Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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shiny
Beiträge: 2
Registriert: 05.08.2008 20:57

Umzugskosten bei Arbeitsaufnahme

Beitrag von shiny »

Hallo

Ich habe studiert und nicht gleich einen Referendariatsplatz bekommen, also habe ich Hartz IV beantragt und bekommen. Vor einer Woche bekam ich im Nachrückverfahren eine Referendariatsstelle.
Im Moment wohne ich in Ingolstadt. Die Referendariatsstelle wird in Rudolstadt sein - einfache Entfernung 300km.
Am 15.08.2008 soll ich im Schulamt Rudolstadt erscheinen, dort erfahre ich dann näheres - sprich, welche Schule, wann es los geht, Gehalt etc..
Desweiteren muß ich vom 19.08.-20.08. an einem Kennenlernworkshop in Gera teilnehmen und am 21.08. beginnt das Seminar.
Meine Frage ist nun, welche Zuschüsse kann ich beim Amt beantragen?
Bekomme ich Fahrkosten für den 15.08.? Bekomme ich Fahrkosten für den 19.08.-21.08.? Wie siehts mit Übernachtungskosten aus?
Ich werde mir dort "oben" schnellstmöglich eine Wohnung bzw. WG suchen. Aber bis das soweit ist, muß ich wohl in Jugendherbergen bzw. Pensionen übernachten, aber trotzdem hier "unten" Miete zahlen.
Was ist dann beim Umzug? Wird der bezahlt? Wie sieht's mit der Kaution aus? Bis wann muß ich umgezogen sein? Und was ist mit der doppelten Mietbelastung, immerhin habe ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo shiny
Anträge auf Mobilitätshilfe stellen.
Genaueres steht im SGB III ab § 53 „Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung“.
Die Anträge müssen immer vorher gestellt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es wird meistens dann bezahlt, wenn die neue Arbeit übern Tagespendebereich liegt, also bei 300 km sehe ich da gute Chance ;),,,,
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
shiny
Beiträge: 2
Registriert: 05.08.2008 20:57

Beitrag von shiny »

Danke für die schnellen Antworten.

An anderer Stelle habe ich jetzt gehört, dass diese Beihilfen mir nicht gewährt werden, weil ich, wenn ich mein Referendariat antrete, Beamter auf Widerruf werde. Stimmt das?
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