eltern gleichzeitig elterngeld.was ist mit hartz4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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maike
Beiträge: 6
Registriert: 30.08.2006 14:16

eltern gleichzeitig elterngeld.was ist mit hartz4?

Beitrag von maike »

hallo,

bei uns liegt folgender fall vor:

ich und meine mann, haben seid der geburt unseres kindes ergänzend anspruch auf alg 2.mein mann arbeitet in vollzeit und ich bin nun in elternzeit und beziehe elterngeld.

da mein mann nun vorraussichtilich zum 01.05.09 arbeitslos wird, möchten wir natürlich noch das elterngeld für ihn beantragen.

nun war ich bei der elterngeldstelle um zu fragen ob es ginge, das beide elternteile gleichzeitig die 300€ beziehen, ohne das auch die 300€ von meinem mann angerechnet werden können beim alg2.

die sachbearbeiterin dort versicherte mir das das nicht ginge und sie die 300€ von meinem mann anrechnen werden.darauf hin mischte sich ihr kollege ein und wiedersprach ihr.
die arge handelt das zwar so aber dieses wäre wohl rechtswidrig.

bei der arge selber, sagt der eine so der andere wieder anderes.

weiß eventuell jemand von euch wie es sich in so einem fall verhält?

eigentlich hatten wir ja vor das mein mann den 13. und 14. lebensmonat elterngeld nimmt.
aber die arbeitslosigkeit macht uns ja nun leider einen strich durch die rechnung.
ich wäre wirklich sehr schade wenn die 300€ "verloren" gehen würden.

ich bin wirklich für jeden tipp dankbar.

vielleicht kennt ja sogar jemand den gesetzestext worauf man sich berufen kann.
seestern
Beiträge: 23
Registriert: 20.03.2006 07:41
Wohnort: Berlin

Beitrag von seestern »

Beim Elterngeld sind Partnermonate möglich. Es werden Mütter und Väter gleichermaßen unterstützt. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insge-samt also maximal 14 Monate. Die Partner können die Elterngeld Monatsbeträge bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Es kann zum Beispiel erst ein Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere zwei weiteren Monatsbeträge nehmen. Beide Partner können die Monatsbeträge für das Elterngeld auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten sieben Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht. Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14 Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.

Ich habe damals noch Erziehungsgeld erhalten.
verstehen würde ich den Text aber so...das Mutter und Vater zusammen in Elternzeit gehen können, dann beziehen sie ja beide das Elterngeld. Demzufolge bekommt man aber nur7 Monate anstatt 14 Monate Elterngeld.
Das ganze hätte aber vor Antragsabgabe geklärt sein müssen.

Ich hoffe ich liege nicht ganz falsch, da sich ja ständig etwas ändert.
maike
Beiträge: 6
Registriert: 30.08.2006 14:16

Beitrag von maike »

hallo seestern,

vielen dank für die antwort.

wahrscheinlich habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.
mit dem elterngeld kenne ich mich an sich gut aus. ich habe jedoch noch eine spezielle frage die mir leider auch die elterngeldstelle nicht richtig beantworten konnte.

nochmal kurz der fall:

ich bin gerade im erziehungsurlaub noch in einem festen arbeitsverhälltnis stehend. in meinem fall bekomme ich 560€ elterngeld.
mein mann ist vollzeitbeschäftigt wird aber vorraussichtlich zum 01.mai gekündigt.
da wir im november eine tochter bekommen haben,reichen unsere gehälter nicht mehr aus , und wir seit dem haben noch anspruch auf hartz 4.

wir hatten vor das mein mann den 13 und 14 monat zu hause bleibt, aber da er nun ab mai ohne arbeit ist ist der fall ja nun nicht mehr gegeben.

da wir "seinen" anspruch auf elterngeld nicht verfallen lassen wollen, möchten wir natürlich für ihn elterngeld dann beantragen.
uns ist klar das er natürlich dann nur den mindestbetrag von 300€ bekommen würde weil er ja arbeitslos ist und nicht auf die letzten 12 monate berechnet wird.
da wir aber davon ausgehen das mein mann recht schnell wieder arbeit finden wird wäre es ja sehr unwahrscheinlich das ein neuer arbeitgeben gleich den neuen mitarbeiter in elternzeit gehen lässt.

versteht man was ich meine:?:

die eigendlich frage ist, darf das arbeitsamt dann die 300€ von meinem mann anrechnen wo ich ja auch gleichzeitig mein elterngeld beziehe?
(meine 260€ die über dem mindestsatz stehen werden natürlich als mein einkommen angerechnet!)

wie schon in meinem ersten beitrag geschrieben streiten sich darum selbst die sachbearbeiter der elterngeldstelle.der eine sagt ja ,der andere sagt das ist rechtswiedrig ist.weiss genau darüber vielleicht jemand was?

ich wäre euch wirklich nochmal sehr dankbar für eure tipps und erklärungen.

grüße maike
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