Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
Hartz IV und Kindesunterhalt
Hallo Mein Lebensgefährte hat zwei Kinder,die bei der Mutter leben. Die Mutter bezieht Hartz 4. Mein Lebensgefährte steht in Arbeit und ich auch.Er lebt vom mindestsatz ich glaube 840?.
Meine Frage: Die Mutter ist der Meinung da der Vater der Kinder und ich zusammenleben wird unser Gahalt zusammengerechnet und damit würde ihr mehr Geld zustehen.
Also mit anderen Worten ich soll schön für sie Arbeiten gehen! Ich kann das nicht glauben. Stimmt das???
Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
du bist nicht verpflichtet für die kinder deines partners zu zahlen da es nicht deine eigenen sind und du nicht unterhaltspflichtig bist also steht der guten frau die offenbar ein persönliches problem hat nicht mehr unterhalt für die kinder zu wo nur am rand bemerkt mir diese kinder leid tuen da die mutter wohl versucht diese als machtmittel und finanzielle quelle zu benutzen.dein geld wird nicht angerechnet.anders wenn ihr ein oder mehrere gemeinsame kinder hättet könnte dein parner auf minderung des unterhaltes für die anderen kinder beim jugendamt stellen wo dann abzüglich des selbstbehalt von 845 € der überstehende rst durch alle kinder gerechnet wird so würde sich der unterhalt der ersten beiden kinder verringern.
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Ich habe gerade dieses Forum entdeckt. Auch ich hätte die Antworten meiner Vorgänger für richtig gehalten, wenn ich nicht vorige Woche vor dem OLG in Schleswig eines besseren belehrt worden wäre. Grundsätzlich ist der neue Lebenspartner gegenüber den Kindern aus vorangegangen Beziehung nicht unterhaltspflichtig. Aber es gibt die berüchtigten Ausnahmen in Fällen der Not. Da Ihr beide beruftstätig seit und zusammen lebt, kann dem Vater eine gemeinsam Haushaltführung und Einsparung bei der Miete vorgehalten werden, dadurch das ein verdienender Partner nämlich Du vorhanden bist, wird sein Selbstbehalt runtergesetzt, d. h. sein Selbstbehalt beträgt nicht mehr 890,00 € sondern weniger. Dieser wird ermittelt durch die Ersparnisse des gemeinsamen Zusammenlebens. Dadurch erhalten die Kinder indirekt von Dir Unterhalt. Da hilft nur eins schnellstmöglich auseinander ziehen. Für alles andere wird man bestraft!! Bin selbst davon betroffen.Mein Partner ist schwer krank, wir haben ein gemeinsames Kind. Mein Mann wurde während der Schwangerschaft krank, deshalb ging ich acht Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Dafür soll ich jetzt bestraft werden. Die Ex-Frau meines Mannes klagt nun zum 6. Mal innerhalb von 12. Jahren auf mehr Kindesunterhalt. Jetzt wird alles was ich verdiene angerechnet und alles was über unserem gemeinsamen Selbstbehalt liegt muß an die Kinder überwiesen werden. Wenn ich nicht zahle, muß mein eigener Mann mich verklagen. Original-Ton der Richterin: Sie müssen dasselbe mit ihrer Frau machen, wie ihre Ex-Frau mit Ihnen!! Sie müssen alles dafür tun, damit sie irgendetwas und seien es 5,00 € zahlen können. Lächerlich, und das bei dem Gesundheitszustand meines Mannes: Mit 36 Jahren Herzinfarkt, Notoperation, mit 3 Bypässen, lt. Gutachter berufsunfähig und zu 50 % erwerbsgemindert, außerdem bis zum Abschluß einer Psychotherapie arbeitsunfähig wegen anhaltender Panikattacken. Ich werde jetzt dafür bestraft, das ich damals weiter arbeiten gegangen bin. Ich hätte es so machen sollen wie andere Mütter, zum Amt laufen, kranker Mann kleines Kind, kann nicht arbeiten. Stattdessen nahm ich noch ständigen Ärger und Unverständniss des Arbeitgebers hin, da mein Mann ständig wieder im Krankenhaus lag und ich mich mehrfach kurzfristig beim Arbeitgeber verabschiedet habe. Als dank wurde ich dann rausgemobbt. Jetzt soll mein Mann mich verklagen. Dieser Staat erweckt bei mir immer mehr den Eindruck: "Hast Du nichts, dann kann dir keiner was." Hast Du was, wirst du dafür auch noch bestraft!! Mir fehlt mittlerweile der Glaube an die Gerechtigkeit. Zumal die ganzen Kosten der Verfahren der Steuerzahler zahlt, da die Kinder nichts haben, diese aber aufgrund des neuen Partners der EX-Frau nicht wissen, ob sie Gucchi oder YSL kaufen sollen. Es ist schön das es Ihnen gut geht, aber dürfen wir auch noch irgendwie leben?!! 

