Festnetzanschluss

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Sarah
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2005 14:48

Festnetzanschluss

Beitrag von Sarah »

Hey, meine Name ist Sarah.

Ich bin 26 Jahre alt und seit drei Monaten bestreite ich meinen Lebensunterhalt von Hartz4


Meine Frage ist, da ich neu umgezogen bin, übernimmt der "Eigen Betrieb für Arbeit" irgendwelche Kosten für meinen neuen Festnetzanschluss?

mfg

Sarah
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Sandra,

Nein. Die Bundesagentur übernimmt keine Kosten für deinen Telefonanschluss, du kannst jedoch nach deinen Abschluß mit der Telekommunikationsgesellschaft, angeben das du Hartz 4 Empfänger bist, ich weiß das zumindestens bei der Telekom, deine Grundgebühren sich um die Hälfte verringern.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

@Sarah
Hier die Infos zum Sozialtarif der Telekom:
Welche Voraussetzungen gelten für den Sozialtarif und welche Vergünstigungen ergeben sich daraus?

Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und

* von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
* Ausbildungsförderung aufgrund des

Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder

* blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.


Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.

Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.

Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.

Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.

Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.

Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab.

Oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.

Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:

1. Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, Call XXL/T-Net, Call XXL Freetime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
2. Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, Call XXL/T-ISDN, Call XXL Freetime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Quelle: Telekom
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Es gibt sogar schon Angebote für Hartz 4 Empfäner fürs Internet.
Gefunden hier:

www.Faventia.de

Hartz IV DSL
Volumentarif
Wenig- & Normalsurfer
Tarif nutzbar mit:

DSL Connect 1000
DSL Connect 2000
DSL Connect 6000
T-DSL 1000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
T-DSL 2000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
T-DSL 6000 (mit Einrichtungsgebühr für DSL-Einsteiger)
Tarifinfo:

Angebot nur für Hartz IV-Empfänger (Bescheinigung erforderlich). 4 GB Freivolumen pro Monat, jedes weitere MB wird mit 0,7 Cent/MB berechnet. 4 Euro Einrichtungsgebühr.
Grundgebühr/Monat in Euro:

1,99 Euro
Einmalige Tarif-Einrichtungsgebühr:

4,00 Euro


Abrechnung nach Volumen
Von: Bis: Preis
4.096 MB 0,00 Euro
Jedes weitere MB: 0,7 Cent
Vertragslaufzeit:

3 Monate
Kündigungsfrist:

4 Wochen


Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
Sarah
Beiträge: 2
Registriert: 17.12.2005 14:48

Ein dickes Dankeschön

Beitrag von Sarah »

Vielen Dank für eure Mühe,

Leider habe ich kein Internetanschluss, kann also nur unregelmäßig ins Forum schauen.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah



P.S. Wünsche allen Mitgliedern ein gesundes neues Jahr
Antworten