habe mal eine frage zum unterhalt......

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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michelle08
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habe mal eine frage zum unterhalt......

Beitrag von michelle08 »

wir sind 5 personen,und mein mann arbeitet 100std im monat dazu,den rest bekommen wir von dem arbeitsamt.da mein mann noch 2 kinder hat aus einer anderren beziehung muß er 185,- unterhalt bezahlen.....nun meine frage ist denn das richtig?muß noch dazu sagen er ist von der frau verklagt worden....... :evil:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo michelle08

Der Betrag für den Unterhalt kann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.
Siehe hier Randziffer 11.08 und Pressemitteilung

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
michelle08
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Beitrag von michelle08 »

habe ich jetzt nicht verstanden :oops:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo michelle08

Er muss Unterhalt für seine Kinder zahlen wenn es vom Gericht festgelegt wurde.
Der Betrag muss dann vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden.

Gruss
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michelle08
Beiträge: 37
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Beitrag von michelle08 »

das ist ja auch richtig das er unterhalt bezahlen muss,aber wenn wir auch vom amt bekommen können wir doch eigentlich nicht den vollen betrag bezahlen oder....z b.mein mann ist immer im von november bis april arbeitslos da kann doch das nicht sein das er den vollen betrag bezahlen muss,er hat doch hier auch eine neue familie,oder verstehe ich das falsch :!: :!: :!:
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Michelle,

ja, es ist richtig das er den Unterhalt weiter zahlen muss.
Das er "verklagt" wurde, bedeutet, dass ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt, den die Mutter der Kinder zu Recht erwirkt hat, weil er Unterhaltspflichtig ist.

Bei der damaligen Berechung wurde ein Durchschnittseinkommen errechnet. War er also damals auch schon von November bis April arbeitslos, wurde das berücksichtigt. War dem damals nicht so, kann er zum Anwalt gehen und eine Abänderung des Titels beantragen.

Die Kinder für die er Unterhaltspflichtig ist, haben immer Vorrang, auch bei einer neuen Familie.

Griß, DC
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michelle08
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Beitrag von michelle08 »

hallo zu der frage,nein er hatte nur einen anderren job,aber das kann doch nicht sein wenn er wieder arbeitslos ist das wir den vollen unterhalt tragen müssen....schließlich hat er auch mit mir 2 kinder.....
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo Michelle,

wie gesagt, wenn er einen anderen Job hatte, als der Unterhalt berechnet wurde, macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Änderung des Titels zu beantragen.

Weitere Kinder spielen bei der Berechnung durchaus eine Rolle (das verfügbare Einkommen wird dann mit einem bestimmten Schlüssel auf alle Kinder verteilt) aber wenn ein Titel vorliegt, muss der Betrag der im Titel genannt wird, solange gezahlt werden, bis das neu berechnet wurde.

Gruß, DC
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michelle08
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Beitrag von michelle08 »

danke dir,werden wir mal machen :wink:
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