ALG 2 und Schwanger und Wohnungswechsel?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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madi76
Beiträge: 20
Registriert: 13.01.2006 10:35
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ALG 2 und Schwanger und Wohnungswechsel?

Beitrag von madi76 »

Hallo liebe Wissenden :-)

Also ich habe vollgendes Problem :
Ich beziehe Alg 2 genauso meine Lebenspartnerin, also eheähnliche Gemeinschaft.

Wohnen zu zweit in einer 2 Zimmer Wohnung 44 Quadratmeter die natürlich vom amt bezahlt wird.

Seit Freitag wissen wir das sie Schwanger ist. 7. Woche. Bin zwar enorm an Arbeit suchen und Bewerbungen schreiben aber es sieht nicht so aus das es was wird :-(

Jetzt meine Frage : Steht uns mehr Geld und vor allem steht uns eine grössere Wohnung zu? Wir hätten natürlich gerne eine 3 Zimmer wohnung wegen dem anstehenden Baby. Falls uns eine grössere Wohnung zusteht wie sieht es mit umzugskosten beihilfe oder Kaution aus? Gibts da unterstützung? Und falls in welcher Höhe und wie gross darf die wohnung dann sein? Ab wann darf man dann umziehen? Erst wenns baby da ist oder schon vorher ,zwecks renovieren und und und.

Sorry viele Fragen und etwas viele Fehler.

Hoffe mir kann jemand helfen ....

Achso falls es noch wichtig ist, kommen aus Göttingen , Niedersachsen.

So danke Madi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo madi76
Göttingen hat die Mietenstufe 4, d.h. für 60 qm, die bei 2 Personen Haushalt als angemessen angesehen werden, wären bis 395,00 € Warmmiete möglich.
Bei 3 Personen (75 qm) wären bis 470,00 € Warmmiete. Dazu jeweils Heizkosten 1,00 €/qm.
Ab der 12. SSW gibt es Zuschlag Mehrbedarf 53,00 €.
Auch Bekleidung für Schwangerschaft und Geburt kann Zuschuß beantragt werden. Ebenso Kleidung und Möbel für das Kind.
Wegen Kaution und Umzug kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden, muß allerdings nicht bewilligt werden.
Ein Umzug vor der Geburt ist aufgrund eigener Erfahrung weniger stressig.
Fragt genauer beim Amt nach, ob und welche Wohnungsgröße genehmigt würde.
Ich wünsche Euch Alles Gute und das Du schnell einen guten Arbeitsplatz findest.
Gruß
ak5316
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2005 18:56

Beitrag von ak5316 »

hallo ,glückwunsch erstmal .dieses forum ist richtig geld wert.
meine frau ist auch schwanger habe antrag gestellt und prompt haben sie uns
53 euro mehr überwiesen.Aber das deine frau erstlingsaustattung und bekleidungsgeld bekommt das sagen die wohl nicht ,deswgen solltest du antrag auf
erstlingsaustattung stellen(mutterpass nich vergessen)und dann extra nochmal ein antrag für schwangere frauen für bekleidung ,pflegemittel ,krankenhausaufenthalt.
wir haben Erstlingsausstattung 370.-bekommen und 150.-für meine frau
madi76
Beiträge: 20
Registriert: 13.01.2006 10:35
Wohnort: Bovenden

Beitrag von madi76 »

Hallo melinde Hallo AK

Super liebes Danke an euch für die schnelle Antworten.

hat uns sehr geholfen .

Werde einen Termin bei meinem Sachbearbeiter machen.

Dieses Forum hat mir auf alle Fälle schon in vielen Fragen weiter geholfen. Ist sehr interessant zu lesen.

Gruss aus Göttingen Madi
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