Kann uns jemand irgendwie helfen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ralf
Beiträge: 2
Registriert: 12.12.2005 10:23

Kann uns jemand irgendwie helfen ?

Beitrag von ralf »

Hallo Leute, erst mal toll das solche Foren überhaupt eingerichtet sind.

Ich war glücklicherweise bisher noch nie in der Situation Ämter "beehren" zu müssen aber nun ist es leider passiert.
Ich möchte euch erst mal die Basisdaten geben:

Ich arbeite vollbeschäftigt. Meine Frau hat bis 1995 gearbeitet und war bis 2002 Hausfrau und Mutter. In dieser Zeit erhielt(en) sie/wir AL-Geld bzw. Sozialhilfe da wegen 4 Kindern Bedarf bestand.

Von 2002 bis 2005 bekam meine Frau vom AA eine Umschulung finanziert.

Da sie zur Zeit auf Jobsuche ist war sie Bei der heutigen AfA um sich arbeitssuchend zu melden.....nicht zuständig = Jobcom.

Dort wurde sie aufgefordert einen Hartz 4 Antrag zu stellen.... abgelehnt....darum geht es hier.

Ich habe mich jetzt mal tagelang durch viele Hilfe-Seiten durchgelesen. Danke erst mal an die Webmaster für die Arbeit.

Hier ein paar Dinge die ich nicht verstehe :

- wir sind jetzt 2 Erwachsene und 3 Kinder im Haushalt. Meine Frau, Ich, unsere gemeinsame Tochter und 2 Stiefkinder (Kinder aus erster Ehe meiner Frau) von mir. Wie ich nachgelesen habe darf mein Einkommen bei den Stiefkindern nicht angerechnet werden, wurde aber auf alle Personen angerechnet. Wie verhält sich das hier ?

- bei der Summe für die Nebenkosten/sonstige Kosten (KdU) wurden von der Jobcom 108 Euro angesetzt. Tatsächlich belaufen sich diese auf 380 Euro. Wie zu lesen war sollen diese für jedenfalls 6 Monate anerkannt werden, was die Jobcom ignorierte. Gibt es hier in unserem Fall möglichkeiten gegenzuwirken ?

- Alles in allem haben wir nachgewiesen das wir derzeit im Monat ca. 226 Euro zur Verfügung haben um alle Personen zu versorgen. Dies rang der Mitarbeiterin der Jobcom ein lächeln ab und entlockte den Spruch : "Ihr Bescheid geht Ihnen zu". Dauerte ja auch nur 4 Monate........

Mittlerweile könne uns auch Verwandte nicht mehr aushelfen und "das Wasser steigt".

Für ein paar Tips wäre ich sehr dankbar. Gibt es neben Hartz 4 evtl. noch die Möglichkeit andere Stellen aufzusuchen damit wenigstens die Kinder einigermaßen versorgt sind?

Viele Grüße
Ralf
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Ralf,

Habe dieses Gerichtsurteil dazu gefunden.
Stiefkinder:
In einer eheähnlichen Gemeinschaft muss der Stiefvater nicht für die Kinder seiner Partnerin aufkommen, weil er ihnen gegenüber keine Unterhaltsverpflichtung hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen: L9 B6/05 SO ER).

Es sieht fast so aus als würde in euern Bescheid nichts stimmer, Hartz 4 wird immer für die Dauen von 6 Monaten genehmigt. Die Zahlungen sind immer eine Vorrauszahlung für den kommenden Monat.

Bitte auch nicht vergessen, die hast geschrieben das du Vollzeit Beschäftigt bist. Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen werden als Einkommen mit berechnet.Nun ist deine Frau arbeitslos, ich gehe mal davon aus das ihr verheiratet seit. Denn mußt du sowieso für deine Frau aufkommen, solltet du nicht genug verdienen, könnt ihr noch anteilig einen Hartz Antrag stellen, denn wird prozentual berechnet wieviel ihr noch bekommt.

Wenn du sagst das der Bescheid von vorne bis hinten nicht stimmt, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Schreibens Wiederspruch einlegen, dieses natürlich schriftlich, und wenns geht persönlich oder per Einschreibebrief. Bei der Bundesagentur kommt es öfters mal vor das Unterlagen spurlos verschwinden.

Sollte dieser Antrag erneut überprüft werden, und die Bundesagentur zum selber Ergebnis kommen, bleibt euch nur der Weg zum Anwalt.

Falls noch Fragen sind immer raus damit
Gruß Daniel
ralf
Beiträge: 2
Registriert: 12.12.2005 10:23

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Beitrag von ralf »

Danke erst mal. Ja wir sind verheiratet. Zählt das mit den Stiefkindern nur bei eheähnlichen Gemeinschaften oder auch bei Ehepaaren ?

Wir haben jetzt erst mal Widerspruch eingelegt und sind mal gespannt was da rauskommt. Mittlerweile hat sich die Jobcom telefonisch gemeldet und meine Frau "deutlich" angewiesen sich bei der AfA vorzustellen.

Auf die Frage hin wo das Geld für die Fahrkarte herkommen soll bekam sie keine Antwort....möchte wissen was in deren Köpfen vorgeht.

Ausserdem wurde sie dort ja bereits weggeschickt.....jetztz soll sie wieder hin. Sehr merkwürdig. Muss sie eigentlich dort vorstellig werden wenn sie von keiner Stelle Leistungen bezieht ??? Klingt unlogisch.

Inzwischen habe ich von vielen Bekannten den Rat erhalten auszuziehen und getrennte Wege zu gehen um Überleben zu können. Das kanns ja wohl auch net sein. Angeblich würde meine Familie dann Leistungen erhalten.
Manchmal denke ich Vater Staat will das so. Armes Deutschland.

Wenn sich da nix tut wird mir aber wohl nix anderes übrig bleiben als mir ne Wohnung zu suchen. Das tut schon weh. Werde euch das Ergebnis des nächste Bescheids mal ansagen, falls er dann irgendwann auftaucht.
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