möchte bruder aufnehmen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
varina
Beiträge: 1
Registriert: 27.01.2006 12:51

möchte bruder aufnehmen

Beitrag von varina »

mein bruder ist zur zeit noch im heim untergebracht möchte ihm im sommer zu mir nehmen er ist dann 15 jahre alt.

nun meine frage wenn ich und mein partner dann noch immer ARGE II
erhalten sollten wie sieht die unterstützung vom amt aus? er bekommt ja nur das kindergeld und soviel wie ich weiß wird das als einkommen gerechnet und mir und meinen partner wieder abgezogen. ist das so richtig?
umziehen brauchen wir nicht da wir eine 3-raumwohnung haben und er unser schlafzimmer bekommen würde, aber wie sieht es mit möbel aus bett, schreibtisch usw. bekommen wir da unterstützung?

noch etwas zur situation: das sorgerecht haben beide elternteile leben aber nicht mehr zusammen der vater ist auch schon wieder neu verheiratet, die neue frau besitzt eine pansion und der vater ist angeblich arbeitslos wird nehme ich an in der pansion mitarbeiten, kann mein bruder trotzdem unterhalt von ihm verlangen.

bedanke mich schon mal für eure antworten!!!!!!! :roll:
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo varina
Wenn Dein Bruder bei euch lebt gehört er zur Bedarfsgemeinschaft und wird bei Alg 2 mitberechnet. Das Kindergeld gilt weiterhin als Einkommen.
Für ihn wird ein Mietanteil herausgerechnet und sein Regelsatz.
Wegen der Möbel stellt einen Antrag auf Erstausstattung oder fragt mal in dem Heim nach welche Unterstützung es dort evtl. geben kann.
Wegen Unterhalt vom Vater hab ich auch keinen Tip.
Wünsche Euch allen ein gutes Zusammenleben und das bis dahin ein Arbeitsplatz gefunden ist.
Gruß
Antworten