Hallo zusammen,
wir sind vor einer ganzen weile in eine neue Wohnung gezogen, Kaution haben wir selber getragen, gut 630 Euro. Nun stellt sich die Frage, was ist mit der Kaution der alten Wohnung? Wenn ich diese bei der ARGE angebe, müsste diese doch theoretisch angerrechnet werden? Was ich aber für total unfair finde, denn ich musste für die Neue ja Kaution hinterlegen und hab sie von dem bezahlt was wir bekommen/gespart hatten.
MfG
Haunich
Mietkaution der alten Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.
Wenn dann allerdings wie bei euch ein Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden.
Gruß
Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.
Wenn dann allerdings wie bei euch ein Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
