ALG2 zurückzahlen???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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alexHH
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ALG2 zurückzahlen???

Beitrag von alexHH »

Hallo. Brauch dringend eure Hilfe!

Wir (ich und meine Frau) beziehen ALG2. Seit dem 01.11 habe ich einen Job, wo ich €770 netto bekomme. Das erste Gehalt habe ich am 30.11 bekommen. Diese 770€ wurden für den Monat Dezember als Einkommen angerechnet und wir haben noch vom Amt ca. 600 € Zuzahlung gekriegt.

Nun bekomme ich ein Schreiben von der ARGE, wo steht daß ich 550€ zurück zahlen muß!
Sie meinen, daß mein Gehalt, das ich am 30.11 gekriegt habe, als Einkommen für den Monat November gilt und somit eine Überzahlung sich ergibt. obwohl gleichzeitig mein Gehalt für Dezember angerechnet wird.....

So werden die Leute, die Arbeiten wollen, vom Staat bestraft.

Kann mir jemand die Rechtslage zu dieser Situation erklären?
Daniel81
Beiträge: 288
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Beitrag von Daniel81 »

Hallo alexHH,

ich kann mir das nur folgendermaßen erklären, da du am 01.11. angefangen hast mit arbeiten, und am 30.11 deinen Lohn ausbezahlst bekommen hast, gilt dies natürlich rückwirkend für den Monat November. Da ihr im November natürlich auch Hartz Geld bekommen habt, ergibt dies die Überschneidung?

Warum das Geld aber auch für Dezember angerechnet wird, kann ich mir nur so erklären, da das Arbeitslosengeld II immer im vorraus gezahlt wird habt ihr ja am 30.11. schon Geld für Dezember erhalten. Deswegen werden Sie dir das auch anrechnen, du bekommst rückwirkend, die Agentur zahlt vorraus.

Mal ne andere Frage an Dich hast du der Bundesagentur nicht bescheid gesagt das du wieder arbeit gefunden hast?

Gruß Daniel
alexHH
Beiträge: 3
Registriert: 12.12.2005 19:30

Beitrag von alexHH »

Natürlich habe ich Bescheid gesagt, im Oktober noch...
Carola
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Zurückzahlen?

Beitrag von Carola »

Du hast Dein Gehalt für den November bereits am 30.11.2005 au Deinem Konto gehabt. Es gilt der Zuflusszeitpunkt dieses Geldes, da dieser im November liegt musst Du die Leistung für November zurückzahlen. Dies ist aber in kleinen Raten möglich!

Wäre Dein Geld erst am 1. Dezember eingegangen hättest Du nichts zurückzahlen müssen! Das Geld wäre dann im Dezember berücksichtigt worden. Maßgeblich ist der Buchungstag/ Wertstellung auf Deinem Kontoauszug!

Du musst trotzdem einen Widerspruch einlegen, denn das Du die ALGII Leistung für den November mit dem Novembergehalt zurückzahlen musst ist korrekt. Nicht Korrekt ist aber die Anrechnung auf Deine Dezember - Leistung. Entweder die Anrechnung des Geldes findet im November statt oder aber im Dezember. Beides mit einem Gehalt abdecken ist unmöglich und kann so auch nicht verlangt werden. Das ALGII Geld wird im Vorraus gezahlt und Lohn im Nachhinein, der Monat November kann als Überbrückungszeitraum gewertet werden und somit ist keine Rückzahlung fällig. Ab Dezember wird der Lohn dann von der Leistung abgezogen, da Du dem Amt als Leistungsempfänger erhalten bleibst. Anders läge der Fall, wenn Du aus dem Kreis der Leistungsbezieher durch die Höhe Deines Einkommens herausfällst. Eine solche Verfahrensweise des Amtes stellt Dich durch Deine Arbeitsaufnahme schlechter als einen Leistungsempfänger der nicht arbeitet. Denn Du musst ja mit der Leistung für vier Wochen acht Wochen abdecken! Du kannst nicht mit Geld leben welches Du noch gar nicht besitzt.

Hast Du beim Amt Deine Fahrkosten eingereicht und erhälst Du nun die Versicherungspauschale von 30 Euro monatlich?
Wenn nicht dann nichts wie hin zum Amt!
alexHH
Beiträge: 3
Registriert: 12.12.2005 19:30

Beitrag von alexHH »

Hallo Carola,

vielen Dank für Deine Antwort. Werde jetzt versuchen mit Hilfe deiner Argumentation einen widerspruch zu schreiben.

Habe noch eine Frage an Dich bezüglich des Freibetrages und Fahrkosten.
Ich bekomme Netto € 770. Im neuen Besched werden mir als Einkommen € 510 angerechnet. Damit bleiben € 260 mehr. Ob in diesen 260€ die Fahrkosten und eine Versicherungspauschale schon mitdrin sind, habe ich keine Ahnung. Ich fahre zur Arbeit mit dem Auto (ca. 30 km hinfahrt). Als Alternative wäre eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmitteln (ca. 90€).
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Carola »

Hallo AlexHH,

Es ist auf jeden Fall besser wenn Du eine Fahrkarte angibst. Das Kilometergeld ist sehr niedrig und das Auto hat kostet!

Wegen dem Freibetrag, Versicherungspauschale, Werbungskostenpauschale und Fahrgeld:

Verlange in dem Widerspruch eine für Dich verständliche Gliederung dieser Einzelposten. Das muss eigendlich im Bescheid bereits geschehen sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Bescheid ohnehin anfechtbar, da er die nötigen Sachverhalte nicht nennt. Ein mittelmäßig gebildeter Bürger wird so nicht in die Lage versetzt den Bescheid prüfen zu können.

