Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Soll ich jetzt hin gehen und Dir das ausrechnen? Ich gebe bzw. zeige Dir schon die Richtlinie, soviel Arbeit muss Dir nun allein machen. So wie ich das aufn ersten Blick sehe, stimmt das schon. Hast Du denn Bewilligungsbescheid denn schon bekommen?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Berliner1982 hat geschrieben:
und wie kommen die auf die 52 !? weil ich nich weiß mit was die gerechnet haben ...
Betrachtet wird zunächst das gesamte letzte Jahr vor der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs. Sind innerhalb dieses Jahres weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt angefallen, erstreckt sich die Betrachtung auf die letzten zwei Jahre (Bemessungsrahmen).
Ermittelt werden nun die im Bemessungsrahmen geleisteten und abgerechneten Zeiträume, für welche Entgelt gezahlt oder Ansprüche hierauf erworben wurde (Bemessungszeitraum).
Anschließend wird das im Bemessungszeitraum erworbene Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat und dieses anschließend durch die Entgelttage des Bemessungszeitraum geteilt. Hierdurch erhält man das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt).
Ok ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutze mal bitte diesen.. ALG I Rechner diesen Benutze ich auch öfter...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
änderrungsbescheid vom amt ... von 650 .. auf 671 !?
alles klaaa .. dacht ich rufen wa mal da an ....
amt: wie sie benutzen einen rechner ausem inet ... der kann ja garnich stimmen ....
die sind nur dazu da um das mal so pi mal daumen nachzurechnen ...
hääää ??? wie ... ich glaub irgendwie nich das die leude vom amt da andere %zahlen nehmen als die 100 rechner die es im netz gibt ....
und ich hab mit keinen anderen zahlen gerechnen als wie die ....
so termi und wat nun ????....
das schöne is ja das es wohl die leistungsabteilung wohl die geheime org. des amtes is ... es ist ja unmöglich mal mit jemanden da zu sprechen .. oda nen termin zu bekommen ....
Entweder kannst Du hin gehen und Widerspruch einlegen mit deiner Begründung was Du mehr raus hast, und Sie dir das genau Auflisten sollen wie es berechnet wurde.
Oder ein Termin bei der Leistungsabteilung machen. Sie müssen Dir dort genau vorrechnen wie sie zu dem Ergebnis gekommen sind. Das würde ich sogar eher machen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Es würde zu kompliziert sein wenn ich Dir das hier alles aufschreiben würde wie genau das berechnet wird, anders rum, darf ich das auch gar nicht. Daher BITTE hin gehen und nach fragen... Und dann bitte hier mal rein schreiben was dabei raus gekommen ist...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.