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Ich habe das Forum online gestellt am 18 April.
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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den Vielen Fragen zu Hartz 4 Helfen kann.
Hallo ihr Lieben
Habe heute mit einer Bekannten rumgestritten
Also es geht sich darum das Sie der Meinung ist das Sie als Hartz 4 Bezieherin in allen angelegenheiten ( Streit mit dem Vermieter) Gerichtskostenbefreit ist.
Ich habe dagegen gesprochen
Ich kann doch nicht als Hartz 4 Empfänger ein Gericht in anspruch nehmen wenn ich mit meinem Vermieter im Streit bin und das kostenfrei
Leute kann mir einer sagen wann ich Gerichtskostenbefreit bin und in welchen angelegenheiten
Hallo,
dein Bekannte kann ein Beratungsschein holen. Sie muss aber erklären dem Rechtspfleger worum es geht und dieser entscheidet noch bevor dein Anwalt oder ein Gericht etwas dazu sagen kann. Ob ein klage Sinn macht. Wenn der Rechtspfleger der Meinung ist, dass diese Klage unnötig ist, dann bekommst Sie den Beratungsschein auch nicht.
Wenn Sie den Prozeß verliert, muss sie die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen! Klage auf PKH gegen den Staat (z.B. gegen einen Hartz IV-Bescheid) ist ohne Risiko da das Amt nicht anwaltlich vertreten ist. Aber Klage gegen eine Privatperson kann auch für eine Hartz-IV-Empfänger sehr teuer werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.