Nach der Widerspruchsbearbeitung muss Dir dann eine schriftliche Begründung erteilt werden, woraus Du dann entnehmen kannst ob all diese Posten in die Berechnung eingeflossen sind. Die Ämter haben aber das Problem, das die ALGII - Software diese einzelnen Posten im Druckmodus nicht ausgeben. Dennoch ist eine HardKopie der einzelnen Berechnungsmasken möglich. Damit könnte der Nachweis vom Amt erbracht werden. Das wissen die Sachbearbeiter meist nicht oder wollen es nicht wissen, da es mehr Arbeit und Zeit ist, die für die Einzelfallberatung verloren geht.

Die Widerspruchsbearbeitung dauert meist sehr lange. Diese Informationen kannst Du auch persönlich verlangen.
reiter
Beiträge: 2
Registriert: 14.06.2006 15:50

Beitrag von reiter »

hallo, ich habe folgendes problem... es geht mir wie allexHH ich habe am 10 mai einen neuen job bekommen, hatte alg2 so mein problem, da das arbeitsamt im voraus zahlt und meine neue firma im nachhinnein ist mir klar (da ich am 10.5.06 das arbeitsverhältnis begonnen habe und am 30.5.06 lohn und gehalt bezogen habe) zurückzahlen muss...habe ich ja schon gelesen nur verstehe ich nicht
da ich erst mitte des monats mein arbeitsverhältnis begonnen habe den kompletten betrag zurück zahlen muss..
was ist mit den 9 tagen die mir noch normalerweise zustehen
kann man da irgendwas machen?
ich habe echt keinen plan.
das ist schon ne frechheit das sie mir das geld zurückfordern da die ja für monat mai war und am 30.5 hat die firma überwieden was für monat 06 ist... jetzt geht ja garnix finanziell
ich habe auch sofort am 9.5 bescheidgesagt auf dem arbeitsamt das ich einen neuen job habe... es lebe deutschland...das ist eine frechheit was die mit ihren bürgern machen
ist das alles rechtens das sie die 9 tage einfach unter den tisch fallen lassen? ich habe was von überbrückungsgeld gelesen...würde das auf mich zutreffen... habe für den monat 05 von der firma 800 euro bezogen

ich hoffe es kann mir jemand helfen, ich weiss nicht was ich machen soll und bin total ratlos

danke im vorraus
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

ALG II - Bezug bei Arbeitsaufnahme

Beitrag von Carola »

Die 9 Tage dürfen natürlich nicht einfach unter den Tisch fallen! Jedoch wird, wie bei ALG II üblich, das Einkommen der 15 Tage Arbeit gegen den Bedarf aufgerechnet. Hast Du tatsächlich für diese Zeit 800,00 Euro erhalten kann es schon sein, das dieses den Monats-Bedarf eines berufstätigen ALG II - Empfängers übersteigt und dieser natürlich zur Rückzahlung der Hilfeleistung verpflichtet ist.

Die gängige Praxis ist den Überschuss (Summe die den Bedarf inkl. Mehrbedarfe übersteigt) auszurechnen und diesen vom dann ehemaligen ALG II -Empfänger zurückzufordern.

Das Überbrückungsgeld, dass aus der ALG I - Bezugszeit (Sozialamt) bekannt ist gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen, wie Z.B.: Fahrgeldanfall der eine normale Stadt- Abo- Fahrkarte übersteigt, Wohnortwechsel aufgrund der Arbeitsaufnahmen etc. Da von Bund und Ländern die Daumenschrauben angelegt worden sind, werden inzwischen selbst diese Hilfen meist nur als Darlehen und nicht, wie ursprünglich angedacht, als Starthilfe gewährt.

Die Rückzahlung von den sogenannten Überzahlungen oder Darlehen kann auf Antrag auch in kleinen Raten erfolgen, um den Fortbestand der Erwerbstätigkeit nicht zu gefährden. Darum musst Du Dich aber selbst bemühen. Freiwillig angeboten wird diese Möglichkeit nicht - aber Papier ist geduldig!

Von Lohnpfändungen diesbezüglich habe ich noch nicht gehört. Ich persönlich denke, das die Ratenzahlung auf Antrag gewährt wird, damit es nicht zur erneuten Erwerbslosigkeit kommt, eine Maßnahme wie die Lohnpfändung würde dazu führen können.

Entsteht aber beim ALG II - Empfänger ein sogenannter Unterschuss durch die Arbeitsaufnahme ist das Amt verpflichtet diesen auszugleichen.

Ansonsten rate ich Dir in Deinem speziellen Fall einen Fachanwalt (Prozesskostenbeihilfe) und paralel dazu dem Ombudsrat einzuschalten!

Bitte nimm das folgende nicht persönlich alexHH!!!

Nun mache ich mir hier mal wieder, freiwillig ein paar Feinde:

Wenn ich immer höre "armes Deutschland", weil jemand der Meinung ist, das Leben hier heißt immer nur Nehmen, weil er selbst nun von etwas betroffen ist, woran er früher keinen Gedanken verschwendet hat, dann denke ich armes Deutschland! Solidarität inkl. Sozialstaat erwarten und dies ohne eine solidare oder soziale Grundhaltung zu haben!? Genau das macht unser Land zum armen Deutschland. Leider haben die Menschen in diesem Land eine Weg-Schau- und Interessiert-mich-nicht- Mentalität....
reiter
Beiträge: 2
Registriert: 14.06.2006 15:50

Beitrag von reiter »

hallo carola...

danke für deine schnelle antwort...
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