Hallo zusammen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Heiko
Beiträge: 1
Registriert: 22.12.2005 02:06

Hallo zusammen

Beitrag von Heiko »

Als erstes möchte ich sagen das ich es klasse finde, das es ein solches Forum gibts !. Super und Danke !


Nun gleich mal zu meinem Problem.
Ich bin seit dem 01.12.2004 Arbeitssuchend und war anfangs SEHR optimistisch das ich schnell ne neue Stelle finde. Leider ist das bisher nicht der Fall :cry: . Ich habe mich kaum um das Thema hartz4 gekümmert und hab’s wohl verdrängt das es mich auch treffen könnte.
Im September bin ich dann, auch um Kosten zu sparen, mit meiner Freundin zusammengezogen, mit der ich seit eineinhalb Jahren zusammen bin. Im Mietvertrag stehen wir beide als Mieter.
Vor gut 4 Wochen habe ich den Antrag auf Hartz4 und Wohngeld gestellt, und nun wollen die auch von meiner Freundin alle Angaben wie Kontoauszüge etc. haben.
Wollen die etwa das meine Freundin für mich aufkommt ?? Das will ich auf keinen Fall, davon abgesehen das dass Finanziell nicht gehen würde.
Sind wir deswegen ne Eheähnliche Beziehung ???
Muss ich nun ausziehen ?? oder was hab ich für Möglichkeiten ??
Ein Freund meinte ich solle nen Untermietvertrag mit meiner Freundin machen, allerdings spielt da der Vermieter nicht mit.

Könnt ihr mir helfen was ich denn nun tun kann ?!

Ich möchte auf keinen Fall das Ihr den Thread falsch versteht. Ich will niemanden Prellen und auch nichts unrechtmäßiges vom Staat.
Aber mal im Ernst, wenn ich einzahle, dann fragt auch keiner ob ich mit meiner Freundin zusammenwohne und was die verdient.

Ihr seht ja an der Uhrzeit, dass mich dieses Thema kaum schlafen lässt.......
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Morgen Heiko
Wenn ich Dich richtig verstanden habe
lebt Ihr in einer Wohngemeinschaft in der
getrennt gewirtschaftet wird.
Jeder hat seinen eigenen Wohnbereich, die Küche
wird gemeinsam genutzt, die Lebensmittel
getrennt aufbewahrt u.s.w.
Es gibt also kein gemeinsames Schlafzimmer
und kein gemeinsames Wohnzimmer.

Sind jedoch alle Räume offensichtlich zur gemeinsamen
Nutzung bestimmt und entsprechend ausgestattet
wäret Ihr eine Haushaltsgemeinschaft in der gemeinsam gehaushaltet wird.
Da wird auch das Einkommen des anderen berücksichtigt.

Dazu hab ich hier folgendes gefunden:

Wenn ein Paar in einer Wohnung lebt, ist auch dieses nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft.
Eine eheähnliche Beziehung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn sich die Partner gegenseitig finanziell unterstützen, gemeinsame Kinder haben, Nachwuchs oder Angehörige des Partners betreut werden, eine gemeinsames Konto oder gegenseitige Kontovollmachten bestehen.
Soweit nichts von alledem zutrifft, werden Einkommen und Vermögen des Partners NICHT angerechnet

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, hat Anspruch auf den vollen Regelsatz und die Übernahme des Mietanteils bis zur "angemessenen" Höhe - sofern kein eigenes Einkommen besteht. Die finanziellen Verhältnisse der Mitbewohner interessieren NICHT.

Wenn Deine Freundin, die Du lieber als Mitbewohnerin bezeichnen
solltest, deutlich erklärt, das sie Dich finanziell nicht unterstützt und nicht mit Dir
gemeinsam wirtschaftet dürfte klar sein, das sie nichts mit Deinem Antrag zu tun hat.

Ich hoffe, Du kannst wieder besser schlafen und findest bald einen Arbeitsplatz.
Ich wünsche Euch Viel Erfolg und ein schönes Weihnachten
Gruß
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Heiko,

Ich ich wollte noch was ergänzen zu Melindes Beitrag.
Das was Meldinde dort beschrieben hat, ist eine Art WG.
Das gibt es bestimmte regeln die eingehalten werden müssen, die meldinde ja schon erklärt hat. Vorsicht trotzdem sollte das Amt mal Stichproben bei euch machen, und Anhaltspunklte für eine eheähnliche Gemeinschaft finden, geht die ARGE davon aus, das seit ihr zusammen in dieser Wohnung lebt, schon eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.

Das würde bedeuten das ihr Geld zu unrecht bezogen habt, und dieses vom Tag des Einzuges zurückbezahlen müßt, also bitte vorsicht.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Antworten