Kosten für Wasser im Grundbetrag enthalten ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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HeiniUwe
Beiträge: 2
Registriert: 07.02.2009 14:54
Wohnort: Wolfsburg

Kosten für Wasser im Grundbetrag enthalten ?

Beitrag von HeiniUwe »

Hallo,
erstmal guten Tag, da ich hier neu bin. Und auch gleich zwei Fragen:
- Sind die Kosten für das Wasser im Grundbetrag für die Wohnung enthalten? Ich erhalte derzeit 309 Euro, meine Kaltmiete (ohne Wasser etc) liegt bei 400 Euro. Ich habe eine eigene Wasseruhr, und jetzt vom Wasserverband die neue Forderung für 2009 von 60 Euro Abschlag pro Monat erhalten. Bei Vorlage dieser Rechnung bei der Arge in Wolfsburg erhielt ich die Auskunft, das die Wasserkosten schon in den 309 Euro enthalten sind.
Die für eine Einzelperson hohen Wasserkosten sind durch meine Krankheit (Immunschwäche) verursacht. Diese Erkrankung ist vom Amtsarzt bestätigt.
- Nach Auskunft verschiedener Stellen (Karitas etc) wurde zum 01.01.09 in Wolfsburg der Betrag für die Miete auf 340 Euro Einzelperson erhöht. Da mein Bescheid für die nächsten 6 Monate noch von Anfang Dezember ist, frage ich mich, ob ich diese 340 Euro auch schon jetzt erhalten kann, oder erst im neuen Bescheid Juli 2009.

Vielen Dank im voraus.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Kosten für Wasser im Grundbetrag enthalten ?

Beitrag von Corica »

HeiniUwe hat geschrieben:Hallo,
erstmal guten Tag, da ich hier neu bin. Und auch gleich zwei Fragen:
- Sind die Kosten für das Wasser im Grundbetrag für die Wohnung enthalten? Ich erhalte derzeit 309 Euro, meine Kaltmiete (ohne Wasser etc) liegt bei 400 Euro. Ich habe eine eigene Wasseruhr, und jetzt vom Wasserverband die neue Forderung für 2009 von 60 Euro Abschlag pro Monat erhalten. Bei Vorlage dieser Rechnung bei der Arge in Wolfsburg erhielt ich die Auskunft, das die Wasserkosten schon in den 309 Euro enthalten sind.
Die für eine Einzelperson hohen Wasserkosten sind durch meine Krankheit (Immunschwäche) verursacht. Diese Erkrankung ist vom Amtsarzt bestätigt.
- Nach Auskunft verschiedener Stellen (Karitas etc) wurde zum 01.01.09 in Wolfsburg der Betrag für die Miete auf 340 Euro Einzelperson erhöht. Da mein Bescheid für die nächsten 6 Monate noch von Anfang Dezember ist, frage ich mich, ob ich diese 340 Euro auch schon jetzt erhalten kann, oder erst im neuen Bescheid Juli 2009.

Vielen Dank im voraus.
60 € für wasser ?
ist da auch warmes wasser enthalten.
oder wie machst du warmes wasser ?
über die heizung, oder durchlauferhitzer ?
nur für wasser müßtest du bei der menge eine
wäscherei betreiben.
mfg dieter
HeiniUwe
Beiträge: 2
Registriert: 07.02.2009 14:54
Wohnort: Wolfsburg

Beitrag von HeiniUwe »

Das sind die direkten Kosten an den Wasserversorger, d.h. Kaltwasser. Das Warmwasser läuft derzeit über Durchlauferhitzer.
Durch meine Krankheit nehme ich täglich ein medizinisches Bad und muß mich auch immer wieder duschen um den Juckreiz ertäglich zu halten. Dadurch habe ich gut den doppelten Verbrauch als früher.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

HeiniUwe hat geschrieben:Das sind die direkten Kosten an den Wasserversorger, d.h. Kaltwasser. Das Warmwasser läuft derzeit über Durchlauferhitzer.
Durch meine Krankheit nehme ich täglich ein medizinisches Bad und muß mich auch immer wieder duschen um den Juckreiz ertäglich zu halten. Dadurch habe ich gut den doppelten Verbrauch als früher.
jetzt müssen wieder die spezis ran !!!!!!!!!!!
bescheinigung vom arzt holen.
oder termin beim amtsarzt.
antrag stellen.
mfg dieter
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hast Du schon mal die Krankenkasse um hilfe gefragt ? Weil die Krankheit ist evtl. bekannt und es gibt da Hilfe ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo HeiniUwe
Kosten für Kaltwasser wie auch die Abwasserkosten gehören zu den Nebenkosten und fallen unter Kosten der Unterkunft.

Da Dein Wasserverbrauch krankheitsbedingt höher ist könnte der Rat von Termi Erfolg haben.
Wenn jemand z.B. einen E-Rolli hat gehören die durch das Aufladen verursachten Stromkosten auch zum Hilfsmittel, werden von der KK übernommen.
Versuch mal was zu erreichen.
Gruss und Viel Erfolg.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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