Unterhalt zahlen bei Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ICH

Unterhalt zahlen bei Hartz 4

Beitrag von ICH »

Würde mich mal interessieren ob ein Vater Unterhalt für sein Kind zahlen muss wenn er ALG II bekommt und er nicht mit der Mutter verheiratet war??? Und sich von Ihr getrennt hat, das Kind bei der Mutter lebt!

Wäre echt nett wenn ich schnell eine Antwort darauf bekämme!

Am besten von jemand der selber in der Situation ist!
Gast

Re: Unterhalt zahlen bei Hartz 4

Beitrag von Gast »

ICH hat geschrieben:Würde mich mal interessieren ob ein Vater Unterhalt für sein Kind zahlen muss wenn er ALG II bekommt und er nicht mit der Mutter verheiratet war??? Und sich von Ihr getrennt hat, das Kind bei der Mutter lebt!

Wäre echt nett wenn ich schnell eine Antwort darauf bekämme!

Am besten von jemand der selber in der Situation ist!

hi,

der Vater muß für seine Kinder Unterhalt bezahlen, auch wenn er nicht mit ihr verheiratet war.

cu
Gast

???

Beitrag von Gast »

Von was für einem Geld soll ein ALG II Empfänger denn bitte Unterhalt zahlen? Von den 345 €???
Dann beliben bei 200 € Unterhalt noch 145 € und davon noch Strom zahlen und das war´s dann wohl schon, dann bleiben evtl. noch 100 € zum Leben!
Das ist doch wohl ein witz!
Alex
Beiträge: 28
Registriert: 30.08.2005 15:44

Beitrag von Alex »

Moin Moin,

wenn ALGII sein einziges Einkommen ist, wird er nicht mehr in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. Das Kind kann einen Antrag auf ALG II stellen.
Eine Bescheinigung über den Erhalt von ALG II des Vaters muss natürlich vorhanden sein.

Gruß - Alex
kasi

Beitrag von kasi »

Alex hat geschrieben:Moin Moin,

wenn ALGII sein einziges Einkommen ist, wird er nicht mehr in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. Das Kind kann einen Antrag auf ALG II stellen.
Eine Bescheinigung über den Erhalt von ALG II des Vaters muss natürlich vorhanden sein.

Gruß - Alex


Hi!
bekommt das kind nicht unterhaltsvorschuss vom staat?
der dann vom Vater geholt wird?
bei mir tritt der fall nächste woche ein und ich dachte das läuft so ab!
Alex
Beiträge: 28
Registriert: 30.08.2005 15:44

Beitrag von Alex »

Moin Moin,

das ist schon richtig, aber wenn der Vater keine Unterstützung leisten kann, weil er wie in diesem Fall HIV Bezieher ist, nützt eigentlich ein Unterhaltsvorschuss nichts da der Vater keine Bezüge hat die der Staat sich wieder holen kann und das Kind somit auch ALG II beantragen sollte.
So zumindest denke ich mir das erste mal und ich würde mich wie immer auch freuen, mehr dazu zu erfahren.

Gruß Alex
Topperharley
Beiträge: 11
Registriert: 04.10.2005 20:55

Beitrag von Topperharley »

@ all

Wenn ein Kindsvater Alg2 bezieht, ist er dennoch für das Kind Unterhaltsverpflichtet. Das ist die gesetzliche Regelung. ALg 2 hin oder her. Soweit die Theorie

In diesem Fall zahlt für das Kind die Unterhaltsvorschußkasse = UVG genannt. In diesem Fall gehen die Ansprüche des Kindes an das Land über, durch eine sogenante Rechtswahrungsanzeige. An das Kind wird dann der Regelsatz je nach Altersstufe gezahlt.

Der Kindsvater muss sich dann der UVG verantworten. Diese wird dann bei einem Alg 2 Empfänger feststellen das dieser nicht in der Lage ist den Unterhalt zubestreiten. Vorteil dabei: Dem Alg 2 Empfänger entstehen keine Schulden in Form von Unterhalt, da dieser wie gesagt nicht in der Lage ist selbigen zu zahlen.

Die Kindsmutter hat da weit aus mehr Möglichkeiten. Möchte aber an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, da hier zu keine konkrete Frage gestellt wurde.

Alg2 kann das Kind ruhig Beantragen, aber keines bekommen, da die Ansprüche des Kindes durch Kindergeld (154,00 €) + Regelsatz UVG ( 170,00 €) =324,00 € bereits befriedigt sind.

Liebe Grüsse

Topperharley
jessy1882
Beiträge: 10
Registriert: 20.09.2005 20:21

Beitrag von jessy1882 »

also die mutter bekommt auf jeden fall unterhaltsvorschuss da der vater in dem fall ein zu geringes einkommen hat ob alg2 oder net das is egal er hat ein einkommen das reicht aber nicht für den unterhalt da er ja nur geld für sich zum leben hat aber so bald er in arbeit steht muss er die zahlungen wieder machen wenn die frau unterhaltsvorschuss bekommt kenne das nur jetzt von mir ich bekomme das auch da der vater meines kindes in ausbildung steht is fast wie alg2 beziehen :cry: und ich bekomme einen teil von dem eigentlichen unterhalt 207 euro ich bekomme 127 euro unterhaltsvorschuss sobald er aus der ausbildung raus is muss er das geld was ich dann drei jahre lang vom amt bekommen habe zurück zahlen und den eigentlichen unterhalt an mich!!!! es sei denn wir leben dann zusammen dann muss er den an mich ja ni8cht zahlen nur ans amt zurück!!!!
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