Ist das zweite Auto in einer BG unangemessen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Ist das zweite Auto in einer BG unangemessen ?

Beitrag von orphanages »

Ich habe ein Auto das über mich versichert ist. Meine Frau wird
demnächst auch ein Auto kaufen, da es für sie sehr schwierig ist,
bei Regen ohne Auto meine Tochter vom Kindergarten abzuholen.
Wir beziehen aufstockend ALG2. Mein Auto steht ihr wenn ich bei
der Arbeit nicht zur Verfügung. Meine Frage: Wie sieht es aus,
wenn wir das zweite Auto über mich versichern lassen, da dann die
Versicherung günstiger wäre als wenn sie für ihr Auto die Versicherungsnehmerin wäre ? Würde die ARGE davon ausgehen,
dass es sich um 2 Autos handelt, die mir gehören und somit das
zweite Auto nicht als angemessen angesehen wird ?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo orphanages,
ich verstehe zwar nicht warum da der regen und der Kindergarten so ein Problem darstellen aber warum sollte das
dass es sich um 2 Autos handelt, die mir gehören und somit das
zweite Auto nicht als angemessen angesehen wird ?
als unangemessen angesehen werden? Jedem, potentiellen "ARBEITSFÄHIGEN" Mitglied einer BG, steht ein Auto zu, nicht das ihr denkt die ARGE würde euch jetzt aber beide Versicherungen als absetzbar ansehen, das wäre weit gefehlt.
Sofern ihr euch die kosten für diesen LUXUS leisten könnt ( also Steuer und Versicherung) alleine Tragen könnt, dürft ihr auch ein 2. ( angemessenes ) Auto besitzen, auf wen letztlich die Gebühren gehen ( also Steuer und Versicherung) bleibt sich dabei gleich.

Gruß Ziggi
PS.: wie weit entfernt ist denn der Kindergarten? das man bei Regen ein Auto braucht? ich habe meinen Junior damals 3Km zu Fuß geholt und noch nebenbei einen riesigen Einkauf heim geschleppt(nach der Arbeit), bin nur mal neugierig. :?
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Nein, natürlich wollen wir nicht, dass beide Kosten abgesetzt werden. Es geht darum, dass es bei Kälte und Regen äußerst schwer ist mit unserem kleinen 1,5 Jahre alten Baby in den Kindergarten zu laufen, vorallem wenn man ihn um Abholzeit wecken muss. Eigentlich war die Frage deswegen gestellt, weil ich sicher sein wollte, ob ich mit meiner Annahme richtig liege. Mir war und ist einigermaßen bewusst, dass für den Erwerb eines zweiten Autos keine Gründe liegen müssen solange ich nicht Inhaber beider Autos bin.
Besser fragen als sofort handeln, wenn man sich nicht 100 prozentig sicher ist.
Antworten