Hallo Kettelmaus,
ich kann verstehen das du dich da nur wunderst aber schau ma
hier auf die Seite, da steht einiges drinn. Wie z.B.
Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
Auf jeden Fall sollte eine Arbeitslosmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Auch dann, wenn noch kein Anspruch auf Geldleistungen erworben wurde. Die Zeiten registrierter Arbeitslosigkeit sind unter Umständen wichtig, zum Beispiel für eine spätere Rentenberechnung, oder für die Begründung weiterer Leistungen, die im Moment noch nicht übersehen werden können.
soweit ich informiert bin, darf die Arbeitsargentur auch nicht einfach weiter verweisen, die süssen zur Not den Antrag weiterleiten.
Jedoch sollte jemand dem Jungen ma erklären das er sich um seine (leider all zu unsichere ) Rente selber betrügt. Er soll nochma da hin und Fragen wie er sich denn jetzt verhalten soll und das er sich Gerne auf eine Ausbildungssuche Suchend melden will.
In dem zusammenhang ist
diese Seite hier auch brauchbar...
Arbeitsagentur dazu...
hoffe das hilft euch weiter... auch mein Junior hatte seine Erste Ausbildung nicht zuende gemacht, er hat eine Zeit ausgesetzt und im zweiten anlauf dann mit ner echt guten 2 abgeschlossen, bei einem anderen Bertrieb...
er hat sich hier in Wi an die Arbeitsagentur gewant, dort Auisbildungssuchend gemeldet und wurde auch durch das "JC" der kommAv betreut, diese haben ihm schliesslich auch geholfen den neuen Betrieb zu finden...
Wenn bei deinen Bekannten auch eine sog. kommAv existent ist, werden die wohl für den Jungen ""Zuständig"" sein.
LG ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.