Meine Frau (58 ) und ich (59) beziehen beide Arbeitslosengeld. Wegen Ablauf des ALG bei mir am 31.12.2005 stellte ich einen Antrag auf ALG II.
Jetzt die ablehnende Nachricht: Da wir ein selbstbewohntes Haus mit vermieteter Einliegerwohnung mit einer verfügbaren Gesamtwohnfläche von 163 qm besitzen, ist zuerst die Einliegerwohnung mit 65 qm zu verkaufen oder zu beleihen. Obwohl unsere mit 2 Personen bewohnte Wohnung mit 98 qm die Angemessenheitsgrenze nach § 39 WoBauG II (mehr als 130 qm) nicht übersteigt und meines Wissens die Teilvermietung mit Anrechnung der Mieteinnahme gegenüber dem Teilverkauf vorrangig ist.
Wer hat dazu dazu die fundierte Antwort! Oder kennt evtl. jemand eine Peson mit dem hierzu fachspezifischen Wissen, die uns hilft.
Einen Anwalt könnenn wir uns z. Zt. leider nicht leisten.
"Ist das der Dank für jeweils mehr als 41 Jahren Arbeit"! Trotz all dem wünschen wir allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest.
Hartz 4- Zuerst Einliegerwohnung verkaufen!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Helmut,
meines Wissens reicht es aus, wenn der Anbau oder das zu verkaufende Grundstück oder Haus zur Vermietung aussteht.
Wir hatten diese Fragen schon mal im Forum behandelt, mit einen ähnlichen Fall, da ging es um jemanden der sein Haus verkaufen soll, schau doch bitte mal da rein, da gibts auch Antworten, die dir vielleicht weiterhelfen können, sollte dies nicht der Fall sein,bitte nochmal melden.
Gruß Daniel
meines Wissens reicht es aus, wenn der Anbau oder das zu verkaufende Grundstück oder Haus zur Vermietung aussteht.
Wir hatten diese Fragen schon mal im Forum behandelt, mit einen ähnlichen Fall, da ging es um jemanden der sein Haus verkaufen soll, schau doch bitte mal da rein, da gibts auch Antworten, die dir vielleicht weiterhelfen können, sollte dies nicht der Fall sein,bitte nochmal melden.
Gruß Daniel