Ich bin hier auch nur durch Zufall drauf gestossen und bin überrascht das es das gibt. In meinem Fall bin ich diejenige die sitzen gelassen wurde. Mein Ex hat eine neue Partnerin und auch bereits gemeinsame Kinder. Beide arbeiten und ihnen geht es richtig gut (Haus, job usw.) Er zahlt nur ein Minimum auf Grund seines Verdienstes so das ich den Vorschuß beim Amt beantragen muß (wir haben übrigens 2 Kinder zusammen) An wen muß ich mich wenden oder muß ich etwa klagen um mehr Unterhalt zu bekommen?
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Als erstes würde ich mich ans Jugendamt wenden. Wenn Du die Einkommensverhältnisses Deines Ex-Mannes nicht kennst, wird er aufgefordert diese offen zu legen. Da beide arbeiten gehen, wird das Einkommen zusammengerechnet. Dann wird ein Bedarf ermittelt, der ca. 840,00 € x 2 beträgt, würde ca. 1.680,00 € betragen. Dieser kann aber aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung gemindert werden auf das Existenzminimum, da es unterhaltspflichtige Kinder gibt. Dann wird der der Rest des vorhandenen Einkommens ermittelt. Dieser muß durch die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder geteilt werden. Reicht dieser Betrag nicht aus um den Regelbedarf aller Kinder zu decken (6 Stufe der Düsseldorfer Tabelle = 135 % des Mindestbedarfs) wird eine Mangelfallberechnung angestellt. Grundsätzlich bist Du und Deine Kinder, sofern diese noch minderjährig und beide unter 14 Jahre sind unterhaltsberechtigt. Wenn Du vom Amt Geld erhältst, prüft dieses "eigentlich" die Einkommensverhältnisses des Unterhaltspflichtigen.
Solltest Du so nicht weiter kommen, würde ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen. Wenn Du und deine Kinder Geld vom Amt erhaltet steht Dir normalerweise Prozeßkostenhilfe zu,´, bzw. die Kosten für ein Beratungsgespräch werden übernommen. Dort würde ich mich informieren. Solltest Du weitere Hilfe benötigen stehe ich gerne zur Verfügung. Wenn Du aber keine Lust auf Rechtstreit hast, dann laß es lieber. Bei uns dauert es nun schon 12 Jahre. Allerdings hat damals die Ex-Frau meines Mannes ihn betrogen und ist dann mal eben von Köln nach Hamburg umgezogen. In deinem Fall scheint das umgekehrt zu sein!!
Solltest Du so nicht weiter kommen, würde ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen. Wenn Du und deine Kinder Geld vom Amt erhaltet steht Dir normalerweise Prozeßkostenhilfe zu,´, bzw. die Kosten für ein Beratungsgespräch werden übernommen. Dort würde ich mich informieren. Solltest Du weitere Hilfe benötigen stehe ich gerne zur Verfügung. Wenn Du aber keine Lust auf Rechtstreit hast, dann laß es lieber. Bei uns dauert es nun schon 12 Jahre. Allerdings hat damals die Ex-Frau meines Mannes ihn betrogen und ist dann mal eben von Köln nach Hamburg umgezogen. In deinem Fall scheint das umgekehrt zu sein!!
Erst mal Danke für deine schnelle Antwort. Dann weiß ich, wo mein erster Weg mich morgen hinführt. Das Amt prüft zwar sein Einkommen, aber wie gesagt, nur seins. Die jetzige Lebensgefährtin wird nicht mit einbezogen. Aber Gott sei Dank gibt es diese Forum und man erfährt ne Menge, also nochmals Danke
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Laß Dich aber nicht so schnell abwimmeln, falls der sich beim Jugendamt nicht auskennt. Deinem Mann kann auch durch ein Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden, wenn es jetzt deutlich unter dem Einkommen liegt, welches er zu Eurer Ehezeit hatte. Zur Not mußt Du auf Oberlandesgerichtsurteile hinweisen. Wie gesagt Kindesunterhalt hat absoluten Vorang, vor allem wenn es bei Dir durch das Amt erbracht wird! Zur Not ist deinem Ex-Mann zuzumuten noch ein Nebenjob anzunehmen und wenn die neue Frau auch noch deutlich mehr verdient als Dein Ex-Mann, muß Sie evtl. in diesem Fall für die gemeinsamen Kinder mit Deinem Ex-Mann alleine durch Ihr Einkommen aufkommen, das Sie wußte worauf Sie sich einläßt und das Dein Ex euch gegenüber Unterhaltsverpflichtungen hat.