ich bin in der 17.Woche schwanger hab meine Anträge für Bekleidung und Erstausstattung schon gestellt und hab jezt eine Antwort erhalten die mich stuzig macht,ich soll für das ungeborene Kind schon die Vaterschaftsanerkennung und auch den Unterhalt beim Jugendamt klären,und ausserdem soll ich einen Anlage UH für das ungeborenen Kind ausfüllen wo ich mal garnicht mit klar komme...können sie mir bitte weiterhelfen
Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung für Ungeborenes Kind
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung für Ungeborenes Kind
Hallo...
ich bin in der 17.Woche schwanger hab meine Anträge für Bekleidung und Erstausstattung schon gestellt und hab jezt eine Antwort erhalten die mich stuzig macht,ich soll für das ungeborene Kind schon die Vaterschaftsanerkennung und auch den Unterhalt beim Jugendamt klären,und ausserdem soll ich einen Anlage UH für das ungeborenen Kind ausfüllen wo ich mal garnicht mit klar komme...können sie mir bitte weiterhelfen
ich bin in der 17.Woche schwanger hab meine Anträge für Bekleidung und Erstausstattung schon gestellt und hab jezt eine Antwort erhalten die mich stuzig macht,ich soll für das ungeborene Kind schon die Vaterschaftsanerkennung und auch den Unterhalt beim Jugendamt klären,und ausserdem soll ich einen Anlage UH für das ungeborenen Kind ausfüllen wo ich mal garnicht mit klar komme...können sie mir bitte weiterhelfen
Ja!
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes anerkannt werden. Der Vater sollte einen Lichtbildausweis und seine Geburtsurkunde mitnehmen.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes anerkannt werden. Der Vater sollte einen Lichtbildausweis und seine Geburtsurkunde mitnehmen.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.