00 €) + Regelsatz UVG ( 170,00 €) =324,00 € bereits befriedigt sind.
Liebe Grüsse
Topperharley
also die mutter bekommt auf jeden fall unterhaltsvorschuss da der vater in dem fall ein zu geringes einkommen hat ob alg2 oder net das is egal er hat ein einkommen das reicht aber nicht für den unterhalt da er ja nur geld für sich zum leben hat aber so bald er in arbeit steht muss er die zahlungen wieder machen wenn die frau unterhaltsvorschuss bekommt kenne das nur jetzt von mir ich bekomme das auch da der vater meines kindes in ausbildung steht is fast wie alg2 beziehen
und ich bekomme einen teil von dem eigentlichen unterhalt 207 euro ich bekomme 127 euro unterhaltsvorschuss sobald er aus der ausbildung raus is muss er das geld was ich dann drei jahre lang vom amt bekommen habe zurück zahlen und den eigentlichen unterhalt an mich!!!! es sei denn wir leben dann zusammen dann muss er den an mich ja ni8cht zahlen nur ans amt zurück!!!!
